Dies ist eine Diskussion zu KFZ-Schaden regulierung mit unrepariertem vorschaden innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| KFZ-Schaden regulierung mit unrepariertem vorschaden Der Schaden des Geschädigten ist laut Gutachter auf 1150€ ohne MWST und 1368,50€ mit MWST. Da es an einem beschädigten Stoßfänger einen Vorschaden gab (klar abgrenzbar vom Unfallschaden) hat der Gutachter in seinem Gutachten erwähnt, dass nach der Reperatur eine Wertverbesserung von 200€ eintritt. Der Wiederbeschaffungswert des PKW wäre laut Gutachten 1600€ und der Restwert 400€. Wie müsste die Versicherung den Schaden regulieren, falls der PKW nicht repariert werden soll? Fiktiv abrechnen oder auf Totalschadensbasis? Wie genau sollte dabei der Vorschaden angerechnet werden? Welche Rolle spielen die fehlenden Kosten für die Verbringung in die Lackierei, die in dem Gutachten nicht aufgeführt sind? Ist es richtig, dass die Kosten nur dann abgerechnet werden können, wenn diese Kosten tatsächlich anfallen oder ist es falsch? |
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| AW: KFZ-Schaden regulierung mit unrepariertem vorschaden Warum stellt man nicht einfach die Abrechnung des fiktiven Versicherers ein? Zitat:
WBW (Vorschaden berücksichtigt) € 1.600 abzgl. € 400 Restwert, somit Fzg-Schaden € 1.200 Hinzu kommen Ab- und Anmeldekosten Zulassungsstelle, Umbaukosten für Radioanlage (soweit im GA nicht berücksichtigt, iaR 14 Tage Nutzungsausfall sowie Unkostenpauschale. Soweit Abrechnung auf fiktive Reparaturkosten zu erkennen ist, werden tatsächlich Verbringungsksoten in eine Lackierwerkstatt nicht angerechnet, da auch nicht angefallen; die Mwst bleibt ebenfalls außen vor. Nutzungsausfall gibt es nur bei nachgewiesener Reparatur; dies muß nicht zwangsläufig eine Reparaturrechnung sein.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: KFZ-Schaden regulierung mit unrepariertem vorschaden Nehmen wir mal an, dass die Versicherung den Schaden schon reguliert. Der Geschädigte beauftrag dann einen Anwalt, der prüfen soll, ob die Versicherung den Schaden richtig reguliert hat und nichts vergessen hat. Wer bezahlt dann den Anwalt, falls die Versicherung den Schaden richtig reguliert hat? |
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| AW: KFZ-Schaden regulierung mit unrepariertem vorschaden Noch eine Frage. Mit welcher Begründung muss die Versicherung den Schaden auf Totalschadensbasis regulieren? Nehmen wir mal an, dass die Versicherung in diesem fiktiven Fall sich darauf beruft, dass die Reperaturkosten nicht über 130% des Wiederbeschaffungswertes sind und der Geschädigte die Möglichkeit hat den Schaden deswegen trotzdem zu reparieren. |
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| AW: KFZ-Schaden regulierung mit unrepariertem vorschaden Der Versicherer wird die günstigere Wahl treffen und da braucht er auch keine Begründung. Ein Geschädigter kann aber -auf Rechnungsnachweis- auch die höheren Reparaturkosten bis 130 % bekommen. Smiley Mac PS: Die Unkostenfraktion hat sich vergrößert. Nach Eule ist jetzt auch Charles dabei. |
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| AW: KFZ-Schaden regulierung mit unrepariertem vorschaden Welche von den zwei Antworten ist jetzt richtig? Zitat:
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| AW: KFZ-Schaden regulierung mit unrepariertem vorschaden Zitat:
Würde der Anwalt nun an den Versicherer schreiben: "Wir haben Ihre Schadensabrechnung im Auftrag unseres Mandanten überprüft und bestätigen Ihnen, dass Sie korrekt reguliert haben. |
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