Dies ist eine Diskussion zu Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| ein Hund (nicht der eigene) hat den Korkboden zerkratzt (großes Loch). Der Hund ist haftpflichtversichert. Was muss eigentlich die Versicherung bezahlen? - Korkboden (Zeitwert) ??? - Verlegung / An- und Abfahrt ??? - alten Boden entfernen / evtl. Entsorgung ??? - Möbel ab- und aufbauen ??? Im Voraus vielen Dank! MfG Corios |
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| AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen? Sorry, ist erledigt MfG Corios |
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| AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen? Der Versicherer schickt einen Sachverständigen. Der sollte das richtig machen. Der wird aber auch danach fragen, wie ein fremder Hund ein großes Loch fabrizieren konnte. Die Abrechnung des Versicherers kann man ja hier einstellen. Smiley Mac |
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| AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen? Zitat:
So wie es klingt, ist erstmal kein Grund dafür zu erkennen, warum die Haftungspflicht des Hundehalters generell auszuschließen ist. Eine andere Frage ist es, ob die Kratzer sich im Rahmen dessen bewegen, was man vernünftigerweise erwarten muß, wenn man einen Hund in eine Wohnung mit Korkfußboden hineinlässt. Ich meine... eine Verschmutzung durch Hundehaare ist ja z.B. grundsätzlich auch ein Schaden, bei dem grundsätzlich Schadensersatzanspruch besteht. Allerdings wird man wohl sagen: wer wissentlich einen fremden Hund in seine Wohnung lässt, der hat konkludent zugestimmt, die daraus resultierende übliche durchschnittliche Verschmutzung hinzunehmen. Daß der fremde Hund den Korkfußboden demoliert, das wollte man sicher nicht hinnehmen, damit muß man nicht rechnen. Und das schöne ist im Prinzip ja auch, daß die Haftungspflicht des Halters gerade dann entsteht, wenn er den Hund mal ein paar Minuten aus den Augen lässt und der in dieser Zeit Unsinn macht. Sollte der Halter allerdings den Hund einen ganzen Tag lang unbeaufsichtigt in der fremden Wohnung gelassen haben, dann wird er sich vielleicht grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen müssen, und dann könnte die Versicherung u.U. die Übernahme des Schadens verweigern.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen? Es geht hier nicht um die Privathaftpflicht des Hundehalters sondern um die Tierhalterhaftpflich. Großer Unterschied dabei: für alles, was sein hund anrichtet, haftet man zunächst mal verschuldensunabhängig, vgl. §833 BGB |
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| AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen? Allerdings ist hier noch nicht einmal klar,
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| AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen? Zitat:
Abgesehen davon tritt jeder Haftpflichtversicherer auch bei grober Fahrlässigkeit eines Versicherungsnehmers und/oder der mitversicherten Personen ein. Allenfalls könnte nach Klärung der offenen Fragen - hier insbesondere @ RKG - ein Mitverschulden des Geschädigten (254 BGB) im Raum stehen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen? Zitat:
§ 833 BGB Haftung des Tierhalters Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Desweiteren: die Privathaftpflicht interessiert sich ebenfalls nicht für "Verschulden", sondern für Haftungspflicht des Versicherten. Diese kann an einem Verschulden hängen, muß aber nicht. Die KFZ-Haftpflicht z.B. tritt auch für unverschuldete Schäden ein, die durch den Betrieb eines KFZ entstehen (Gefährdungshaftung). Ob und in welchem Umfang die Privathaftpflichtversicherung für durch ein Haustier verursachten Schaden eintritt, muß man den Versicherungsbedingungen entnehmen. Es gibt PHV, die solche Schäden explizit ausschließen, andere schließen nur bestimmte Tiere aus, noch wieder andere schließen alle Schäden, die durch Haustiere verursacht werden ein, sofern die nicht zum Gelderwerb genutzt werden.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen? Zitat:
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