Dies ist eine Diskussion zu hagelschaden und Versicherung zieht sonst was ab...ist das rechtlich i.O.? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| hagelschaden und Versicherung zieht sonst was ab...ist das rechtlich i.O.? Ich hab mal ne Frage: Nehmen wir mal an, ein Auto hat ein Hagelschaden und ein Gutachter hat die Reparaturkosten auf 3642,- Euro berechnet. Der Wiederbeschaffungswert würde 3950,- Euro belaufen und den Restwert hat er auf 1200,- Euro gelegt. Der Besitzer X hat jedoch entschieden das in diesem Fall eine Reparatur sich nicht lohnen würde, da es in diesem Fall fast ein totalschaden ist, und möchte sich somit den Betrag auszahlen lassen. Die Versicherung Y hat nun dem Versicherungsnehmer eine Bestättigung der Auszahlung zugesandt mit folgender Neuberechnung: Wiederbeschaffungswert 3853,66 Euro - Restwert 1900,- Euro = Fahrzeugschaden 1953,66 Euro - Selbstbeteiligung 150,00 Euro = Kaskoersatzleistung 1803,66 Euro. Der Restwert wurde aus verbindlichen Kaufangebote berechnet wobei das höchste von 1900,- Euro genommen wurde, das niedrigste war 30,- Euro. Die Kaufgebote sind verbindlich bis zum, nehmen wir mal an, 6.9.2011. telefonisch teilte die Vericherung Y dem Versicherungsnehmer einen auszuzahlenden betrag von ca 2500,- Euro mit. Darf die Versicherung Y den Betrag so dermassen drücken???? Ist dies rechtlich so korrekt was die Versicherung Y macht??? Wenn nein, wie kann der Versicherungsnehmer Y dagegen angehen??? Wenn ja, die verbindlichen Kaufgobte sind knapp bemessen, vom Datum her. Kann man hiergegen angehen???? MfG capoline |
| |||
| AW: hagelschaden und Versicherung zieht sonst was ab...ist das rechtlich i.O.? Nimm doch einfach das Restwertangebot von 1900 € an. Wo ist das Problem? Die sollen vorbei kommen und den Schrott abholen. Smiley Mac |
| |||
| AW: hagelschaden und Versicherung zieht sonst was ab...ist das rechtlich i.O.? nur mal für mich als Laie und Interesse an diesen Thema Bekommt man jetzt die 1900 € vom Kaufangeot + 1800 € Kaskoersatzleistung ? oder inkl. Autoverkauf nur die 2500 € MfG Futhark |
| |||
| AW: hagelschaden und Versicherung zieht sonst was ab...ist das rechtlich i.O.? Es gibt 1900 +1800 und wie der Versicherer auf 2500 kommt soll er mal mitteilen. Und wenn jetzt keiner mehr 1900 gibt, dann hat der Versicherer entsprechend mehr zu zahlen. Smiley Mac |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Hagelschaden | Kaufrecht / Leasingrecht | 01.02.2010 19:56 |
| KFZ mit rep.Hagelschaden verkaufen | Kaufrecht / Leasingrecht | 13.05.2009 11:01 |
| Hagelschaden | Versicherungsrecht | 12.09.2008 12:11 |
| Hagelschaden | Versicherungsrecht | 04.07.2007 12:52 |
| KFZ-Hagelschaden | Versicherungsrecht | 14.07.2005 20:42 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios