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Haftplicht zahlt. Geschädigter will trotzdem klagen!

Dies ist eine Diskussion zu Haftplicht zahlt. Geschädigter will trotzdem klagen! innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  • 2 Post By charles0308

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  #1 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 13:43
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Haftplicht zahlt. Geschädigter will trotzdem klagen!

Hallo allerseits!

Folgender fiktiver Sachverhalt:

Person A und Person B sind (waren) befreundet und spielen in einer Band. Ohne jegliche Absicht stößt eines Tages Person A die 500€ teure Gitarre von Person B um. Diese fällt unglücklich und zieht sich beim Sturz einen Totalschaden zu.
Person A, der armer Student ist, verständigt daraufhin seine Haftpflichtversicherung, die nach Prüfung des gesamten Falles Person B aber nur 200€ zustehen will.
Person B versucht daraufhin, die Versicherung zu verklagen, scheitert aber. Weiterhin nur 200€. Und obwohl Person B aus wohlhabendem Elternhaus kommt, fordert er Person A dazu auf, ihm weitere 200€ zu geben, ansonsten würde er Person A verklagen.

Nun meine Fragen:
1. In wie weit ist Person A überhaupt noch für den Sachverhalt belangbar, wenn die Versicherung bereits verständigt wurde, und auch zahlen würde?
2. Hat Person B mit seiner Klage Aussicht auf Erfolg?
3. Würden Anwalts- und Gerichtskosten beider Seiten den Schadenswert nicht deutlich und bei weitem übersteigen?

Vielen Dank und beste Grüße!

Raef
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  #2 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 14:31
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AW: Haftplicht zahlt. Geschädigter will trotzdem klagen!

Die Lösung liegt im §86 I VVG. Der Geschädigte hatte erst einen Anspruch auf 500€ gegen A. Hierbei sei mal unterstellt, dass das Gerät vollkommen neuwertig war (das wird man in der Praxis aber nie so ansehen können). Durch Zahlung der Versicherung ist der Anspruch aus dem Schaden "soweit" auf die versicherung übergegangen. B ist also nicht mehr aktivlegitimiert. Das betrifft aber nur den Schaden, der "soweit" geleistet wurde übergegangen ist. Die Differenz kann noch versucht werden eingeklagt zu werden. Wird aber nur den Zeitwert geben/ Abzug neu für alt.
Die Kosten übersteigen nicht die Gerichts- und Anwaltsgebühren- beide sind streitwertabhängig.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 15:08
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AW: Haftplicht zahlt. Geschädigter will trotzdem klagen!

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Die Lösung liegt im §86 I VVG. Der Geschädigte hatte erst einen Anspruch auf 500€ gegen A. Hierbei sei mal unterstellt, dass das Gerät vollkommen neuwertig war (das wird man in der Praxis aber nie so ansehen können). Durch Zahlung der Versicherung ist der Anspruch aus dem Schaden "soweit" auf die versicherung übergegangen. B ist also nicht mehr aktivlegitimiert. Das betrifft aber nur den Schaden, der "soweit" geleistet wurde übergegangen ist. Die Differenz kann noch versucht werden eingeklagt zu werden. Wird aber nur den Zeitwert geben/ Abzug neu für alt.
Die Kosten übersteigen nicht die Gerichts- und Anwaltsgebühren- beide sind streitwertabhängig.
Sorry, aber da bin ich nicht ganz einverstanden. A) was soll der Vorgang mit § 86 VVG zu tun haben? Dieser regelt den Übergang von Ersatzansprüchen des Versicherungsnehmers auf die Versicherung. B) wodurch soll denn die Aktivlegitimation des Geschädigten B verloren gegangen sein?

B kann durchaus versuchen, zivilrechtlich im Wege einer Schadenersatzforderung von A noch etwas "zu holen". Seine Forderung sind EUR 300 aus ursprünglich EUR 500,00 da bisher EUR 200 erfüllt wurden. Was am Ende dabei rauskommt, bliebe abzuwarten.

OT: "Die Kosten übersteigen nicht die Gerichts- und Anwaltsgebühren..." ist entweder ein klassischer Zirkelschluss oder nicht so gemeint. Ich nehme mal an letzteres und es ist gemeint, dass die Kosten den Streitwert nicht übersteigen. Bei EUR 300 Streitwert fielen in der 1. Instanz bei voller Kostentragung durch den Unterlegenen insgesamt EUR 255 an.
__________________
Gruß

Klaus
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  #4 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 16:07
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AW: Haftplicht zahlt. Geschädigter will trotzdem klagen!

Ja, stimmt- passt nicht ganz. Versicherungsnehmer ist ja gerade der Schädiger- hatte zu sehr den klassischen Fall des Kfz-Unfalls im Kopf. Am Ergebnis ändert sich aber mMn im Großen und Ganzen nix. Soweit die Versicherung gezahlt hat ist der Anspruch erloschen (dann erfolgt Klageabweisung iHv 200€ eben nicht aus dem Weckfall der Aktivlegitimation, sondern wegen Erfüllung seitens der Haftpflicht).

Ich hab auch an keiner Stelle behauptet, dass eine weitere Klage gegen den Schädiger selbst keine Aussicht auf erfolg hätte.

@Kosten: Ja, klar war das so gemeint. Die Kosten übersteigen nicht die 300€. 255 erscheint mir aber ein bisschen wenig (3,0 Gerichtsgebühr, 2*2,5 Anwaltsgebühr, TK-Pauschale, USt.) Da kommt doch was anderes raus....
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  #5 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 16:50
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AW: Haftplicht zahlt. Geschädigter will trotzdem klagen!

Zitat:
Zitat von Raef Beitrag anzeigen
1. In wie weit ist Person A überhaupt noch für den Sachverhalt belangbar, wenn die Versicherung bereits verständigt wurde, und auch zahlen würde?
natürlich steht es dem Geschädigten frei vermeintlich weitergehende Schadenersatzansprüche auf dem Klageweg gegen den Schädiger geltend zu machen
Zitat:
Zitat von Raef Beitrag anzeigen
2. Hat Person B mit seiner Klage Aussicht auf Erfolg?
Beurteilungen der Sach-und Rechtslage sowie zum Schadenumfang bzw. zur Schadenhöhe sind nach dem bisherigen Sachvortrag nicht möglich. Der Schädiger möge, soweit ihn eine Klageschrift erreicht, diese unverzüglich seinem Haftpflichtversicherer vorlegen. Der Haftpflichtversicherer stellt seinem VN in solchen Fällen Rechtsschutz und ggf. auch einen Anwalt zur Seite.
RKG and Ron-Wide like this.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #6 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 16:52
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AW: Haftplicht zahlt. Geschädigter will trotzdem klagen!

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Ja, stimmt- passt nicht ganz. Versicherungsnehmer ist ja gerade der Schädiger- hatte zu sehr den klassischen Fall des Kfz-Unfalls im Kopf. Am Ergebnis ändert sich aber mMn im Großen und Ganzen nix. Soweit die Versicherung gezahlt hat ist der Anspruch erloschen (dann erfolgt Klageabweisung iHv 200€ eben nicht aus dem Weckfall der Aktivlegitimation, sondern wegen Erfüllung seitens der Haftpflicht).

Ich hab auch an keiner Stelle behauptet, dass eine weitere Klage gegen den Schädiger selbst keine Aussicht auf erfolg hätte.

@Kosten: Ja, klar war das so gemeint. Die Kosten übersteigen nicht die 300€. 255 erscheint mir aber ein bisschen wenig (3,0 Gerichtsgebühr, 2*2,5 Anwaltsgebühr, TK-Pauschale, USt.) Da kommt doch was anderes raus....
Ja klar, klagen kann der B nurmehr auf EUR 300 nicht erfüllte Restforderung. Die Kosten könnten je nach Berechnung außergerichtlicher RA-Kosten etwas höher sein, die Gerichtsgebühr fällt aber nur einmal an. Sonst stimmt ja auch die Aussage "Kosten kleiner Streitwert" nicht mehr.
__________________
Gruß

Klaus
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  #7 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 18:17
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AW: Haftplicht zahlt. Geschädigter will trotzdem klagen!

Erstmal vielen Dank für die tollen Antworten!

Wie würdet ihr als Person A weiter verfahren?
Kann Person B überhaupt Person A direkt auf Schadenersatz verklagen? Oder würde die Klage letztendlich wieder an die Versicherung gehen?
Bestünde nicht auch die Chance, dass es bei einer Klage mit einem verhältnismäßig geringen Streitwert zu gar keinem richtigen Urteil, sondern einer Art Vergleich oder eine kostenpflichtigen Klageabweisung kommen könnte?

Ich entschuldige mich schon mal im Vorraus für meine laienhaften Fachkenntnisse.

Viele Grüße!
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  #8 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 19:43
RKG RKG ist offline
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AW: Haftplicht zahlt. Geschädigter will trotzdem klagen!

Einfach tun, was "Charles0308" geschrieben hat.

Kommen weitere Forderungen von B leitet A einfach alles was ihm zugeht an den Versicherer weiter.
Kopien machen und sich ggf. im Nachhinein telefonisch vergewissern, ober der Versicherer alles erhalten hat.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 12:14
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AW: Haftplicht zahlt. Geschädigter will trotzdem klagen!

Charles und RKG schreiben das ja schon. Dem B sei anzuraten den Thread hier zu lesen. Den Neuwert kriegt man praktisch nie, jedenfalls nicht im Schadenersatzrecht. Und die Kosten eines Prozesses fressen sicher eine geringe höhere Zahlung des Versicherers auf. Der A kann sich jedenfalls zurücklehnen und den Versicherer machen lassen. An ihm bleibt keine Mark hängen, noch nicht einmal ein Euro. Smiley Mac
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