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Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall?

Dies ist eine Diskussion zu Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 12:34
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Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall?

Ein Hotelgast schließt an ein Hotelnetzwerk in seinem Hotelzimmer einen WLAN-Router an, um mit seinem iPad ins Netz zu kommen. Aufgrund eines technischen Defekts sowie einem darauf basierenden Handhabungsfehler "pumpt" der WLAN-Router IP-Adressen ins Hotelnetz (DHCP an) und legt es damit lahm.

Das Software, die das Hotelnetz verwaltet (und die Verbindungskosten abrechnet) bemerkt das nicht und unterbindet es auch nicht, da eine solche Funktionalität nicht vorgesehen ist (man muss sich schon wundern ...). Erst ein herbeigerufener Techniker schafft Abhilfe, indem er den Router detektiert und den Gast auffordert, ihn abzuschalten.

Daraufhin wird dem Gast eine Rechnung über mehrere hundert Euro für den Technikereinsatz präsentiert.

Ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung? Oder muss das Hotel für den Schaden selbst aufkommen?

P.S.: weder beim Check-In noch bei der Anmeldung am Netzwerk wurden dem Gast irgendwelche Nutzungsbedingungen vorgelegt. Möglicherweise gibt es auf der Anmeldemaske einen Link, aber es wurde keine explizite Zustimmung seitens des Systems eingefordert.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 13:27
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AW: Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall?

Zitat:
Zitat von hierichwerda Beitrag anzeigen
Aufgrund eines technischen Defekts sowie einem darauf basierenden Handhabungsfehler "pumpt" der WLAN-Router IP-Adressen ins Hotelnetz (DHCP an) und legt es damit lahm.
(...)
Ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung? Oder muss das Hotel für den Schaden selbst aufkommen?
Kommt auf den "technischen Defekt" und den "Handhabungsfehler" an.

Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen würde ich aus dem Bauch heraus ein Verschulden des Hotelgastes zunächst verneinen. Unabhängig davon ist ein Verschulden seitens des Geschädigten nachzuweisen.

Da aber offensichtlich eine private Haftpflichtversicherung besteht, sollte man den Schadenersatzanspruch dort anmelden. Der Haftpflichtversicherer wird nach Sach- und Rechtslage entscheiden und ggf. ungerechtfertigte Ansprüche zurückweisen.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 09:35
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AW: Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall?

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Kommt auf den "technischen Defekt" und den "Handhabungsfehler" an.
Der Router war ursprünglich so programmiert, dass der aufgetretene Fall nicht möglich sein konnte (DHCP aus). Er lag allerdings über ein Jahr unbenutzt im Schrank und hat in dieser Zeit die Einstellungen "vergessen". Bei Anschluß an das Hotelnetz ging er in den Auslieferungszustand über (DHCP ein). Der Benutzer konnte keine Verbindung ins Internet Herstellen und begab sich auf die Suche nach dem Fehler. Dabei verwechselte er versehentlich den LAN und WAN-Anschluss -> Hotelnetzwerk lag auf einem LAN-Anschluss! Als schließlich die Verbindung hergestellt werden konnte beließ es der Benutzer dabei ("Never touch a running system").

Obwohl der Router eine IP-Adresse aus dem Hotelnetz empfing pumpte er weiterhin lustig IP's ins Netz - Netgear eben :-(

Und wieder hatte Murphy recht: "Was passieren kann passiert"
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Alt 27.05.2011, 10:53
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AW: Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall?

Nach dem bisherigen Vortrag vermag ich ein Verschulden des Gastes nicht zu erkennen.

IRL würde ich dennoch dringend anraten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen den eigenen Haftpflichtversicherer einzuschalten; siehe Beitrag # 2
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Alt 27.05.2011, 11:39
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AW: Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall?

Letzteres läuft gerade, ich wollte nur eine unabhängige Meinung hören ...

Danke
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Alt 28.05.2011, 12:03
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AW: Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall?

Ich erkenne da zunächst auch kein Verschulden.Allerdings ist fraglich, ob das ein deckungspflichtiger PH-Schaden ist. Einfach der Haftpflicht melden und deren Meinung hier einstellen. Wenn die Haftpflicht nein sagt, hat das aber keine Relevanz auf das Verhältnis Schädiger zum Geschädigten. Smiley Mac
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  #7 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 15:05
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AW: Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Allerdings ist fraglich, ob das ein deckungspflichtiger PH-Schaden ist.
warum?
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Wenn die Haftpflicht nein sagt, hat das aber keine Relevanz auf das Verhältnis Schädiger zum Geschädigten. Smiley Mac
dies gilt aber nur für den hier aus meiner Sicht unwahrscheinlichen Fall dass der Versicherer die Deckung ablehnen sollte, nicht aber wenn eine Haftung zum Grunde bestritten wird.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 09:03
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AW: Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall?

Hm, warum, da bin ich mir selbst nicht sicher und du hast das fein bemerkt. Zuerst sehe ich nicht zwingend einen Sachschaden. Als Vermögensschaden gibt es soviele Ablehnungstatbestände, weshalb ich mir das erst geben wollte, wenn die Antwort des Versicherers vorliegt. Außerdem ist fraglich, ob das unter die Mietsachschadenklausel fällt.
Die Deckung hat nichts mit der Haftung zu tun. Offensichtlich hat der User fahrlässig gehandelt, was zunächst für eine Haftung spricht. Andererseits muß das Hotel einen solchen Service narrensicher machen und zumindest -wenn es eine solche Fehlerquelle gibt- die Gäste auf diesen Aspekt schriftlich, am besten mit Unterschrift zur Kenntnisnahme, hinweisen.
Auch hier wieder: Prozeßrisiko! Smiley Mac
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  #9 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 17:30
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AW: Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Außerdem ist fraglich, ob das unter die Mietsachschadenklausel fällt.
Zustimmung! An die Mietsachschadenklausel hatte ich gar nicht gedacht.
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Andererseits muß das Hotel einen solchen Service narrensicher machen ...
erneut Zustimmung
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Auch hier wieder: Prozeßrisiko!
das Prozesskostenrisiko sehe ich hier eher beim Hotel
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  #10 (permalink)  
Alt 02.06.2011, 14:18
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AW: Hotelnetzwerk lahmgelegt - Versicherungsfall?

Du hast wahrscheinlich an die Mietsachschadenklausel nicht gedacht, weil sie vielleicht nicht greift. Immerhin könnte die beschädigte Sache eine bewegliche Sache sein. Aber das ist ein interessanter Fall und ich hoffe, dass uns der User auf dem Laufenden hält. Mich würden die Ablehnungstatbestände interessieren, die der Versicherer auspackt. Smiley Mac
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