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Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 09:19
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Question Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen?

Hallo zusammmen,

ein Hund (nicht der eigene) hat den Korkboden zerkratzt (großes Loch). Der Hund ist haftpflichtversichert.

Was muss eigentlich die Versicherung bezahlen?

- Korkboden (Zeitwert) ???
- Verlegung / An- und Abfahrt ???
- alten Boden entfernen / evtl. Entsorgung ???
- Möbel ab- und aufbauen ???

Im Voraus vielen Dank!

MfG Corios
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  #2 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 09:21
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AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen?

__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 09:29
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AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen?

Sorry, ist erledigt

MfG Corios
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  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 18:14
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AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen?

Der Versicherer schickt einen Sachverständigen. Der sollte das richtig machen. Der wird aber auch danach fragen, wie ein fremder Hund ein großes Loch fabrizieren konnte. Die Abrechnung des Versicherers kann man ja hier einstellen. Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 15:29
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AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen?

Zitat:
Zitat von Corios Beitrag anzeigen
Hallo zusammmen,

ein Hund (nicht der eigene) hat den Korkboden zerkratzt (großes Loch). Der Hund ist haftpflichtversichert.

Was muss eigentlich die Versicherung bezahlen?
Den Schaden, der Hund angerichtet hat, sofern eine Haftungspflicht für den Hundehalter besteht.

So wie es klingt, ist erstmal kein Grund dafür zu erkennen, warum die Haftungspflicht des Hundehalters generell auszuschließen ist.

Eine andere Frage ist es, ob die Kratzer sich im Rahmen dessen bewegen, was man vernünftigerweise erwarten muß, wenn man einen Hund in eine Wohnung mit Korkfußboden hineinlässt.

Ich meine... eine Verschmutzung durch Hundehaare ist ja z.B. grundsätzlich auch ein Schaden, bei dem grundsätzlich Schadensersatzanspruch besteht.

Allerdings wird man wohl sagen: wer wissentlich einen fremden Hund in seine Wohnung lässt, der hat konkludent zugestimmt, die daraus resultierende übliche durchschnittliche Verschmutzung hinzunehmen.

Daß der fremde Hund den Korkfußboden demoliert, das wollte man sicher nicht hinnehmen, damit muß man nicht rechnen. Und das schöne ist im Prinzip ja auch, daß die Haftungspflicht des Halters gerade dann entsteht, wenn er den Hund mal ein paar Minuten aus den Augen lässt und der in dieser Zeit Unsinn macht.

Sollte der Halter allerdings den Hund einen ganzen Tag lang unbeaufsichtigt in der fremden Wohnung gelassen haben, dann wird er sich vielleicht grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen müssen, und dann könnte die Versicherung u.U. die Übernahme des Schadens verweigern.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 08.12.2011, 16:45
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AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen?

Es geht hier nicht um die Privathaftpflicht des Hundehalters sondern um die Tierhalterhaftpflich. Großer Unterschied dabei: für alles, was sein hund anrichtet, haftet man zunächst mal verschuldensunabhängig, vgl. §833 BGB
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  #7 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 17:58
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AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen?

Allerdings ist hier noch nicht einmal klar,
  • ob der Geschädigte nicht auch Hüter des Hundes war
  • wer Eigentümer des Gebäudes (Geschädigter) ist
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  #8 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 20:09
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AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
... dann wird er sich vielleicht grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen ....
833 BGB ist eine Gefährdungshaftung!

Abgesehen davon tritt jeder Haftpflichtversicherer auch bei grober Fahrlässigkeit eines Versicherungsnehmers und/oder der mitversicherten Personen ein.

Allenfalls könnte nach Klärung der offenen Fragen - hier insbesondere @ RKG - ein Mitverschulden des Geschädigten (254 BGB) im Raum stehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 14:07
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AW: Hund hat den Korkboden zerkratzt. / Was muss die Versicherung alles zahlen?

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Es geht hier nicht um die Privathaftpflicht des Hundehalters sondern um die Tierhalterhaftpflich. Großer Unterschied dabei: für alles, was sein hund anrichtet, haftet man zunächst mal verschuldensunabhängig, vgl. §833 BGB
Das ist in dieser Pauschalität aber nicht richtig.

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


Desweiteren: die Privathaftpflicht interessiert sich ebenfalls nicht für "Verschulden", sondern für Haftungspflicht des Versicherten. Diese kann an einem Verschulden hängen, muß aber nicht. Die KFZ-Haftpflicht z.B. tritt auch für unverschuldete Schäden ein, die durch den Betrieb eines KFZ entstehen (Gefährdungshaftung).

Ob und in welchem Umfang die Privathaftpflichtversicherung für durch ein Haustier verursachten Schaden eintritt, muß man den Versicherungsbedingungen entnehmen. Es gibt PHV, die solche Schäden explizit ausschließen, andere schließen nur bestimmte Tiere aus, noch wieder andere schließen alle Schäden, die durch Haustiere verursacht werden ein, sofern die nicht zum Gelderwerb genutzt werden.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 14:28
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Ich kann nicht erkennen, dass die fett hervorgehobene Stelle in diesem Fall greifen würde. Der Hund hat hier doch nichts mit dem Beruf des Halters zu tun und nur für diese Fälle greift der Ausschluss.
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