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Haftpflichtschaden "Gebrauchte Sache"

Dies ist eine Diskussion zu Haftpflichtschaden "Gebrauchte Sache" innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.07.2011, 19:03
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Haftpflichtschaden "Gebrauchte Sache"

Hallo,

ich habe eine kurze Frage, hoffe jemand kann mir helfen.

Angenommen der Stiefvater von Frau M. möchte das Fenster in der Küche schließen und macht dabei den Fenstergriff kaputt. Da das Fenster schon ca. 20 Jahre alt ist, gibt es keine Ersatzteile mehr.
Er meldet es seiner Hafpflichtversicherung, diese möchte einen Kostenvoranschlag (dieser beträgt € 797,30).

Die Haftpflichtversicherung schickt einen Scheck von 60 €, mit der Begründung: Der Schadenverursacher ist nur verpflichtet, den Zeitwert der beschädigiten Sache zu ersetzen.

Für die 60 € kann man kein neues Fenster kaufen bzw. es gibt keine Ersatzteile.

Muß Frau M. so annehmen?

(Hoffe ihr versteht den Sachverhalt... ist schwierig zu erklären.)

LG

Sabi
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  #2 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 08:25
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AW: Haftpflichtschaden "Gebrauchte Sache"

Zitat:
Zitat von sabi Beitrag anzeigen
Angenommen der Stiefvater von Frau M. möchte das Fenster in der Küche schließen und macht dabei den Fenstergriff kaputt. Da das Fenster schon ca. 20 Jahre alt ist, gibt es keine Ersatzteile mehr.
Er meldet es seiner Hafpflichtversicherung, diese möchte einen Kostenvoranschlag (dieser beträgt € 797,30).

Die Haftpflichtversicherung schickt einen Scheck von 60 €, mit der Begründung: Der Schadenverursacher ist nur verpflichtet, den Zeitwert der beschädigiten Sache zu ersetzen.

Für die 60 € kann man kein neues Fenster kaufen bzw. es gibt keine Ersatzteile.

Muß Frau M. so annehmen?

(Hoffe ihr versteht den Sachverhalt... ist schwierig zu erklären.)
Nichts schwieriges dabei: eine Haftpflichtversicherung leistet immer nur den Zeitwert - und den kann man bei einem alten Fenster eben vergessen....

In diesen Fällen hat der Geschädigte einfach nur Pech gehabt.

Ja - Frau M. soll den Betrag annehmen und das beste daraus machen!

Wenn Frau M. in einer Mietwohnung lebt, hat den "schwarzen Peter" übrigens der Vermieter.....
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  #3 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 09:25
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AW: Haftpflichtschaden "Gebrauchte Sache"

Noch schlimmer, der Versicherer hat zuviel bezahlt. Der Fenstergriff ist zum Schließen des Fensters da. Wenn das Fenster offensichtlich altersbedingt oder aus was für Gründen sonst nicht funktioniert, ist dies ein Problem des Eigentümers vom Fenster. Ich sehe kein Verschulden. Da hat der Sachbearbeiter vom Versicherer gemurxt. Smiley Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 03.07.2011, 09:29
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AW: Haftpflichtschaden "Gebrauchte Sache"

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Noch schlimmer, der Versicherer hat zuviel bezahlt. Der Fenstergriff ist zum Schließen des Fensters da. Wenn das Fenster offensichtlich altersbedingt oder aus was für Gründen sonst nicht funktioniert, ist dies ein Problem des Eigentümers vom Fenster. Ich sehe kein Verschulden. Da hat der Sachbearbeiter vom Versicherer gemurxt. Smiley Mac
Wobei man das aus dem obigen Sachverhalt nicht klar herauslesen kann, weil nicht klar geschildert wird, wie der Griff kaputt gegangen ist. Ist er beim schließen zerbröselt oder war schuldhaftes Verhalten der Auslöser
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 22:26
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AW: Haftpflichtschaden "Gebrauchte Sache"

Ich gehe davon aus, dass der Versicherer hier ausschließlich im Erledigungsinteresse den Schaden mit diesem Betrag ausgeglichen hat. Wenn der Geschädigte und/oder der VN damit nicht einverstanden ist/sind, kann ggf. Klage erhoben werden .... das Prozesskostenrisiko steht aber in keinem Verhältnis zum (Zeitwert-)Schaden
__________________
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