Dies ist eine Diskussion zu Haftung bei privater Veranstaltung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Habe mich gerade erst angemeldet und hoffe, dass ich mit meinem ersten Beitrag (oder eher mit meinen Fragen) hier richtig bin. Es geht um folgendes: Person "A" möchte für ein Wochenende eine Wiese mit einem Haus von einem Verein "B" mieten, um dort von Freitag bis Sonntag ein kleines Motorradtreffen zu veranstalten. Es kommen nur geladene Gäste, die "A" schon von einigen Treffen auf denen "A" selbst war kennt und die "A" als vernünfig erscheinen... also keine Chaoten-Rocker. Es ist eine Gruppe von ca. 40 Leuten gemischten Alters. Teilweise kommen auch Freunde und Verwandte von "A", die nicht Motorrad fahren. Es wird gezeltet, gegrillt, Musik gemacht usw.. Samstag steht dann eine gemeinsame Ausfahrt an. Nun die Fragen: Haftet "A" als Veranstalter dieses "privaten" Motorradtreffens für: a) Platz + Gebäude? Oder ist das normalerweise über "B" abgesichert, von dem "A" ja das Gelände + Haus mietet, auch wenn "A" als Mieter, oder einer seiner Gäste versehentlich einen Schaden verursacht? ... z.B. eine Fensterscheibe geht zu Bruch, oder im schlimmsten Fall: Das Haus brennt ab. b) Personen? Z.B. wenn einer stolpert und sich dabei verletzt, sich am Lagerfeuer beim Grillen verbrennt, oder auch wenn sich zwei schlagen würden (wie gesagt... die Leute die kommen sind nicht so drauf, aber "A" will trotzdem sicher gehen). Haftet dann jeder für sich selbst mit seiner privaten Haftpflichtversicherung, oder ist dann "A" dran? c) die Ausfahrt? Die Gruppe fährt eine vorher geplante Strecke ab. Es ist extra so geplant, daß nicht durch Städt oder Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen gefahren wird, sondern eher über kleinere Straßen, damit die Kolonne nicht die Straßen blockiert. Es sind ca. 20-30 Motorräder. Jeder davon hält sich an die Straßenverkehrsordnung. Wenn ein Unfall passiert, ist dann derjenige selbst dafür verantwortlich, oder kann "A" da auch wieder rangezogen werden? Gibt es noch etwas, das "A" beachten sollte, was Haftung oder Risiko angeht? Das mit dem Gebäude und dem Gelände, das "A" von "B" mieten will, wird "A" auch nochmals mit "B" absprechen. Wollte da nur für "A" auf Nummer sicher gehen und eure Meinungen oder Erfahrungen wissen. Vielen Dank schonmal vorab für eure Antworten, Ratschläge oder Meinungen dazu. LG styxa Geändert von styxa (17.02.2010 um 11:52 Uhr). |
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| AW: Haftung bei privater Veranstaltung hallo styxa, ich glaube, hier ist u.a. wichtig ob die Veranstaltung für die Teilnehmer Kostenpflichtig ist. zu a) .... moment ... uups ich nehm alles zurück: Sie müssen bitte die Forenregeln beachten ( z.B. keine Ich-Bezüge etc) sonst darf Ihnen nicht geantwortet werden. Gruß Lotuz
__________________ *** Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine Meinung als Privatperson ab *** ".. im Zweifel - einfach nicht hinhören!" |
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| AW: Haftung bei privater Veranstaltung Hui, sorry. Habs zwar gelesen, aber dann wohl doch nicht 100%ig eingehalten. Hoffe, jetzt ist's okay. Danke für den Hinweis. Ach und zu Kosten: "A" zahlt eine Mietgebühr für das Gelände und würde gerne die Kosten durch die Gäste teilen, was gerade ein 1- bis 2-stelliger Betrag für jeden Gast wäre. Es geht also nur darum, die Unkosten zu decken, damit "A" 0-auf-0 rausgeht. Es werden keine Getränke oder Essen verkauft, sondern jeder bringt selbst seine Lebensmittel mit und verpflegt sich selbst. "A" kümmert sich lediglich um eine Grillmöglichkeit und daß ein Kühlschrank da steht. |
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| AW: Haftung bei privater Veranstaltung Ok, also zu a) der A haftet i.d.R. vertraglich ggü. B für Schäden, die wärend der Nutzung des Objektes auftreten. Das mag solange kein Problem sein, wie nicht beschädigt wird oder der Gast, der etwas beschädigt, dies zugibt und dafür aufkommt. Wenn der Laden allerdings hinterher klump ist und keiner wars gewesen, dann ist erstmal A dran. Problem: Vertragliche Haftungen werden i.a.R. nicht durch die Privathaftpflichtversicherung übernommen. A zahlt aus eigner Tasche. zu b) müsste man m.E. wissen, ob die Teilnehmer für die Teilnahme zahlen! In diesem Thema bin ich nicht 100% fit. zu c) besteht m.E. keine besonder Haftung für A aber das kann evtl auch mit b) korrespondieren. Abhilfe könnte zu allen drei Punkten eine Veranstalter-Haftpflich schaffen... aber die ist recht Kostenintensiv. Gruß Lotuz
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| AW: Haftung bei privater Veranstaltung Hallo nochmal, also "B" ist mit allem versichert, wenn "B" SELBST in "B's" Gebäude eine Veranstaltung hat (bei Personen- und Sachschaden). Nun mietet aber "A" das Gebäude von "B"... "A" könnte einen Haftungsausschluss von jedem seiner Gäste unterschreiben lassen, in dem steht, das jeder selbst für seinen verursachten Schaden an Personen, deren Eigentum (also Zelt, Motorrad, usw.) oder dem Gelände verantwortlich ist und dafür aufkommen muß. Das könnte doch auch so formuliert sein, dass auch Schäden an Personen oder Fahrzeugen bei der Ausfahrt mit inbegriffen sind. Wäre "A" dann aus dem Schneider? Das einzige, das dann noch bleibt und worüber "A" sich den größten Kopf macht... was ist, wenn (wie Lotuz schon geschrieben hat) ein Sachschaden entsteht und keiner war's? Dann ist "A" dran. Ich gehe mal davon aus, dass "A" nicht um eine Veranstaltungshaftpflicht herum kommt, oder? |
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| AW: Haftung bei privater Veranstaltung Zitat:
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