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HILFE: Anwaltskosten wegen Rücktritt der Versicherung

Dies ist eine Diskussion zu HILFE: Anwaltskosten wegen Rücktritt der Versicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 24.03.2011, 21:09
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HILFE: Anwaltskosten wegen Rücktritt der Versicherung

Hallo,

ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand bei folgender Frage helfen könnte:

Person A hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Versicherung B und beantragt Leistung wegen eingetretener Berufsunfähigkeit. Die Versicherung B teilt in einem Schreiben mit, dass Sie wegen "Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht" vom Vertrag zurücktritt, es findet keine Prüfung wegen BU statt.

Person A erteilt nun einem Anwalt die Vollmacht Sie wegen dem Rücktritt der Versicherung (nur der Rücktritt) zu vertreten, da Sie ihren Vertrag nicht verlieren möchte.

Wie berechnen sich nun die Kosten für den Anwalt? (keine Klage eingereicht)

Folgende Randbedingungn:

BU-Versicherung wurde im März 2009 geschlossen, monatlicher Beitrag 40 Euro, Leistung im Leistungsfall 1000 Euro pro Monat

Beantragung von BU-Leistungen im Juli 2009, Rücktritt der Versicherung im September 2009

Anwalt Vollmacht erteilt im September 2009
Telefonische Gespräche mit Anwalt: ~3 Stunden
Briefverkehr zwischen Anwalt-Versicherung: 5 Briefe

Welche Kosten könnte der Anwalt (es gibt ja hierfür eine Berechnungsformel) höchstens geltend machen?

Vielen Dank?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.03.2011, 22:30
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AW: HILFE: Anwaltskosten wegen Rücktritt der Versicherung

Die Kosten berechnen sich, falls kein Stundenhonorar vereinbart wurde, nach dem Gegenstadswert. Für dieses kommt es auf den Bestand des Vertrages an. Meines Erachtens ist hierfür der Jahresbeitrag anzusetzen, also 480 EUR (RA Kosten = 84.-).

Genauso gut kann man auf den wohl vorliegenden Leistungsfall (BU) abstellen, das wären dann 12.000.- Dies dürfte eher dem Vertragsnhalt entsprechen, da es dem Mandanten auf den Fortbestand des Vertrags bei eingetretener BU ankommt.

Daraus errechnen sich RA-Kosten nach dem RVG von rund 840 EUR (brutto). Für die aussergerichtliche Tätigkeit.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.03.2011, 08:01
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AW: HILFE: Anwaltskosten wegen Rücktritt der Versicherung

Danke schön für die Anwort.
Der Anwalt berechnet wiefolgt:

3,5 x Jahresbeitrag = 42000

Und kommt dann in seiner Rechnung auf Kosten von ~3400 Euro (brutto). Kann das wirklich stimmen?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 00:16
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AW: HILFE: Anwaltskosten wegen Rücktritt der Versicherung

....dann hat der Gute 3,5 Jahresbeiträge der möglichen Leistungen berechnet, anstatt der Beiträge, so, wie es richtigerweise der BGH möchte.

Wie gut, dass es sich um einen fiktiven Fall handelt. Wenn es nämlich nicht so wäre, so könnte man den Verdacht hegen, dass dieser Anwalt zum ersten Mal einen Versicherungsrechtsfall auf dem Tisch hat....
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  #5 (permalink)  
Alt 27.03.2011, 13:45
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AW: HILFE: Anwaltskosten wegen Rücktritt der Versicherung

Ist es irgendwie zu rechtfertigen, dass der Anwalt sich auf

§ 9
Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen
Der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen wird fach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezuges berechnet. Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere ist.

beruft und den Gegenstandswert auf 3,5 Jahre x 1000 Euro Monatsrente x 12 Monate bezieht und somit ~3400 Euro Brutto berechnet?

Wo steht das mit dem Beiträgen vom BGH bitte?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 08:57
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AW: HILFE: Anwaltskosten wegen Rücktritt der Versicherung

Ich habe keine Ahnung im Kostenrecht.
Aber: Wenn sich die Vollmacht nur auf den Rücktritt bezog, der unumgänglich war, dann steht dem Anwalt nur eine Beratungsgebühr zu. Er hätte sagen müssen, dass das aussichtslos ist. Der Streitwert kann sich dann nicht nach Leistungen, sondern nur auf die Jahresprämie beziehen. Die drei Stunden und 5 Briefe fallen unter mangelhafte Beratung. Ich würde der Null 100 € überweisen und ansonsten auf den Rechtsweg verweisen. Smiley Mac
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  #7 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 20:10
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AW: HILFE: Anwaltskosten wegen Rücktritt der Versicherung

Leistungen aus der BU waren nicht Gegenstand der Beauftragung.

Bsp.:
Versicherung kündigt den Vertrag bei laufender BU-Rente. Sagen wir mal, die Versicherung zahlt seit 6 Monaten (evtl. 6.000 €) keine Rente mehr. RA fordert die Versicherung auf, die Kündigung zurückzunehmen und das Geld zu zahlen. Dann ist der Gegenstandswert
1. 6.000 € (bezifferbarer Anspruch)
2. JahresBEITRAG x 3,5 (Bestand des Vertrages, ggf. abzüglich 20%, wenn Feststellungsantrag)

Wird kein bezifferbarer Betrag eingefordert, kann dieser auch nicht beziffert werden.

BGH-Urteil müsste ich auch erst googlen. Evtl. habe ich es in den nächsten Tagen zur Hand. Steht aber auch in jeden halbwegs ordentlichen Kommentar.
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  #8 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 11:23
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AW: HILFE: Anwaltskosten wegen Rücktritt der Versicherung

Also ich habe den Thread so verstanden, dass dem User schon klar ist, dass er für diesen Schaden und alle anderen Schäden, die sich künftig aus der Obliegenheitsverletzung ergeben, keinen Versicherungsschutz hat. Er wollte - aus mir nicht ganz ersichtlichen Gründen - eine Vertragsfortsetzung erreichen. Ich lasse einmal dahingestellt, ob das vernünftig ist. Wenn das aber der Auftrag war, dann hatte dieses Begehren keine Aussicht auf Erfolg. Smiley Mac
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  #9 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 12:38
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AW: HILFE: Anwaltskosten wegen Rücktritt der Versicherung

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Ich habe keine Ahnung im Kostenrecht.
Aber: Wenn sich die Vollmacht nur auf den Rücktritt bezog, der unumgänglich war, dann steht dem Anwalt nur eine Beratungsgebühr zu. Er hätte sagen müssen, dass das aussichtslos ist. Der Streitwert kann sich dann nicht nach Leistungen, sondern nur auf die Jahresprämie beziehen. Die drei Stunden und 5 Briefe fallen unter mangelhafte Beratung. Ich würde der Null 100 € überweisen und ansonsten auf den Rechtsweg verweisen. Smiley Mac
Wenn Du keine Ahnung hast - wieso schreibst Du?

Streitwert:
Anwaltshonorare richten sich nach dem Streitwert.

Wenn es um den Rücktritt geht, dann wäre es Monatsbeitrag x 12 x Laufzeit

Wenn es um die Leistung geht, dann Monatsrente x 12 x 3,5 - wobei ich eher denke, das dies über die ges Laufzeit ist.

Wenn beides angedacht war, dann wird s wohl auch berechnet
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

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Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

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