Dies ist eine Diskussion zu Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer hier mal ein fiktiver Fall, zu welchem sich Fragen ergeben. Vielleicht hat ja der eine oder andere eine nette Idee. Gehen wir davon aus, ein Vater stellt seinem Sohn X ein Fahrzeug zur Verfügung. Halter=Vater, Versicherungsnehmer=Sohn. Aus irgendwelchen Gründen möchte der Vater, dass nun die Lebensgefährtin das Auto bekommt. Man fragt bei der Versicherung an, was zu beachten ist und die sagen: ist uns egal, mit Halterwechsel endet die Versicherung und man müsste bei der Ummeldung eine neue Versicherungsbestätigung vorlegen. So geht nun also die neue Halterin zum Amt und meldet das FZ auf ihren Namen an, möchte allerdings, dass wieder ihr Lebensgefährte (=Sohn X)Versicherungsnehmer ist, weil er das FZ hauptsächlich nutzen wird. Plötzlich fällt der alten Versichung ein, dass die erste Hotlineauskunft gelogen war und der Versicherungsnehmer dort versichert bleiben muss. Nun zu meinen Fragen. Wenn sowas im echten Leben passieren würde, dürfte die alte Versicherung trotz Halterwechsel auf Fortbestehen des Vertrages beharren? In den Versicherungsbedingungen steht oft, dass der Erwerber des FZ die bestehende Versicherung kündigen kann und dies sogar automatisch tut, indem er bei der Zulassungsstelle eine neue Bestätigung von einer anderen Versicherung vorlegt. Dies könnte im vorliegenden Falle so gewesen sein. Kann der Halter entscheiden, wo das FZ versichert wird oder ist hier die Vorversicherung des VN im Recht? Danke für eure Meinungen GG |
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| AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer Der Versicherer lügt nicht, er gibt allenfalls eine falsche Auskunft. Wenn der Halter wechselt, steht im Brief ein Halter mehr. Das ist regelmäßig eine Wertminderung des Fahrzeugs. Wieso soll das einer machen? Das erscheint mir sehr strange. Smiley Mac |
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| AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer Das steht außer Frage, ja. Hmm, vielleicht, damit das Auto nicht verkauft wird und in der Familie bleibt? Oder als Sicherheit für einen abgetretenen Privatkredit? Da gibt es sicher einige Gründe... Kannst du noch was zur Versicherung sagen, ob die Vorversicherung im Recht ist? Aus den AKB würde ich rauslesen, dass der Erwerber kündigen kann, da ist der VN gar nicht erwähnt.... |
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| AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer Die Gründe sind hier unerheblich. Da hier nur der Halter wechselt, nicht aber der Versicherungsnehmer wird der Vertrag bis zur fristgerechten/vertragsgerechten Kündigung fortgesetzt. Die Auskunft des Versicherers ist m.E. rechtlich nicht zu beanstanden.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer Vielen Dank für diese Einschätzung. Kann man das irgendwo nachlesen? Gehen wir davon aus, dass die fiktive Versicherung angibt, das sei "schon hundert Jahre Gesetz" (ja, solche Auskünfte gibt es durchaus) und man findet es einfach nirgends. |
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| AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer Zitat:
Das versicherte Risiko ist nicht weggefallen, lediglich der Halter hat gewechselt. Der Versicherungsnehmer kann aber - wie bereits ausgeführt - vertragskonform zum Ablauf kündigen.
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| AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer OK, das finde ich - wenns mir so erklärt wird - irgendwie nachvollziehbar. Die beabsichtigte neue Versicherung gab allerdings an, dass dies von Versicherung zu Versicherung anders gehandhabt wird und man es in den Versicherungsbedingungen finden sollte. Vielleicht kam es so auch zu der fiktiven Falschaussage an der Hotline, wenn die Dame möglicherweise vorher für eine andere Versicherung gearbeitet hat? |
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| AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer Zitat:
dann sollte man einen Blick in seine Versicherungsbedingungen - hier AKB - die dem Versicherungsvertrag beigefügt sind werfen. siehe aber auch http://www.directline.de/download/Di...rsicherung.pdf insbesondere auf den Seiten 31 und 32 zu dem Punkt G 2
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| AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer Vielleicht haben ja alle Recht. Zitat:
Zitat:
Wenn man dem Link von "charles0308" folgt findet man Zitat:
Da aber nun in diesem geschilderten Fall der Erwerber keine Versicherung abschließt findet diese Regelung grundsätzlich auch keine Anwendung. Allerdings: Das Kernziel des Halterwechsels ist doch erreicht. Dann eben die Versicherung bis zum ordentlichen Kündigungstermin beim bisherigen Versicherer über den Sohn fortführen. |
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| AW: Halterwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsnehmer Zitat:
Zitat:
Da mit dem Halterwechsel dieser fiktiven Geschichte möglicherweise allerdings auch ein Umzug einherging, mag es so sein, dass der Erstversicherer DEUTLICHST teurer geworden ist, als es ein alternativer Versicherer gewesen wäre. Da hätte man dieser massiven Erhöhung fein aus dem Weg gehen können, wenn auch noch ein Versichererwechsel möglich gewesen wäre. Gehen wir davon aus: der Sohn bekommt zwar das Auto gestellt, muss aber die Versicherung selber löhnen und ist etwas pikiert, dass er nun höhere Kosten hat, weil der Vater das FZ der Frau vermachte |
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