Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Hausratversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Hausratversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 02:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Hausratversicherung

Hallo,

Folgender fiktiver Fall,


Person xyz Verliert alles durch einen Brand in seiner Wohnung.Durch dieses Schicksal wird er schwer depressiv und vernachlässigt alles.Nach 6 Monaten bemerkt ein Freund das Person xyz das er Hilfe braucht und versucht seine Dinge zu regeln,dabei fällt ihm auf das Person xyz eine Hausratversicherung hat.

Hat Person xyz trotz 6 Monatiger verspätung noch anspruch auf Kostenregulierung durch die Hausratversicherung und darf der Freund von Person xyz diese Dinge für ihn regeln?

LG Millow
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 05:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.110
99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)  
AW: Hausratversicherung

Zitat:
Hat Person xyz trotz 6 Monatiger verspätung noch anspruch auf Kostenregulierung durch die Hausratversicherung und darf der Freund von Person xyz diese Dinge für ihn regeln?
Wenn die Möglichkeit einer Schadensaufnahme durch das Versicherungsunternehmen noch gegeben wäre, was ja in diesem krassen Fall möglich sein könnte, dann halte ich eine Regulierung für möglich.

Es wird aber ausschließlich auf die Begründung der hier zu sehenden Obliegenheitsverletzung ankommen.

Allerdings einen Rechtsanspruch kann ich nicht erkennen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2011, 11:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Wuppertal NRW Germany
Alter: 32
Beiträge: 1.059
76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)76% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 39 Bewertungen)  
AW: Hausratversicherung

Das ganze wird sicherlich bestätigt durch ein Atest.

Wenn der VR kein Nachteil hat, bei der Ermittlung, gibt es da sicherlich keine Probleme.

Der VR darf nur kürzen wenn sich aus der verspäteten Meldung Nachteile für den VR ergeben würden, dann im gleichen Verhältnis.

Ein Brand unterstelle ich, das die Feuerwehr da war.
Ein Einsatzbericht kann der VR anfordern.

Wenn noch Fotos vom Inhald der Wohnung existieren sieht das nicht so wild aus.

Ist jedoch eine Einzelfallentscheidung.

Probieren kann man es auf jeden Fall.
__________________
Viele Grüße
Jens Düssel
Versicherungskaufmann IHK
- freier Versicherungsmakler -

****
Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

****
Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis!
****
Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen.
****
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2011, 15:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Hausratversicherung

Der Freund braucht ne Vollmacht. Ansonsten sehe ich da kein Problem, da sicher einer (Polizei, Vermieter, Gebäudeversicherung) detaillierte Fotos gemacht hat. Einfach dem Versicherer melden.
"Allerdings einen Rechtsanspruch kann ich nicht erkennen" Ich schon. Ich kann keinen Ablehnungstatbestand erkennen. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 20:13
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, millow hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Hausratversicherung

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Der Freund braucht ne Vollmacht. Ansonsten sehe ich da kein Problem, da sicher einer (Polizei, Vermieter, Gebäudeversicherung) detaillierte Fotos gemacht hat. Einfach dem Versicherer melden.
"Allerdings einen Rechtsanspruch kann ich nicht erkennen" Ich schon. Ich kann keinen Ablehnungstatbestand erkennen. Smiley Mac
Was heisst denn Ablehnungstatbestand? Das Wort hab ich noch nicht gehört.

LG Millow
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.01.2011, 14:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Hausratversicherung

Ein Tatbestand ist ein Grund. Eine Ablehnung ist, wenn der Versicherer nö sagt. Ein Ablehnungstatbestand ist also ein Grund für den Versicherer nö zu sagen. Beispiel: Der Depressive legt das Feuer, weil er einfach verzweifelt ist. Das sieht dann auf erste Sicht relativ vorsätzlich aus. Und Vorsatz des Versicherungsnehmers ist ein Grund für den Versicherer nö zu sagen. Da gibt es aber noch etliche andere. Machs einfach so wie ich geschrieben habe. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Hausratversicherung und Diebstahl Versicherungsrecht 28.02.2011 16:29
Hausratversicherung Versicherungsrecht 15.05.2009 12:23
Hausratversicherung Pflicht? Mietrecht 24.04.2009 18:43
Ausgeschlossen Hausratversicherung Versicherungsrecht 19.12.2008 17:51
Hausratversicherung Stromausfall Versicherungsrecht 13.11.2008 09:33





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN