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Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter

Dies ist eine Diskussion zu Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 11:05
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Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter

Hallo zusammen!

H ist Halter und Eigentümer eines PKW. Sein Sohn V nutzt den PKW eigenständig, unterhält diesen wirtschaftlich und ist Versicherungsnehmer. V kann die Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen.
Hat die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, sich nun bezüglich der ausstehenden Haftpflichtversicherungsbeiträge an den Halter / Eigentümer H zu wenden, der den PKW aber nie nutzt?

Vielen Dank für eventuelle Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 12:48
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Zitat:
Zitat von conny_dwx Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!

H ist Halter und Eigentümer eines PKW. Sein Sohn V nutzt den PKW eigenständig, unterhält diesen wirtschaftlich und ist Versicherungsnehmer. V kann die Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen.
Hat die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, sich nun bezüglich der ausstehenden Haftpflichtversicherungsbeiträge an den Halter / Eigentümer H zu wenden, der den PKW aber nie nutzt?

Vielen Dank für eventuelle Antworten!
Nein, Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer!
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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 13:52
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 14:01
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Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
Die Beiträge nicht.
Jedoch ist der Halter dafür verantwortlich das das Fahrzeug versichert ist. STVO! Keine Versicherung gibt ärger! für den Halter.
Das ist mir aber jetzt zu hoch!
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  #5 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 14:37
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AW: Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter

Der Halter hat keinen Vertrag mit der Versicherung.
Für die vällige Prämie ist er nicht haftbar zu machen.

Jedoch gibt es das

Startseite » Allgemein » Gesetze Versicherungen » Pflichtversicherungsgesetz für KFZ-Halter (PflVG) » PflVG § 1
PflVG § 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

Also ist der Halter verpflicht dafür zu sorgen, das das Fahrzeug versichert ist.
Wenn es nicht versichert, hat der die Konsequenz zu tragen.

Wenn die Prämie nicht gezahlt wird, kündigt der VR die
KFZ-H, mit einer 29C Anzeige.
Dann wird der Halter informiert das der VS endet, er ist verpflichtet eine neue zu suchen.

Am Besten ist, das Fahrzeug abzumelden.

Laut Gesetz ist der Halter der Ansprechpartner, der VN ist nur eine Zivilrechtliche Sache. Der Gesetzgeber geht an den Halter.
Die KFZ Versicherung an den VN.
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Jens Düssel
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  #6 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 15:32
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AW: Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter

Zitat:
Zitat von conny_dwx Beitrag anzeigen
Hat die Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, sich nun bezüglich der ausstehenden Haftpflichtversicherungsbeiträge an den Halter / Eigentümer H zu wenden, der den PKW aber nie nutzt?
JAAA!

Halter und Versicherungsnehmer haften gesamtschuldnerisch für die Prämie!
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Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
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  #7 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 18:24
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AW: Kft-Haftpflicht: unterschiedlicher VN und Halter

Tja Ronnie, warum ist dir das alles zu hoch? Das ist Grundlagenwissen. Gähn Mac
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