Dies ist eine Diskussion zu Haftpflichtversicherung/Grobe Fahrlässigkeit innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Haftpflichtversicherung/Grobe Fahrlässigkeit man stelle sich folgenden Fall vor: Person A und Person B wollen Person C einen Streich spielen. Deswegen schippen sie solange Schnee auf das Auto von Person C, bis es nicht mehr zu erkennen ist(Standzeit 2 Tage). Als Person C sein Auto findet, befreit er es vom Schnee und stellt folgende Schäden fest: 1. abgebrochener Stern (Mercedes), 2. abgebrochene Antenne, 3. Kratzer auf der Motorhaube, 4. Beulen (2) im Schiebedach des Autos. Person A und B können durch Zeugen belegen, dass sie den Schaden nicht verursacht haben, da es Zeugen gibt dafür, dass: 1. Stern und Antenne einen Tag nach der Aktion noch vorhanden waren, 2. Die Fenster des Autos durch verrutschen des Schnees wieder zu sehen waren und 3. ein Zeuge bezeugen kann, dass sich Fußspuren auf dem eingeschneite Auto befanden.(Es muss also möglich gewesen sein, dass Auto als solches zu erkennen bevor man auf es drauf gestiegen ist.) Person C hat A&B nun einen Kostenvoranschlag vorgelegt, auf dem eine deutlich erhöhte Forderung steht. Gibt es die Möglichkeit für A und B dass die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt, da es sich nicht um ein vorsätliches sondern um ein grob Fahrlässiges handeln handelt? Was gibt es für B und C für Möglichkeiten des weiteren Verfahrens? Gruß Edit: Alle Personen und Zeugen sind über 18 Jahre alt! |
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| AW: Haftpflichtversicherung/Grobe Fahrlässigkeit Das ist kein Vorsatz, sondern, wenn die Schäden bei der Aktion verursacht worden wären, fahrlässig, was in der PHV mitversichert ist. Also ist der Schaden dem Versicherer anzuzeigen. Der Versicherer zahlt aber nicht nur bei berechtigten Forderungen, sondern lehnt diese gegenüber dem Geschädigten ab, wenn kein Verschulden des Versicherten vorliegt. Das wird hier wohl geschehen. Der Geschädigte ist beweispflichtig und wird den Beweis schwerlich führen können. Die Versicherten können sich zurücklehnen und den Versicherer alles erledigen lassen. Fair ist das nicht und ich hasse Mobber. Mac |
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| AW: Haftpflichtversicherung/Grobe Fahrlässigkeit Es sei den "Streichespielern" unbenommen, den Schaden ihren Haftpflichtversicherungen zur Regulierung vorzulegen. Voraussichtlich werden der/die Haftpflichtversicherer des A und B - nach der bisherigen Sachdarstellung - auf einen bedingten Vorsatz erkennen. A und B haben einen/den Schaden billigend in Kauf genommen. Inwieweit es in der Folge A und B gelingen mag, den geltend gemachten Schaden des C entsprechend den obigen Ausführungen zurückzuweisen, kann von hier aus nicht seriös beurteilt werden.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Haftpflichtversicherung/Grobe Fahrlässigkeit Die geschilderten Schäden stammen sicherlich nicht vom Schnee; eher von dem groben Versuch, das Auto wieder davon zu befreien. Bedingten Vorsatz halte ich für überzogen
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Haftpflichtversicherung/Grobe Fahrlässigkeit Zitat:
Und wenn 2 übermütige Jungs mit "voller Wucht" und möglicherweise unter Zeitdruck schaufeln ..... dann kann eine Schaufel auch schon mal gegen den Stern, gegen Lack und Antenne "geraten". Freut mich, wenn wir mal nicht einer Meinung sind ![]() Vielleicht informieren uns A und B über den Ausgang des natürlich rein fiktiven SV.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Haftpflichtversicherung/Grobe Fahrlässigkeit Für Vorsatz ist der Versicherer beweispflichtig. Aus diesem Grunde gibt es auch wenige erfolgreiche Deckungsablehnungen wegen Vorsatz. Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Schädiger durch die Handlung das Ergebnis erzielen wollte. In diesem Falle wollten also die Schneeschipper den Mercedes Stern abreißen. Hm, Charles, versuch das mal. Und selbst wenn es klappen sollte, ist es immer noch kein Vorsatz. Es ist noch nicht einmal Vorsatz, wenn das beim Zuschippen mit Schnee regelmäßig passieren könnte. Vorsatz liegt dann vor, wenn den Schädigern bekannt ist, dass so etwas beim Zuschippen mit Schnee regelmäßig passiert und das Auto mit Schnee zugeschippt wurde, um den Stern abzubrechen. Da könnte ich mir eine einfachere Art vorstellen den Stern abzubrechen. Smiley Mac |
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| AW: Haftpflichtversicherung/Grobe Fahrlässigkeit Zitat:
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: Haftpflichtversicherung/Grobe Fahrlässigkeit Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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