Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer

Dies ist eine Diskussion zu Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Like Tree3Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 12:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 36
Keine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer

Liebe Forengemeinde,

hier mal ein fiktiver Fall, zu welchem sich Fragen ergeben. Vielleicht hat ja der eine oder andere eine nette Idee.

Gehen wir davon aus, ein Vater stellt seinem Sohn X ein Fahrzeug zur Verfügung. Halter=Vater, Versicherungsnehmer=Sohn.

Aus irgendwelchen Gründen möchte der Vater, dass nun die Lebensgefährtin das Auto bekommt. Man fragt bei der Versicherung an, was zu beachten ist und die sagen: ist uns egal, mit Halterwechsel endet die Versicherung und man müsste bei der Ummeldung eine neue Versicherungsbestätigung vorlegen.

So geht nun also die neue Halterin zum Amt und meldet das FZ auf ihren Namen an, möchte allerdings, dass wieder ihr Lebensgefährte (=Sohn X)Versicherungsnehmer ist, weil er das FZ hauptsächlich nutzen wird. Plötzlich fällt der alten Versichung ein, dass die erste Hotlineauskunft gelogen war und der Versicherungsnehmer dort versichert bleiben muss.

Nun zu meinen Fragen. Wenn sowas im echten Leben passieren würde, dürfte die alte Versicherung trotz Halterwechsel auf Fortbestehen des Vertrages beharren? In den Versicherungsbedingungen steht oft, dass der Erwerber des FZ die bestehende Versicherung kündigen kann und dies sogar automatisch tut, indem er bei der Zulassungsstelle eine neue Bestätigung von einer anderen Versicherung vorlegt. Dies könnte im vorliegenden Falle so gewesen sein. Kann der Halter entscheiden, wo das FZ versichert wird oder ist hier die Vorversicherung des VN im Recht?

Danke für eure Meinungen

GG
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 15:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer

Der Versicherer lügt nicht, er gibt allenfalls eine falsche Auskunft. Wenn der Halter wechselt, steht im Brief ein Halter mehr. Das ist regelmäßig eine Wertminderung des Fahrzeugs. Wieso soll das einer machen? Das erscheint mir sehr strange. Smiley Mac
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 15:29
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 36
Keine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Wenn der Halter wechselt, steht im Brief ein Halter mehr.
Das steht außer Frage, ja.

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Wieso soll das einer machen?
Hmm, vielleicht, damit das Auto nicht verkauft wird und in der Familie bleibt? Oder als Sicherheit für einen abgetretenen Privatkredit? Da gibt es sicher einige Gründe...

Kannst du noch was zur Versicherung sagen, ob die Vorversicherung im Recht ist? Aus den AKB würde ich rauslesen, dass der Erwerber kündigen kann, da ist der VN gar nicht erwähnt....
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 15:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Wieso soll das einer machen?
Die Gründe sind hier unerheblich.

Da hier nur der Halter wechselt, nicht aber der Versicherungsnehmer wird der Vertrag bis zur fristgerechten/vertragsgerechten Kündigung fortgesetzt. Die Auskunft des Versicherers ist m.E. rechtlich nicht zu beanstanden.
Tiger63 likes this.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 15:51
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 36
Keine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer

Vielen Dank für diese Einschätzung.
Kann man das irgendwo nachlesen?

Gehen wir davon aus, dass die fiktive Versicherung angibt, das sei "schon hundert Jahre Gesetz" (ja, solche Auskünfte gibt es durchaus) und man findet es einfach nirgends.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 16:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer

Zitat:
Zitat von Gertrud_Geyer Beitrag anzeigen
Vielen Dank für diese Einschätzung.
Kann man das irgendwo nachlesen?

Gehen wir davon aus, dass die fiktive Versicherung angibt, das sei "schon hundert Jahre Gesetz" (ja, solche Auskünfte gibt es durchaus) und man findet es einfach nirgends.
Für das Prinzip der Vertragstreue im privaten Recht - Pacta sunt servanda (wörtlich: Verträge sind einzuhalten“) - benötigt man keine Norm.

Das versicherte Risiko ist nicht weggefallen, lediglich der Halter hat gewechselt. Der Versicherungsnehmer kann aber - wie bereits ausgeführt - vertragskonform zum Ablauf kündigen.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 16:10
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 36
Keine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer

OK, das finde ich - wenns mir so erklärt wird - irgendwie nachvollziehbar.

Die beabsichtigte neue Versicherung gab allerdings an, dass dies von Versicherung zu Versicherung anders gehandhabt wird und man es in den Versicherungsbedingungen finden sollte.

Vielleicht kam es so auch zu der fiktiven Falschaussage an der Hotline, wenn die Dame möglicherweise vorher für eine andere Versicherung gearbeitet hat?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 16:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer

Zitat:
Zitat von Gertrud_Geyer Beitrag anzeigen
Die beabsichtigte neue Versicherung gab allerdings an, dass dies von Versicherung zu Versicherung anders gehandhabt wird ...
das kann ich nicht ausschließen ist mir aber so nicht bekannt
Zitat:
Zitat von Gertrud_Geyer Beitrag anzeigen
.... und man es in den Versicherungsbedingungen finden sollte.
dann sollte man einen Blick in seine Versicherungsbedingungen - hier AKB - die dem Versicherungsvertrag beigefügt sind werfen.
siehe aber auch http://www.directline.de/download/Di...rsicherung.pdf
insbesondere auf den Seiten 31 und 32 zu dem Punkt G 2
Gertrud_Geyer likes this.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 19:04
RKG RKG ist offline
Star Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 520
97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)97% positive Bewertungen (520 Beiträge, 45 Bewertungen)  
AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer

Vielleicht haben ja alle Recht.

Zitat:
Zitat von Gertrud_Geyer Beitrag anzeigen
Man fragt bei der Versicherung an, was zu beachten ist und die sagen: ist uns egal, mit Halterwechsel endet die Versicherung und man müsste bei der Ummeldung eine neue Versicherungsbestätigung vorlegen.
Wurde die Anfrage so gestellt, ging (noch) nicht hervor, dass der Sohn weiterhin Versicherungsnehmer sein soll.

Zitat:
Zitat von Gertrud_Geyer Beitrag anzeigen
In den Versicherungsbedingungen steht oft, dass der Erwerber des FZ die bestehende Versicherung kündigen kann und dies sogar automatisch tut, indem er bei der Zulassungsstelle eine neue Bestätigung von einer anderen Versicherung vorlegt. Dies könnte im vorliegenden Falle so gewesen sein. Kann der Halter entscheiden, wo das FZ versichert wird oder ist hier die Vorversicherung des VN im Recht?
Ist doch auch so geregelt.

Wenn man dem Link von "charles0308" folgt findet man
Zitat:
G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine
Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrages. Die Kündigung wird
zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.
Maßgebend: Schließt der Erwerber ...

Da aber nun in diesem geschilderten Fall der Erwerber keine Versicherung abschließt findet diese Regelung grundsätzlich auch keine Anwendung.

Allerdings: Das Kernziel des Halterwechsels ist doch erreicht. Dann eben die Versicherung bis zum ordentlichen Kündigungstermin beim bisherigen Versicherer über den Sohn fortführen.
Gertrud_Geyer likes this.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 08:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 36
Keine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Gertrud_Geyer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer

Zitat:
Zitat von RKG Beitrag anzeigen
Vielleicht haben ja alle Recht.
Maßgebend: Schließt der Erwerber ...

Da aber nun in diesem geschilderten Fall......
Aahhh - jetzt hab ichs!Ich hatte das erst so verstanden, dass der Erwerber in jedem Falle kündigen kann, unabhängig davon, wer Versicherungsnehmer ist. Mal laienhaft ausgedrückt: "Das ist jetzt mein Auto und ich entscheide, wo der Versicherungsnehmer die Karre zu versichern hat."



Zitat:
Zitat von RKG Beitrag anzeigen
Allerdings: Das Kernziel des Halterwechsels ist doch erreicht. Dann eben die Versicherung bis zum ordentlichen Kündigungstermin beim bisherigen Versicherer über den Sohn fortführen.
Das ist im Groben natürlich richtig.
Da mit dem Halterwechsel dieser fiktiven Geschichte möglicherweise allerdings auch ein Umzug einherging, mag es so sein, dass der Erstversicherer DEUTLICHST teurer geworden ist, als es ein alternativer Versicherer gewesen wäre. Da hätte man dieser massiven Erhöhung fein aus dem Weg gehen können, wenn auch noch ein Versichererwechsel möglich gewesen wäre. Gehen wir davon aus: der Sohn bekommt zwar das Auto gestellt, muss aber die Versicherung selber löhnen und ist etwas pikiert, dass er nun höhere Kosten hat, weil der Vater das FZ der Frau vermachte
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kostenausgleichsvereinbarung zwischen Lebensversicherer und Versicherungsnehmer ist unwirksam Nachrichten: Recht & Gesetz 04.11.2010 15:36
Betriebliche Altersvorsorge - Versicherungsnehmer/Versicherte Person Versicherungsrecht 19.09.2010 16:15
Gutachterkosten im Haftpflichtschadenfall dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestell Versicherungsrecht 19.10.2009 16:50
Halterwechsel und Versicherung Versicherungsrecht 14.05.2008 19:39
Zum Schutzdefizit für Versicherungsnehmer bei der Ermittlung des Schlußüberschusses Nachrichten: Recht & Gesetz 26.07.2005 17:36





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN