Dies ist eine Diskussion zu Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden In einer Bar werden Sitzhängematten als Sitzglegenheiten angeboten Nun geht es um den Haftungsfall, falls zum Beispeil ein Seil reißt oder jemand aus diesen Sitzhängematten fällt. Was ist hier selbstzutragendes Restrisiko und was ist nicht? Inwiefern wirkt sich ein Schild: "Benutzung auf eingene Gefahr" aus? Für was haftet der Betreiber? Geändert von sthiemt (15.10.2008 um 03:20 Uhr). |
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| AW: Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden FORENREGELN !!! Der Beitrag sollte umformuliert werden! Gruß Lotuz
__________________ *** Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine Meinung als Privatperson ab *** ".. im Zweifel - einfach nicht hinhören!" |
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| AW: Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden Hallo, die Betriebshaftpflicht des Betreibers kümmert sich darum, wenn den Betreiber ein Verschulden trifft. Ein gerissenes Seil dürfte für ein Verschulden des Betreibers sprechen, wenn der Benutzer das Teil nicht zweckentfremdet hat. "Wer aus dem Sitz fällt"? War er betrunken? Warum heraus gefallen? Fallen die Leute dort üblicherweise aus diesen Sitzen? Hier sehe ich Konfliktpotential. Mehr Infos. Gruss Mac |
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| AW: Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden Danke für die Antwort. Momentan git es diese Hängematten noch garnicht. Es geht darum, dass voher klar gestellt wird, was in einem solchen Fall passieren würde. Müssen solche Sachen bevor sie benutzt werden dürfen z.B. von einem Amt o.ä. abgenommen werden? Es handelt sich ja wie gedagt um ein öffentliches Gebäude? Gruß Sthiemt |
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| AW: Haftungsfall für Unfälle mit Möbiliar in öffentlichen Gebäuden Zitat:
Es empfiehlt sich, das Risiko auch mit der Betriebshaftpflichtversicherung abzuklären.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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