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Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden

Dies ist eine Diskussion zu Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 20:11
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Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden

Guten Abend erstmal.
Also nehmen wir mal an, dass das Kind K bei den Eltern E mitversichert ist. K ist18 Jahre alt geworden und ist bei E gemeldet. K übernachtet nun beim Freund F und lässt das Handy von F in die Toilette fallen. Ist ja bei E mitversichert und hat somit eine Haftpflichtversicherung.

K geht also nach Hause und bittet E darum, den Schaden der Versicherung zu melden um das Handy von F zu ersetzen.
Doch E sagen, dass sie es nicht einsehen diesen Schaden zu melden und das K diesen Schaden aus eigener Tasche bezahlen soll.
K ist natürlich entsetzt da K ja eine Haftpflichtversicherung hat und fragt sich nun welche Rechte er hat diese Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Was meint Ihr dazu? Hat K eine Chance bei der Versicherung den Schaden selber zu melden?
Oder in wie fern sind Die Eltern E dazu verpflichtet den Schaden von K zu übernehmen?
Denn F hat ja nun auch irgendwo das Recht sein Handy ersetzt zu bekommen oder nicht!?

Hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben und Denke Ihr könnt mir weiter helfen! Dankeschön und einen Lieben Gruß
Franzi
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 22:40
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AW: Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden

K ist "nur" mitversicherte Person im Haftpflichtversicherungsvertrag der E. Versicherungsnehmer E ist als Vertragspartner nicht gehalten einen Schaden den K verursacht haben soll seiner Versicherung zu melden.

K kann auch keine Rechte aus dem Versicherungsvertrag ableiten, da nicht Vertragspartei.

F wird daher seinen Schaden direkt bei K einfordern müssen.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 08:27
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AW: Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden

Da hat Charles völlig Recht. Die Eltern werden wohl auch ihre Gründe haben, weil sie wohl einen Versicherungsbetrug vermuten.
Zur Prüfung, ob überhaupt ein Anspruch besteht, müsste man den Sachverhalt näher kennen. Wenn F zum Beispiel den K gebeten hat mit dem Handy auf der Toilette seine Freundin anzurufen, dass sie mehr Alkohol beischleppen soll, dann könnte das ein Ablehnungstatbestand zur Haftung sein. Anders herum hat sich K das Handy vielleicht ausgeliehen, um bei dessen Freundin mehr Alkohol zu ordern. Das könnte wieder eine Deckungsablehnung nach sich ziehen. Es ist also fraglich, ob der Versicherer überhaupt was bezahlen müsste. Smiley Rrrr
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  #4 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 08:41
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AW: Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden

Alles klar dankeschön dann weiss ich bescheid!
Es wäre aber so, dass E es einfach nicht übernehmen will da E einfach ein privates problem mit F hat welches völlig unnötig ist. Es geht E nur darum, dass sie K und F halt schaden können, egal wie ;-) Das hat nichts mit Betrug zutun! Und es wäre so F und K wären zusammen und K benutzt das Handy geleg"entlich mal.Sie gehen spazieren und K lässt das Handy von F beim sms schreiben ausversehen in eine Fütze fallen da K gestolpert ist.
Das mit der Toilette war ein anderes Ausgedachtes Ding!
Wobei das ja auch ein Ding ist finde ich. Immerhin wohnt das Kind bei den Eltern, schläft dort und ist ebend mitversichert! haben die Eltern keine Pflicht das Kind zu unterstützen dabei?! Können Eltern dann einfach so "unfair" sein?

Okay und welche Rechte hat F denn nun ? Was kann F tun um sein Handy ersetzt zu bekommen? K hat nicht viel Geld. Direkt würde es wohl seehr lange dauern wobei das F auch niemand bestätigen kann das F es überhaupt ersetzt bekommt oder wie!?

Dankeschön nochmals!
Lieben Gruß Franzi
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  #5 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 09:01
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AW: Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden

Zitat:
Zitat von giga1993 Beitrag anzeigen
Okay und welche Rechte hat F denn nun ?
wie bereits klar zum Ausdruck gebracht: KEINE!

Auch wenn sich K noch so viele Versionen zum Schadenhergang einfallen lassen möchte. Die E sind Versicherungsnehmer und bestimmen letztlich welchen Schaden sie an einen Versicherer weiterleiten.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 09:05
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AW: Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden

Es gibt sogar Kinder, die ihre Eltern in ein Pflegeheim geben. Wenn die irgendwann deine Hilfe brauchen, sagst de einfach, wisst ihr noch damals die Sache mit dem Handy......
Zur Sache: Das wird wahrscheinlich ne Ablehnung vom Versicherer geben. Auf die Gründe gehe ich nicht ein, weil ich keine Anleitung zum Versicherungsbetrug abgebe. Du musst nur den Zeitwertschaden bezahlen, der in aller Regel gering ist. Smiley Mac
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  #7 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 09:09
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AW: Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden

JA das K keine Rechte weiter hat ist mir klar das hast du bereits geschrieben evtl war es zu unklar von mir!
Also nochmal welche Rechte hat F denn nun?! Nicht K sondern F!!
Ich meine das wäre ja mal etwas X geht jetzt zu V und macht da denn mal den TV kaputt danach die Fenster und V hat dann keine Rechte drauf das ersetzt zu bekommen? :-D
LG
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  #8 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 09:12
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AW: Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden

Ich denke mal, dass sich unsere Beiträge gekreuzt haben. Denn die Antwort steht in meinem letzten Beitrag. Smiley Mac
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  #9 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 09:15
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AW: Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden

und Naja Da hätte K wohl Pech gehabt denn Das Handy ist gerade mal 1 Monat alt und war komplett Schadenfrei! Die Sache mit den Eltern ist mir doch egal ich wollte letzendlich nur helfen! Aber was mir nicht egal ist ist mein Handy! Deshalb fragte ich welche Rechte man hat wenn die Eltern eines Kollegen/freundin etc es nicht übernehmen wollen und der Kollege/freundin etc wenig geld hat kann es ja nicht angehen das ich mich mit ner Teilrate von 20€ Monatlich zufrieden geben muss oder wie?!? Das meine ich.
Sorry aber habe i wie langsam das Gefühl ihr wollt mir hier Versicherungsbetrug in einer leichten Brise Wind verpackt unterstellen
LG
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  #10 (permalink)  
Alt 30.03.2011, 09:21
Boardneuling
 
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AW: Haftpflichtversicherung Kind mitversichert Schaden

Ja stimmt Beiträge hatten sich gekreuzt!
Ja weil Du es jetzt auf diese Sache beziehst!
Aber nun würde mich mal insgesamt interessieren Welche Rechte man hätte in solchem Fall. Unabhängig ob die Versicherung es später ablehnt oder nicht! Da muss man erstmal hinkommen!

Also angenomm X schiesst mit dem Ball V Fenster kaputt aber will nicht zahlen bzw kann nicht. Eltern von X wollen nix damit zu tun haben weil sie V sowieso nicht mögen.Was macht V dann? Muss V den restlichen Sommer ohne Fenster im Wohnzimmer sitzen es sei denn er zahlt es aus eigener Tasche??

Danke
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