Dies ist eine Diskussion zu Kfz-Versicherung für Zweitwagen ungünstiger innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Kfz-Versicherung für Zweitwagen ungünstiger Nun möchte Herr A sich einen Zweitwagen kaufen - die o.g. Kriterien treffen auch hier zu. Die Versicherung X unterbreitet ein Angebot über 140 %. Auch andere Versicherungen verlangen 140 % oder mehr. Herr A stellt sich folgende Fragen: Auf welcher (Rechts-) Grundlage dürfen Versicherungen den Zweitwagen mit z.B. 140% belegen, obwohl Herr A ja immer nur einen Wagen fahren kann ? Warum wird der Zweitwagen im Verhältnis immer ungünstiger eingestuft ? |
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| AW: Kfz-Versicherung für Zweitwagen ungünstiger Als Grundlage dafür geltend die jeweiligen Regelungen der Versicherung zur Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. Für jedes KFZ ist grundsätzlich eine eigene SF-Klasse zu erfahren. Also müsste man eigentlich bei einem neu hinzukommenden Wagen wieder bei SF 0 anfangen. Das wird jedoch in der Praxis fast nie der Fall sein. Welche Sonderregelungen die einzelne Versicherung für die Einstufung von Zweitwagen bietet, ist mit der Versicherung selbst zu klären. Einen Rechtsanspruch auf eine Sondereinstufung gibt es jedoch nicht |
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| AW: Kfz-Versicherung für Zweitwagen ungünstiger "Aoide" hat recht und meint damit die Tarifbestimmungen. Allerdings können diese auch Sondereinstufungen enthalten und in der dargestellten Situation verwundert mich, dass es nicht mind. eine Sondereinstufung mit SF2, was nach alten Tarifen i.d.R. 85% wäre. Der Markt verändert sich hier aber wiedermal kräftig, so dass es mich schon verwundert, dass Ges. X hier tatsächlich nur 140% anbietet. Die Veränderungen am Markt sind z.B. in der Richtung, dass bereits bei SF1 (für Nichtfachleute: SF1 = Schadensfreiheitsklasse 1 und steht für 1 schadensfreies Jahr) schon 75% Beitragssatz gilt. Hinzu kommt, dass manche Versicherer (zwar nur wenige) bei dieser Konstellation ebenfalls 50% geben könnten. Insofern bei Vers. X bzw. auch mal bei anderen Gesellschaften nach der Sondereinstufung für Zweitwagen fragen. Allderings: Die Sondereinstufung gilt nur beim jeweiligen Versicherer, was bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer beachtet werden muss. |
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| AW: Kfz-Versicherung für Zweitwagen ungünstiger Zitat:
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