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Haftungssummen Strassenverkehrssicherungspflicht von Kommunen

Dies ist eine Diskussion zu Haftungssummen Strassenverkehrssicherungspflicht von Kommunen innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  • 1 Post By Aoide

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  #1 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 11:45
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Haftungssummen Strassenverkehrssicherungspflicht von Kommunen

Ein herzliches HALLO meinerseits an die hoffentlich hilfsbereiten User des Forums,

als Nicht-Jurist bin ich auf die Hilfe der Fachleuten hier im Forum angewiesen.

Gibt es "Hausnummern (Betrag in EUR)" hinsichtlich der Haftungssummen von Kommunen und Gemeinden im Kontext der Strassenverkehrssicherungspflicht?

Ein Dankeschön vorab für alle Hinweise, die mir in dieser Angelegenheit hilfreich sein könnten.

Grüße

Alice
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  #2 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 21:52
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AW: Haftungssummen Strassenverkehrssicherungspflicht von Kommunen

Die Frage verstehe ich nicht.

Wenn eine Kommune die Straßenverkehrssicherungspflicht verletzt hat, dann muss sie für den dadurch entstandenen Schaden in unbeschränkter Höhe haften.

Welche Art von Zahlen willst Du denn dazu wissen?
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  #3 (permalink)  
Alt 20.09.2011, 22:19
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AW: Haftungssummen Strassenverkehrssicherungspflicht von Kommunen

Ich verstehe das mit den Mindestsummen für die Haftung auch nicht!

Es gibt Versicherungen, die hier unbegrenzte Deckungssummen bieten! Auf was zielt denn die Frage eigentlich ab?
charles0308 likes this.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 15:34
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AW: Haftungssummen Strassenverkehrssicherungspflicht von Kommunen

In § 2 Haftpflichtgesetz gibt es Haftpflichtgrenzen (die unverschämt sind). Ansonsten gibt es oft eine Deckelung im KFZ-Bereich, was wohl seinen Grund in der Rückversicherung hat. Aber Straßenverkehrssicherungspflicht? Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 15:46
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AW: Haftungssummen Strassenverkehrssicherungspflicht von Kommunen

Derjenige, der einen Schaden schuldhaft verursacht, z.B. durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, haftet immer in unbegrenzter Höhe unabhängig davon ob seine Versicherung eine Haftungsbeschränkung hat oder nicht.

Ich denke aber, dass der Fragesteller auf etwas anderes hinaus wollte, wie z.B.:
Schlagloch nicht beseitigt: 1.000€
Stolperfalle im Bürgersteig übersehen: 500€

So etwas gibt es nicht, da eine Haftung voraussetzt, dass auch ein Schaden entstanden ist. Solange es also niemanden gibt, der sich seine Felge beim Durchfahren des Schlaglochs beschädigt, muss die Kommune auch für nichts haften
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