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Insolvenzgeld und private Krankenversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Insolvenzgeld und private Krankenversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 17:54
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Insolvenzgeld und private Krankenversicherung

Hallo zusammen,

angenommen Firma XY meldet im Januar Insolvenz an und Mitarbeiter A erhält ab Januar Insolvenzgeld. Kann Mitarbeiter A dann während der drei Monate, in denen er Insolvenzgeld erhält, noch in seiner privaten Krankenversicherung bleiben, obwohl das Insolvenzgeld nur die Höhe des Nettoarbeitslohns erreicht und damit unter der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit € 4012,- liegt?

Der Mitarbeiter ist zwar schon seit 10 Jahren privat krankenversichert, er möchte sich aber trotzdem nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Der Mitarbeiter muss allerdings wegen einer bevorstehenden OP, die in die Zeit der Insolvenz fällt, wissen, ob er die Kosten dafür noch von seiner privaten KK erstattet bekommt oder nicht.

Vielen Dank für Eure Infos,
neutrino
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  #2 (permalink)  
Alt 05.12.2008, 13:25
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AW: Insolvenzgeld und private Krankenversicherung

Der AN s länger als 3 Jahre
privat Versichert

Also kann er erstmal da bleiben. Bis er pflichtig wird (Erhalt des Arbeitslosengeldes

Dann kann er sich von der Pflichtversicherung befreien lassen - aber er kommt
dann nie wieder in
die gesetzliche
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Viele Grüße
Jens Düssel
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  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2008, 22:28
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AW: Insolvenzgeld und private Krankenversicherung

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Und der AN kann ganz sicher vorerst in der Privaten bleiben obwohl das Insolvenzgeld unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt?

neutrino
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  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2008, 11:29
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AW: Insolvenzgeld und private Krankenversicherung

ja
wenn schon p jahre besteht

ausserdem wenn der arbeitslos wird, kann er bei der privaten eine anwartschaft machen

die kleine
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Jens Düssel
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