Dies ist eine Diskussion zu Insolvenzgeld und private Krankenversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Insolvenzgeld und private Krankenversicherung angenommen Firma XY meldet im Januar Insolvenz an und Mitarbeiter A erhält ab Januar Insolvenzgeld. Kann Mitarbeiter A dann während der drei Monate, in denen er Insolvenzgeld erhält, noch in seiner privaten Krankenversicherung bleiben, obwohl das Insolvenzgeld nur die Höhe des Nettoarbeitslohns erreicht und damit unter der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 4012,- liegt? Der Mitarbeiter ist zwar schon seit 10 Jahren privat krankenversichert, er möchte sich aber trotzdem nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Mitarbeiter muss allerdings wegen einer bevorstehenden OP, die in die Zeit der Insolvenz fällt, wissen, ob er die Kosten dafür noch von seiner privaten KK erstattet bekommt oder nicht. Vielen Dank für Eure Infos, neutrino |
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| AW: Insolvenzgeld und private Krankenversicherung Der AN s länger als 3 Jahre privat Versichert Also kann er erstmal da bleiben. Bis er pflichtig wird (Erhalt des Arbeitslosengeldes Dann kann er sich von der Pflichtversicherung befreien lassen - aber er kommt dann nie wieder in die gesetzliche
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Insolvenzgeld und private Krankenversicherung Hallo, vielen Dank für die Antwort. Und der AN kann ganz sicher vorerst in der Privaten bleiben obwohl das Insolvenzgeld unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt? neutrino |
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| AW: Insolvenzgeld und private Krankenversicherung ja wenn schon p jahre besteht ausserdem wenn der arbeitslos wird, kann er bei der privaten eine anwartschaft machen die kleine oder große
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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