Dies ist eine Diskussion zu Haftung bei Diebstahl im Wachsalon (Studentenwohnheim) innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Haftung bei Diebstahl im Wachsalon (Studentenwohnheim) folgende fiktive Sachlage: Ein Kleidungsstück wurde aus dem Trockner eines Waschsalons geklaut. Der Waschsalon wird von einem Dritten betrieben und ist mit Kameras überwacht (Bilder werden nur 24h Stunden gespeichert). Der Verlust des Hemdes ist erst ein paar Tage später aufgefallen. Der Waschsalon kann nur von den Bewohnern des Wohnheims betreten werden, da man einen Schlüssel benötigt. Wer haftet für den Verlust des Hemdes? Der Bewohner, das Wohnheim, oder die Betreiber-Firma? Und welche Versicherung? Vielen Dank für die Auskunft. Geändert von Juraforum (19.07.2011 um 10:05 Uhr). Grund: Bitte nur fiktive Fälle diskutieren! |
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| AW: Haftung bei Diebstahl im Wachsalon (Studentenwohnheim) So der Verlust des Hemdes im Zuge des behaupteten Waschvorganges/Trocknungsvorganges möglicherweise bewiesen werden kann, wird der Geschädigte allenfalls einen (noch zu ermittelnden) Täter haftbar machen können. Ich sehe hier weder das Wohnheim noch den Betreiber des Waschsalons in der Haftung und damit auch keinen Anspruch gegen eine Versicherung.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Haftung bei Diebstahl im Wachsalon (Studentenwohnheim) Wenn wir mal die Allriskpolice außer Acht lassen, dann dürfte es nichts geben. Erschwerend kommt hinzu, dass der User seine Wäsche nicht kontrolliert hat. Tage später ist zu spät. Genau wegen Diebstahl hängt doch die Kamera dort. Smiley Mac |
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| AW: Haftung bei Diebstahl im Wachsalon (Studentenwohnheim) Man braucht keine ALL Risk Versicherung. In einigen Hausratversicherungen ist einfacher Diebstahl aus Gemeinschaftswaschräumen versichert
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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| AW: Haftung bei Diebstahl im Wachsalon (Studentenwohnheim) Zitat:
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| AW: Haftung bei Diebstahl im Wachsalon (Studentenwohnheim) Die Klausel ist inzwischen weit verbreitet. Wenn man mitreden möchte, so muss man sich informieren. Märkte sind in Bewegung, wenn bei Dir die Zeit stehen geblieben ist - gebe mir Deine Adresse, ich komme gerne Tanken! Die alten Spritpreise wäre cool. In der Praxis hat fast jeder Versicherer drei Deckungskonzepte. Meistens Basisschutz, Gehobenerschutz sowie Premium. Meistens ist die Klausel in der gehobenen bzw Premium drin. Das Bafin gibt nichtmehr die Bedingungen vor, die nur verbessert werden dürfen. Diese werden der Bafin nurnoch vorgelegt. Dafür gibt es Garantien über den Musterbedingungen. Der Konkurenzkampf am Markt entscheidet Bedinungen. Ich bin letztes Jahr wieder mal auf einer Vorstellung eines Versicherers gewesen wo wir Makler gefragt wurden was wir in den Produkten sehen möchten. Ob das Bedingungswerk was rauskommt ok ist oder nicht. VHB92 findet man kaum noch! Wenn sind es Erweiterte! VHB2000 / 2003 / 2008 ... Solange wir nicht wissen was ist - erwähne ich die Möglichkeit!
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| AW: Haftung bei Diebstahl im Wachsalon (Studentenwohnheim) Wäschediebstahl auf dem Versicherungsgrundstück : Nach meinen Recherchen ist dieser Diebstahl nur in den VHB 92 in der Fassung von 1994 nicht versichert bzw. nicht versicherbar! |
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| AW: Haftung bei Diebstahl im Wachsalon (Studentenwohnheim) Zitat:
Hier mal der Versicherungsort Stand Neuestes Bedingungswerk Versicherungsort Sachen in Gemeinschaftsräumen, auch wenn diese NICHT abschließbar sind Ohne SUMMENBEGRENZUNG
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| AW: Haftung bei Diebstahl im Wachsalon (Studentenwohnheim) Zitat:
![]() Die Frage des TE - der in einem Studenten-Wohnheim wohnt und vermutlich keinen Hausratversicherungsschutz hat - habe ich lediglich hinsichtlich der Haftung Dritter verstanden und beantwortet. Zitat:
Zitat:
Gott bewahre ... mir langen schon Deine virtuellen Ergüsse (Fehlschüsse) zu denen ich mich auch besser nicht weiter äußern werde
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