Dies ist eine Diskussion zu Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter H ist Halter und Eigentümer eines PKW. Sein Sohn V nutzt den PKW eigenständig, unterhält diesen wirtschaftlich und ist Versicherungsnehmer. V kann die Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen. Hat die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, sich nun bezüglich der ausstehenden Haftpflichtversicherungsbeiträge an den Halter / Eigentümer H zu wenden, der den PKW aber nie nutzt? Vielen Dank für eventuelle Antworten! |
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| AW: Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter Zitat:
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| AW: Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter Die Beiträge nicht. Jedoch ist der Halter dafür verantwortlich das das Fahrzeug versichert ist. STVO! Keine Versicherung gibt ärger! für den Halter.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter Zitat:
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| AW: Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter Der Halter hat keinen Vertrag mit der Versicherung. Für die vällige Prämie ist er nicht haftbar zu machen. Jedoch gibt es das Startseite » Allgemein » Gesetze Versicherungen » Pflichtversicherungsgesetz für KFZ-Halter (PflVG) » PflVG § 1 PflVG § 1 Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird. Also ist der Halter verpflicht dafür zu sorgen, das das Fahrzeug versichert ist. Wenn es nicht versichert, hat der die Konsequenz zu tragen. Wenn die Prämie nicht gezahlt wird, kündigt der VR die KFZ-H, mit einer 29C Anzeige. Dann wird der Halter informiert das der VS endet, er ist verpflichtet eine neue zu suchen. Am Besten ist, das Fahrzeug abzumelden. Laut Gesetz ist der Halter der Ansprechpartner, der VN ist nur eine Zivilrechtliche Sache. Der Gesetzgeber geht an den Halter. Die KFZ Versicherung an den VN.
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| AW: Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter Zitat:
Halter und Versicherungsnehmer haften gesamtschuldnerisch für die Prämie!
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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