Dies ist eine Diskussion zu Haftpflichtschaden Eckcouch;Teilschaden weil aus zwei Teilen? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Haftpflichtschaden Eckcouch;Teilschaden weil aus zwei Teilen? Person A verursacht einen Haftpflichtschaden an einer 1 Jahr alten Eckcouch von Person B. Der Schaden wird von der Versicherung der Person A übernommen. Diese zahlt jedoch nur den Zeitwert der einen Eckcouchhälfte. Begründung: auf der anderen Hälfte kann man noch sitzen. Person B ist damit jedoch nicht einverstanden. Mit dem Betrag der Versicherung ist keine Reparatur möglich. Einen Ersatz der kaputten Eckcouchhälfte gibt es nicht einzeln zu kaufen. Person B erhebt Einspruch da sie der Meinung ist das die "ganze Sache an sich" also die komplette Eckcouch zu erstatten ist. Mit dem Betrag ist es unter keinen Umstand möglich den alten Zustand wiederherzustellen. Hat Person B recht? Kennt jemand Beispiele wie das endet? |
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| AW: Haftpflichtschaden Eckcouch;Teilschaden weil aus zwei Teilen? Die Couch ist eine sogenannte Sacheinheit wie beispielsweise auch eine Eßtisch mit 6 gleichen Stühlen. Man stelle sich vor, dass einer davon kaputt ist und man kriegt dann nur einen Anderen?! Ein Gutachter wird den Neuwert beider Teile feststellen, die Reparaturmöglichkeit (da sind heute teilweise kleine Wunder möglich), den Zeitwertabzug, den Restwert, die Entsorgungskosten. Bevor du aber meckerst, solltest du prüfen, ob du mit der Entschädigung und einer Reparatur nicht besser fährst. Einfach mal googeln unter Sanierung Couchschäden und sich ein Angebot machen lassen. Dieses kann man dann auch dem Versicherer vorlegen. Einige der Sanierungsfirmen arbeiten ausschließlich für Versicherer. Ggf. mit dem Versicherer vereinbaren, dass von denen einer vorbeikommt. Allerdings sind die nicht zwingend neutral. Smiley Mac PS: 25 € Auslagenpauschale nicht vergessen. |
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| AW: Haftpflichtschaden Eckcouch;Teilschaden weil aus zwei Teilen? Also in meiner Fiktion ist die eine Hälfte der Eckcouch nicht reparierbar. Das Angebot der Versicherung war mit 20% des NP zu regulieren. Begründung war das man Sie auseinander nehmen kann und die zweite Hälfte noch nutzbar ist. Sie besteht ja nur aus zwei Teilen damit sie besser transportiert werden kann. Niemand nutzt so eine Eckcouch wie ein Zweier und Dreier-Sofa; fehlt ja dann auch die Lehne einseitig... Diese Eckcouch ist also eine Sacheinheit? Oder Versicherungstechnisch eben nicht??? |
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| AW: Haftpflichtschaden Eckcouch;Teilschaden weil aus zwei Teilen? Das ist eine Sacheinheit! Ich würde nochmals dem Versicherer schreiben. Auf den Tatbestand Sacheinheit hinweisen und mitteilen, dass man mit 50 % des Neuwertes einverstanden wäre. Ansonsten den Vorgang dem Ombudsmann übergeben. Am besten das auch dem Versicherer mitteilen. Smiley Mac |
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| AW: Haftpflichtschaden Eckcouch;Teilschaden weil aus zwei Teilen? Den Ausführungen @ macyanni ist (wenn auch selten) beizutreten. Dem Versicherer den SV nochmals schriftlich vortragen - Abschrift an A - und Schadenersatz für die "Sacheinheit" Eckcouch zum Zeitwert mit Fristsetzung einfordern. Restwerte stellt man dem Versicherer und/oder A zur Verfügung. Nach fruchtlosem Fristablauf Klage gegen A einreichen.
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