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Haftung für Schäden bei ausgeliehenem Fahrzeug

Dies ist eine Diskussion zu Haftung für Schäden bei ausgeliehenem Fahrzeug innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 10.05.2011, 22:51
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Haftung für Schäden bei ausgeliehenem Fahrzeug

Angenommen A leiht bei B einen PKW Anhänger.
Da A selbst nicht den erforderlichen Führerschein dafür besitzt fragt A eine dritte Person C ob diese den Anhänger für sie nach X fährt. Dabei entsteht ein Schaden am Anhänger.

Wer haftet nun für diesen Schaden ? C, da diese gefahren ist oder A. da diese Ihn geliehen hat ?
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Alt 10.05.2011, 23:07
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AW: Haftung für Schäden bei ausgeliehenem Fahrzeug

1. Welche Schadenursache liegt dem Schaden am Hänger zu Grunde; also wie kam es zum Schaden?

2. Wurde mit C für den Fall eines Schadens eine Haftungsvereinbarung geschlossen oder handelt es sich um eine Gefälligkeitsleistung des C?

3. Ist A ein gewerblicher Vermieter für Hänger und bestand eine Vollkasko für diesen?
__________________
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Alt 11.05.2011, 00:02
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AW: Haftung für Schäden bei ausgeliehenem Fahrzeug

1. Angenommen C ist beim Einparken mit Anhänger an einem Baum hängen geblieben, infolgedessen der Hänger verkratzt ist und neu lackiert werden muss.

2. Angenommen es handelt sich um eine Gefälligkeitshandlung von C

3. Angeommen A ist kein gewerblicher Vermieter sondern ein Bekannter. Anhänger ist ohne Vollkasko
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  #4 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 00:26
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AW: Haftung für Schäden bei ausgeliehenem Fahrzeug

Zitat:
Zitat von Helbisch1 Beitrag anzeigen
1. Angenommen C ist beim Einparken mit Anhänger an einem Baum hängen geblieben, infolgedessen der Hänger verkratzt ist und neu lackiert werden muss.

2. Angenommen es handelt sich um eine Gefälligkeitshandlung von C

3. Angeommen A ist kein gewerblicher Vermieter sondern ein Bekannter. Anhänger ist ohne Vollkasko
A "darf" das private Sparschwein schlachten und haftet B gegenüber für den Schaden am geliehenen Anhänger zum Zeitwert.

Für einen möglicherweise eingetretenen Schaden am Baum tritt die KFZ-Haftpflicht des A ein
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Alt 19.05.2011, 12:56
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