Dies ist eine Diskussion zu Hausratversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Hausratversicherung Folgender fiktiver Fall, Person xyz Verliert alles durch einen Brand in seiner Wohnung.Durch dieses Schicksal wird er schwer depressiv und vernachlässigt alles.Nach 6 Monaten bemerkt ein Freund das Person xyz das er Hilfe braucht und versucht seine Dinge zu regeln,dabei fällt ihm auf das Person xyz eine Hausratversicherung hat. Hat Person xyz trotz 6 Monatiger verspätung noch anspruch auf Kostenregulierung durch die Hausratversicherung und darf der Freund von Person xyz diese Dinge für ihn regeln? LG Millow |
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| AW: Hausratversicherung Zitat:
Es wird aber ausschließlich auf die Begründung der hier zu sehenden Obliegenheitsverletzung ankommen. Allerdings einen Rechtsanspruch kann ich nicht erkennen. |
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| AW: Hausratversicherung Das ganze wird sicherlich bestätigt durch ein Atest. Wenn der VR kein Nachteil hat, bei der Ermittlung, gibt es da sicherlich keine Probleme. Der VR darf nur kürzen wenn sich aus der verspäteten Meldung Nachteile für den VR ergeben würden, dann im gleichen Verhältnis. Ein Brand unterstelle ich, das die Feuerwehr da war. Ein Einsatzbericht kann der VR anfordern. Wenn noch Fotos vom Inhald der Wohnung existieren sieht das nicht so wild aus. Ist jedoch eine Einzelfallentscheidung. Probieren kann man es auf jeden Fall.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Hausratversicherung Der Freund braucht ne Vollmacht. Ansonsten sehe ich da kein Problem, da sicher einer (Polizei, Vermieter, Gebäudeversicherung) detaillierte Fotos gemacht hat. Einfach dem Versicherer melden. "Allerdings einen Rechtsanspruch kann ich nicht erkennen" Ich schon. Ich kann keinen Ablehnungstatbestand erkennen. Smiley Mac |
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| AW: Hausratversicherung Zitat:
LG Millow |
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| AW: Hausratversicherung Ein Tatbestand ist ein Grund. Eine Ablehnung ist, wenn der Versicherer nö sagt. Ein Ablehnungstatbestand ist also ein Grund für den Versicherer nö zu sagen. Beispiel: Der Depressive legt das Feuer, weil er einfach verzweifelt ist. Das sieht dann auf erste Sicht relativ vorsätzlich aus. Und Vorsatz des Versicherungsnehmers ist ein Grund für den Versicherer nö zu sagen. Da gibt es aber noch etliche andere. Machs einfach so wie ich geschrieben habe. Smiley Mac |
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