Dies ist eine Diskussion zu Haftplicht bei Kratzern im Display vom iPad innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Haftplicht bei Kratzern im Display vom iPad Mal angenommen Basti und Chris machen zusammen eine Autofahrt. Chris ist stolzer Besitzer eines iPads. Basti fährt. An einem Parkplatz halten sie an, weil Basti auf dem mobilen Gerät nach dem weiteren Weg schauen will. Er legt es auf dem Autodach ab, sie plaudern, steigen ein, fahren los. iPad fliegt vom Dach. Display übersät mit Kratzer. Die Haftpflicht von Basti müsste ja theoretisch zahlen - aber da das Gerät ja noch funktioniert sind wohl keine hohen Summen von der Versicherung zu erwarten. Ein Kratzer auf dem Gehäuse ist nicht schlimm, da sieht man auch ein dass die Versicherung 20Euro zahlt und gut ist. Aber auf dem Display ist das ärgerlich, da die Funktion des iPads (das numal leider NUR aus einem Display besteht) nun nicht mehr "ohne Beeinträchtigung" ausgeführt werden können (Kratzer und die stärkere Spiegelung machen Filme zu Nichte, surfen ist unschön weil man die Kratzer auf den Fingern spürt und zusätzlich auch beim Betrachten von Webseiten die Kratzer sieht). Die eigentliche Frage: Gibt es in so einem Fall eine Argumentationsgrundlage für eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts des iPads? Grüße howsy |
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| AW: Haftplicht bei Kratzern im Display vom iPad Bei der Haftpflichtversicherung unterscheide ich zwischen Haftung und Deckung. Haftung ist die Situation zwischen Schädiger und Geschädigtem. Deckung die Situation zwischen Schädiger und dessen Versicherer. Der Versicherer wird hier die Deckung ablehnen, weil der Schädiger sich das Teil ausgeliehen hatte, es sei denn, es gibt eine anderslautende Deckungserweiterung. Gleichwohl haftet der Schädiger dem Geschädigten gegenüber zum Zeitwert. Sicherlich wird hier kein Totalschaden vorliegen. Die Kosten des Displaywechsels plus kleine Wertminderung für andere Kratzer erscheinen angemessen. Smiley Mac |
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