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Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden

Dies ist eine Diskussion zu Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2008, 00:00
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Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden

Folgender Lage:

In einer Bar werden Sitzhängematten als Sitzglegenheiten angeboten

Nun geht es um den Haftungsfall, falls zum Beispeil ein Seil reißt oder jemand aus diesen Sitzhängematten fällt.

Was ist hier selbstzutragendes Restrisiko und was ist nicht? Inwiefern wirkt sich ein Schild: "Benutzung auf eingene Gefahr" aus? Für was haftet der Betreiber?

Geändert von sthiemt (15.10.2008 um 03:20 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2008, 08:03
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AW: Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden

FORENREGELN !!!
Der Beitrag sollte umformuliert werden!

Gruß

Lotuz
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*** Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine Meinung als Privatperson ab ***

".. im Zweifel - einfach nicht hinhören!"
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  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 12:59
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AW: Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden

Hallo, die Betriebshaftpflicht des Betreibers kümmert sich darum, wenn den Betreiber ein Verschulden trifft. Ein gerissenes Seil dürfte für ein Verschulden des Betreibers sprechen, wenn der Benutzer das Teil nicht zweckentfremdet hat. "Wer aus dem Sitz fällt"? War er betrunken? Warum heraus gefallen? Fallen die Leute dort üblicherweise aus diesen Sitzen? Hier sehe ich Konfliktpotential. Mehr Infos. Gruss Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 18:54
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AW: Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden

Danke für die Antwort.

Momentan git es diese Hängematten noch garnicht. Es geht darum, dass voher klar gestellt wird, was in einem solchen Fall passieren würde.

Müssen solche Sachen bevor sie benutzt werden dürfen z.B. von einem Amt o.ä. abgenommen werden? Es handelt sich ja wie gedagt um ein öffentliches Gebäude?

Gruß
Sthiemt
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  #5 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 19:16
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AW: Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden

Zitat:
Müssen solche Sachen bevor sie benutzt werden dürfen z.B. von einem Amt o.ä. abgenommen werden? Es handelt sich ja wie gedagt um ein öffentliches Gebäude?
soweit mir bekannt besteht keine Abnahmeverpflichtung, so in der Regel auch nicht bei Stühlen, Tischen Hollywoodschaukeln etc. die Befestigungsvorgaben des Herstellers sind natürlich zu beachten. Wenn der Geschäftsinhaber absolut sicher gehen will, steht es ihm unbenommen ggf. TÜ. oder DE.RA oder andere Prüforganisationen mit einer Prüfung zu beauftragen.
Es empfiehlt sich, das Risiko auch mit der Betriebshaftpflichtversicherung abzuklären.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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