Dies ist eine Diskussion zu Kfz.-Autovermietung fordert nach fast 3 Jahren Restkosten für Unfallersatzwagen innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Kfz.-Autovermietung fordert nach fast 3 Jahren Restkosten für Unfallersatzwagen Vom Autohaus erfolgten ebenso keinerlei Hinweise zur Art des Ersatzwagens. Für einen Mitsubishi Carisma (Unfallwagen) wurde dann ein Mitsubishi Lancer zur Verfügung gestellt. Mitte Dezember 2010 ging ein Schreiben der damaligen Autovermietung ein, wonach die Versicherung damals nur einen Teil der Kosten erstattet hätte und die Restforderung von 191,70 € (Gesamtbetrag war 440,30 €) nun gegenüber dem Unfallgeschädigten geltend gemacht wird. Diese Forderung erfolgte in Form einer simplen Rechnungskopie aus 2007 mit dem Zusatz: "Da die Versicherung Ihres Unfallgegners bis zum heutigen Tag nur einen Teilbetrag unserer Rechnung beglichen hat, müssen wir Sie nun auffordern, den noch offenen Restbetrag bis zum 18.12.2010 zu zahlen." Auf Nachfrage bei der Versicherung des Unfallgegners, weshalb eine Kostenerstattung nicht in voller Höhe stattgefunden habe wurde eine Kopie der Abrechnung vom August 2007 an den Autovermieter übersandt. Hierin findet sich folgende Bemerkung: "Auf Grund der Höhe der vorgelegten Mietwagenrechnung gehen wir davon aus, dass zu einem Unfallersatztarif angemietet wurde. Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Erforderlichkeit eines solchen Tarifs nachgewiesen werden. Dies stellen wir anheim. Derzeit rechnen wir nach dem Normaltarif (gewichtetes Mittel) laut Schwackeliste Automietpreisspiegel ab." Per 22.12.2010 veranlasste der Autovermieter einen Mahnbescheid. Die Forderungshöhe weicht nun auch noch erheblich von der erst vor wenigen Tagen gemachten Forderung ab! Angebliche Restkosten sind nunmehr lediglich 109,92 €. Mit Verfahrenskosten ergibt sich aus dem Mahnbescheid ein Gesamtbetrag von 162,98 €! Wäre in einer solchen Fallkonstellation der Mieter zur Restkostenzahlung verpflichtet? |
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| AW: Kfz.-Autovermietung fordert nach fast 3 Jahren Restkosten für Unfallersatzwagen Hat denn hier keiner einen Tip zu meinem Problem? Denn nachdem ich Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hatte, "warte" ich nun jeden Tag auf die Klageschrift. :-( |
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| AW: Kfz.-Autovermietung fordert nach fast 3 Jahren Restkosten für Unfallersatzwagen Hier wurde möglicherweise der Geschädigte von der Werkstatt und/oder der Mietwagenfirma schlichtweg über den Tisch gezogen. Zu den Unfallersatztarifen von Mietwagen siehe auch http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/...nkosten-317333
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