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Hauswasseranschluß verischert

Dies ist eine Diskussion zu Hauswasseranschluß verischert innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 05.05.2008, 22:42
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Hauswasseranschluß verischert

Die betroffenen wohnen in einer schönen Gegend mit Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Seit einiger Zeit wird vom Wasserversorger in dieser Gegend das Wasserleitungsnetz erneuert, da erhöhter Wasserverlust im Netz gemessen wird. Anfang des Jahres wurde auch vor Haus X der Wasseranschluss erneuert. In diesem Zuge teilte die ausführende Firma mit das auch der Hauswasseranschluss marode sei, und fragte ob sie ihn nicht gleich mitmachen sollte. Da die betroffene Parteien aber keinen Kostenvoranschlag hatten und noch andere Parteien mit abstimmen mussten, konnten dies nicht gleich entschieden werden und das Loch wurde erst mal zugeschüttet.
Nach einigen Wochen traf dann ein Brief von der Stadt ein in der wieder darauf aufmerksam gemacht wurden das der Hauswasseranschluss marode sei. Schäden die jetzt durch diesen Anschluss auf der Straße entstehen könnten wären nicht mehr von der Stadt abgedeckt . Kostenvoranschlag 2200,-€ für den neuen Anschluß.
Darauf hin haben die Parteien der Gebäudeversicherung geschrieben, diese ließ einen Gutachter kommen.
Dieser hat dann in dem Haus um den Anschluss herum mittels Magnetfeldmessung Werte ermittelt.
Bevor er die Messung gemacht hat sagte er, dass Werte über 50 bedeuten das der Boden nass ist.
Er hat dann Werte um 60 ermittelt.
Kam dann aber in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der Wasseranschluss marode sein und dieser ersetzt werden müsste. Die Parte wären für die Instandhaltung des Wassernetzes verantwortlich und es sei kein direkter Schaden entstanden für den die Versicherung eintreten müsste.
Einige in der Nachbarschaft der Partei haben sich schon auf ihre Kosten neu Wasseranschlüsse legen lassen

Frage:
1. Kann der Gutachter mit dieser Methode feststellen ob die Rohre marode sind und was bedeutet dies für die Haltbarkeit der Rohre? Halten die noch 1, 5 oder mehr Jahre?
2. Muss die Partei die Rohre auf ihre Kosten austauschen lassen?
3. Erlischt der Versicherungsschutz wenn es nicht gemacht wird? Dies hat die Versicherung geschrieben.
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Alt 05.05.2008, 23:11
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AW: Hauswasseranschluß verischert

Instandhaltungsarbeiten bzw. Aufwendungen dafür sind nicht Gegenstand der Gebäudeversicherung. Wenn ein bekannter Mangel nicht behoben und dies letztlich zu einem Folgeschaden führt kann der VR sich auf Leistungsfreiheit berufen.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.05.2008, 09:26
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AW: Hauswasseranschluß versichert

Danke charls 0308 für die Antwort.

Die Frage ist auch ob es ein Mangel ist der eine Instandsetzung nötig macht.
Mit der Prüfmethode des Gutachters kann nur festgestellt werden ob der Belag nass oder trocken ist. Er gibt aber keine Auskunft darüber in welchem Zustand sich das Rohr befindet. Dies kann man nur rausfinden wenn man das Rohr ausgräbt.
Das Rohr ist aus Gußeisen oder Stahl mit einer Teerummantelung.
Nach Aussagen eines Bauing. können solche Rohre gut 150 Jahre funktionieren, dieses liegt 50 Jahre im Boden.
Wie Du schon geschrieben hast muß es ein bekannter Mangel sein, sonst könnte dieVersicherung ja gleich vorschreiben das alle Rohre nach 50 Jahren ausgetauscht werden müssen. Bei Korrosionsschäden müsste diese dann nie zahlen weil immer der Wartung nicht nachgekommen wurde.

Die Frage ist weiterhin erlischt der Versicherungsschutz?
Ist das Rohr instandsetzungspflichtig oder kann dies durch z.B. ein Gegengutachten umgangen werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.05.2008, 09:59
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AW: Hauswasseranschluß versichert

Zitat:
1) Die Frage ist weiterhin erlischt der Versicherungsschutz?
2) Ist das Rohr instandsetzungspflichtig oder kann dies durch z.B. ein Gegengutachten umgangen werden?
zu 1) Hier ist nicht bekannt, welche VGB Ihrem Vertrag zugrunde liegen; aber die Sicherheitsvorschriften sind textlich weitgehend identisch:
Auszug aus den
Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen
(VGB 2007 – Wert 1914)


§ 25 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem
Versicherungsfall (Sicherheitsvorschriften)

1. Der Versicherungsnehmer hat
a) alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten
Sicherheitsvorschriften zu beachten,
b) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende
Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte
Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu
erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen
zu lassen,
(...)
2. Wird eine dieser Sicherheitsvorschriften verletzt, hat der
Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz, wenn
der Versicherer von seinem Recht Gebrauch macht, den
Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Verletzung
der Sicherheitsvorschrift fristlos zu kündigen. Der
Versicherer hat kein Kündigungsrecht, und der Versicherungsschutz
bleibt bestehen, wenn die Sicherheitsvorschrift
unverschuldet verletzt wurde.
Der Versicherungsnehmer verliert seinen Versicherungsschutz
dann nicht, wenn die Verletzung keinen Einfluß auf
den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der
dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat.
3. Ist mit der Verletzung einer der Verpflichtungen eine Gefahrerhöhung
verbunden, so findet auch § 24 Anwendung.

zu 2) der Zustand der Rohrleitung bzw. des Hausanschlusses ist hier nicht bekannt. Die Messmethode des eingeschalteten Gutachters ebenfalls nicht. Der Hinweis der Stadtverwaltung
Zitat:
Nach einigen Wochen traf dann ein Brief von der Stadt ein in der wieder darauf aufmerksam gemacht wurden das der Hauswasseranschluss marode sei.
sowie das Ergebnis des Gutachtens sind wohl hinreichende Indizien, die für eine erforderliche Erneuerung des Hausanschlusses sprechen.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2008, 13:42
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AW: Hauswasseranschluß versichert

Hi zusammen, also ich nehme einmal an, dass der Gutachter mit einer Gann Kugelkopf B50 die Feuchtigkeit gemessen hat und die mißt Feuchte wie beispielsweise 50 digits. Die kann aber keinen Rohrbruch orten oder feststellen. 50 oder 60 digits im Keller deuten nicht auf einen Rohrbruch oder sonstiges Problem hin. Einen Rohrbruch ortet man mit einer Wärmekamera oder anderem Zeugs.
Das Problem ist, daß der Handwerker auf einen schlechten Zustand hingewiesen hat.
Dieser schlechte Zustand muß auf Kosten des Eigentümers beseitigt werden.
Die Versicherung ist da außen vor, wie das Charles schön geschrieben hat.
Und Tini: Mit dem Gegengutachten mußt Du nicht den Gutachter (war wohl gar keiner, sondern Trocknungsdienst) widerlegen. Das wäre der Versicherung egal. Du mußt den Handwerker widerlegen, der den Anschluß als defekt bezeichnet hat. Natürlich gibt es viele böse Handwerker, die einen über den Tisch ziehen wollen. Aber es ist doch ganz einfach: Loch aufbuddeln, Installateur holen und sich von diesem möglichst schriftlich zumindest mit Zeugen bestätigen lassen, daß das in Ordnung ist oder eben nicht. Gruss Mac
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  #6 (permalink)  
Alt 06.05.2008, 17:54
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AW: Hauswasseranschluß verischert

Danke für die vielen guten Beiträge.
Jetzt wurde beschlossen, erst einmal die Unterlagen der Versicherung zu diesem Fall anzufordern.
Bei dem Anschließen der neuen Kunststoffrohrleitung auf der Straße muss auch eine Dichtheitsprüfung vom beauftragten Unternehmen durchgeführt worden sein. Ist ein Standardvorgang wenn neue Rohre verlegt wurden. Wenn der Test nicht bestanden wurde, kann das alte Rohr nicht angeschlossen werden. Eventuell kann das Prüfprotokoll weiteren Aufschluss geben.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.05.2008, 16:28
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AW: Hauswasseranschluß verischert

Hi Tini, da brauchst Du wenig zu gucken. Der Anschluss vom Handwerker ist sicher ordentlich und dicht. Dein Anschluss scheint aber verrostet zu sein. Das tropft aber noch nicht und deshalb ist es auch kein versicherter Schaden. Gruss Mac
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  #8 (permalink)  
Alt 08.05.2008, 18:07
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AW: Hauswasseranschluß verischert

Wenn der Anschluss gemacht wird kommt das Rohr raus. Wenn dann festgestellt (Z.B. Schliffprobe vom Rohr) wird das der Anschluss noch weiter 20 Jahre gehalten hätte, könnte man dann die zuständigen Firma, Stadt oder Versicherung in Regress nehmen?
Wer käme in Frage?
Muss derjenige schon vor dem Auswechseln darauf hingewiesen werden?
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  #9 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 18:20
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AW: Hauswasseranschluß verischert

Hi Tini, der, der für das marode Rohr zuständig ist, der muss es auch bezahlen. Wenn Dein Rohr in Ordnung gewesen wäre, dann hätte der Handwerker doch nichts gesagt. Und damals hattest Du vor dem Zuschütten Gelegenheit Dir das anzuschauen. Aber das läuft ja nicht weg. Aufmachen und gucken, was der Handwerker angezeigt hat. Der Handwerker ist dazu verpflichtet auf Mängel hinzuweisen. Das hat er gemacht. Gruss Mac
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  #10 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 21:30
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AW: Hauswasseranschluß verischert

Das Problem ist, dass der Handwerker in dieser Gegend auch immer der Handwerker ist der das Rohr repariert. Deswegen hat er ein gewisses Interesse daran, dass das Rohr marode ist.
Wenn das Rohr jetzt gemacht wird, und festgestellt wird das das Rohr ok ist, kann ich dann die Kosten auf den Handwerker abwälzen?
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