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KFZ-Rechtschutz...Beitragsforderung nach 5 jahren rückwirkend?

Dies ist eine Diskussion zu KFZ-Rechtschutz...Beitragsforderung nach 5 jahren rückwirkend? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 19:56
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KFZ-Rechtschutz...Beitragsforderung nach 5 jahren rückwirkend?

Hallo liebe Leute,

ich habe mal ein Beispiel eines Problems und würde gerne Eure Meinung dazu lesen.

Also es dreht sich um, nennen wir ihn mal Mister X!

Mister X hat im Juni 2005 eine KFZ-Haftpflicht Versicherung abgeschlossen. Diese wurde dann seitens der Versicherung wegen nichtzahlen der Beiträge ein halbes Jahr später gekündigt. Ende 2010 schrieb Mister X eine kündigung für alle Versicherungen der Versicherungsgesellschaft, da er noch weitere Versicherungen dort hatte.
Dann kam plötzlich ein Schreiben mit der Aufforderung einer Zahlung von fast 600€. Diese sollte Mister X an die Versicherung zahlen weil mit der Haftpflicht 2005 eine Rechtschutz mit abgeschlossen wurde OHNE Wissen von Mister X. Beim Abschluss wurde er nie darauf hingewiesen und es war NUR die Rede von einer Haftpflicht! Die Versicherung hatte NIE eine Erinnerung oder Mahnung geschrieben, sie meinten sogar die Post wäre zurückgegangen! Komisch nur, daß die Post für die übrigen Versicherungen ankamen. ( Hatten alle die gleiche Adresse)!

Ist es rechtens, daß die Versicherung ohne zwischenzeitlichen Schriftverkehr o.ä nach 5 Jahren rückwirkend die Beiträge einfordert?
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Alt 14.04.2011, 11:31
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AW: KFZ-Rechtschutz...Beitragsforderung nach 5 jahren rückwirkend?

Wenn keine KFZ-Rechtsschutz beantragt und policiert wurde besteht auch kein Recht seitens der Gesellschaft Beitragsforderungen zu erheben.

Es wird empfohlen die Versicherungsunterlagen (Anträge und Policen) entsprechend zu prüfen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 09:32
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AW: KFZ-Rechtschutz...Beitragsforderung nach 5 jahren rückwirkend?

Versicherer sind nicht rechtsunkudig und wissen, dass es eine Verjährung gibt. Insbesondere weil hier sogar kurze Frist nach alten alten VVG noch zum Ansatz kommt.

Ich gehe deshalb davon aus, dass ein Titel besteht; Checken Sie Ihre Unterlagen.
__________________
Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
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  #4 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 10:14
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AW: KFZ-Rechtschutz...Beitragsforderung nach 5 jahren rückwirkend?

Wenn ein Titel vorliegen würde, würde die Versicherung kaum noch zum Zahlen auffordern, sondern gleich den Schwarzen Mann schicken.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 10:22
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AW: KFZ-Rechtschutz...Beitragsforderung nach 5 jahren rückwirkend?

Der schwarze Mann kostet aber Geld
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  #6 (permalink)  
Alt 22.04.2011, 10:09
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AW: KFZ-Rechtschutz...Beitragsforderung nach 5 jahren rückwirkend?

Wenn ein Versicherer einen Titel hat, wird er wohl kaum die geringen Kosten des GV scheuen. Sicher schreibt der Versicherer, wie sich die 600 Euronen zusammensetzen. Wenn das untitulierte Forderungen aus 2005 sind, sind diese verjährt. Ggf. soll der Versicherer mal konkretisieren, um was es da geht. Smiley Mac
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