Dies ist eine Diskussion zu KFZ-Unfall, Abrechnung nach Kostenvoranschlag möglich? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Der andere Fahrer sah sein Verschulden auch ein, Adressen wurden getauscht, und Frau S fuhr noch in der selben Woche in eine Werkstatt, um einen Kostenvoranschlag zu machen. Den Kostenvoranschlag faxte sie in der folgenden Woche dem Unfallverursacher. Auf ein späteres telefonisches Nachfragen teilte dieser mit, dass er mit, er würde den Schaden nicht über seine Versicherung abrechnen, sondern ihn selbst begleichen. Frau S solle ihm dann die Rechnung zukommen lassen. Da auch das Rücklicht kaputt ging, und eine Achsvermessung gemacht werden muss, beläuft sich der Schaden auf ca. 400 Euro. Die Achs-Vermessung wurde bereits durchgeführt, der restlichen Schaden konnte noch nicht beglichen werden, da Frau S auf das Auto angewiesen ist, und es nicht möglich ist, den Wagen in die Werkstatt zu bringen. Vor 2 Wochen schickte sie ihm, auf Anraten der KFZ-Werkstatt, nochmals den Kostenvoranschlag, um gemäß diesem abzurechnen. Da Frau S zudem andere, teurere, Rückleuchten möchte, und diese ja dann auf der Rechnung stehen würden (was der Unfallverursacher aber ja logischerweise nicht begleichen soll). Zudem ist Frau S beruflich viel unterwegs und muss voraussichtlich in eine Vertragswerkstatt, wo die Rechnung vermutlich höher ausfallen wird. Seitdem hat sie weder das Geld erhalten, noch eine Antwort des Unfallverursachers. Ist es denn rechtens, gemäß Kostenvoranschlag abzurechnen? Auch wenn der Unfallverursacher das selbst erstattet, und nicht seiner Versicherung meldet? Es wäre ja für ihn kostengünstiger, da die Rechnung ja höher ausfallen wird. |
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| AW: KFZ-Unfall, Abrechnung nach Kostenvoranschlag möglich? Natürlich kann der Geschädigte auch fiktiv, also auf Basis des Kostenvoranschlages abrechnen; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist dann aber nicht erstattungsfähig. Ebenso entfällt dann aber auch (zunächst) Nutzungsausfall. Empfehlung: Den Schädiger in Verzug setzen und ggf.dann direkt beim KFZ-Versicherer des Schädigers den Schaden geltend machen; es besteht ein Direktanspruch.
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| AW: KFZ-Unfall, Abrechnung nach Kostenvoranschlag möglich? Danke für die Antwort... Zitat:
Zitat:
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| AW: KFZ-Unfall, Abrechnung nach Kostenvoranschlag möglich? dann wendet man sich an http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html ja; ein BGH-Urteil. Bei der Hitze habe ich keine Lust das Urteil zu suchen. GOOGLE hilft.
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| AW: KFZ-Unfall, Abrechnung nach Kostenvoranschlag möglich? Das Urteil braucht sie auch nicht. Über den GDV den Halter ermitteln bzw. dessen Versicherer. Aber da habe ich noch einen Tipp: Die Mehrwertsteuer und Nutzungsausfall möchten wir doch auch noch?! Also: Wagen in die Werkstatt und den Chef bitten, dass auf der Rechnung der Mehrpreis für die Verbesserungen aufgeführt wird. Rechnung dem Versicherer vorlegen. Die ausgebauten Teile von der Werkstatt übergeben lassen. Smiley Mac |
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