Dies ist eine Diskussion zu Kfz. Schaden - Abrechnung mit Vorschaden innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| nehmen wir an, auf einem Parkplatz eines Disounters wird ein parkendes Fahrzeug auf der linken Seite des hinteren lackierten Stossfängers beschädigt. Die Seite ist aufgekratzt und die Halterung ist aus dem Kotflügel gerissen. Trotzdem der Verusacher Unfallflucht begeht, kann dieser durch Zeugenaussagen ermittelt werden. Nehmen wir weiterhin an, dass besagter Stossfänger des geschädigten Kfz. auf der rechten Seite durch fahrerisches Unvermögen des Besitzers vorgeschädigt war. ![]() Es wird ein Kostenvoranschlag durch die betreuende Werkstatt erstellt in der nur der Aufwand für die Egalisierung des Park-Remplers aufgeführt ist; also: Ab- und Anbau der Stosstange, Lackierung der zerkratzten Stelle. Der Vorschaden wird auf diesem KV erwähnt. Sagen wir der KV macht einen Wert von 400€ netto aus. Gehen wir ausserdem davon aus, dass der Geschädigte die fiktive Abrechnung des Schadens favorisiert. Wäre es rechtens, wenn die Versicherung des Schadenverursachers, bei geklärter Haftungsfrage, lediglich den hälftigen Anteil an dem im KV genannten Netto-Rechnungsbetrag übernehmen würde, obwohl dieser KV nur die tatsächliche verursachte Schadenhöhe durch den Rempler widerspiegelt? Im angenommenen Fall würde nach der Reparatur die Stossstange immer noch so zer****ert aussehen wie vorher, nur dass die neuen Kratzer auf der linken Seite in Ordnung gebracht würden. Der Zustand wäre also nach der Reparatur identisch mit dem vor dem Park-Rempler. Danke für Eure Antworten. Gruss. |
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| AW: Kfz. Schaden - Abrechnung mit Vorschaden So eine klare Trennung zum Vorschaden möglich ist, sehe ich den gegnerischen Haftpflichtversicherer in der Pflicht den per KOVO nachgewiesenen KFZ-Schaden zu ersetzen. Wir werden das Problem hier nicht klären können; ggf. empfiehlt es sich mit einem Sachverständigen Rücksprache zu halten.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Kfz. Schaden - Abrechnung mit Vorschaden Hat der Versicherer denn auch die hier eingestellte Schilderung so ausführlich erhalten? Würde dies in einem persönlichen Gespräch klären und erfragen ob denn die Kosten für einen Sachverständigen tatsächlich erforderlich sind oder ob mit Bildern (sofern diese dem KV nicht vorlagen) noch unterstützend der Sachverhalt untermauert werden kann. |
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| AW: Kfz. Schaden - Abrechnung mit Vorschaden Bagatelle: Da zahlt der VR kein Gutachter! Eine Vorbeschädigung kann in Abzug gebracht werden. Fotos von der Stoßstange, das das Smartrepair möglich ... An Abbau heisst Lackierung. Stellt einen Zustand her der besser war als vorher. Woher weiß der VR von dem Vorschaden? Der der s übermittelt hat wird sicher Bilder zu Verfügung stellen.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Kfz. Schaden - Abrechnung mit Vorschaden Danke erst einmal für die Antworten. In diesem fiktiven Fall, hat die Werkstatt den Vorschaden im KV mit angegeben. Und das soll ja auch so sein, oder? Der KV könnte inhaltlich so aussehen:
Ein Anruf bei der Versicherung wäre sicherlich ein vernünftiger nächster Schritt. Gruss |
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| AW: Kfz. Schaden - Abrechnung mit Vorschaden Zuerst ist die Sache wohl eine Sacheinheit. Wenn durch den Vorschaden die Sache total beschädigt ist, dann gibt es für den Zweiten nichts. Warum auch? War doch vorher schon kaputt. Jens, das mit dem Gutachter kann man so pauschal nicht festmachen. Wenn es nach Betrug riecht, da schicken die sogar wegen 100 Euro einen vorbei. Das müssen die sogar, weil es ansonsten vielleicht Ärger mit deren Kunden gibt. Smiley mac |
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