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Haftpflichtschaden Brille

Dies ist eine Diskussion zu Haftpflichtschaden Brille innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 21.02.2011, 20:09
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Arrow Haftpflichtschaden Brille

Guten Tag,

nehmen wir an Frau F hat während Bauarbeiten am eigenen Haus die Brille des Herrn M übersehen und ausversehen einen Werkzeugkoffer auf die Brille des M gestellt, welche er vorübergehend auf einem Tisch abgelegt hatte, um dem Mann der F bei der Arbeit behilflich zu sein.

Nehmen wir weiter an die private Haftpflichtversicherung der F schickt nun ein Schreiben mit folgendem Inhalt an den M.

"... wir sind bereit, ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung sowie ohne Präjudiz, eine Entschädigung von x€ zu zahlen. Hierzu teilen wir mit, dass nach dem BGB nur Anspruch auf Zeitwert der beschädigten Sache besteht. Aus diesem Grund muss ein Abzug vorgenommen werden... "

Hätte die Versicherung in einem solchen Fall den Schaden mit diesem Schreiben als Haftpflichtschaden anerkannt?

Wie wird bei einer Brille der Zeitwert berechnet?
Gibt es hierfür allgemeingültige "Abnutzungssätze"? Nehmen wir zusätzlich an die Brille des M war zum Zeitpunkt der Beschädigung 2,5 Jahre alt aber noch in so gutem Zustand, dass ein Austausch der Brille noch längst nicht notwendig gewesen wäre. Beziehen Sie bei dieser Betrachtung bitte auch die Annahme mit ein, dass die Brille so stark beschädigt wurde, dass eine Reparatur nicht möglich war und eine neue Brille angeschafft werden musste sowie dass es sich bei der Neuanschaffung um exakt die gleiche Brille handelte und dass die beschädigte Brille durch den Optiker vernichtet wurde, da nicht davon ausgegangen wurde, dass diese für die Versicherung von Interesse sein könnte.

Über Ihre Rückmeldung freue ich mich und verbleibe
mit besten Grüßen
Timey
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Alt 21.02.2011, 20:45
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AW: Haftpflichtschaden Brille

Das Landgericht Münster hat 2009 in einem Urteil (LG Münster, 13.05.2009 - 01 S 8/09) eine Zeitwertentschädigung verneint.
http://blog.beck.de/2009/11/03/lg-mu...tz-fuer-brille
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 21:00
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AW: Haftpflichtschaden Brille

Danke für Ihre schnelle Rückmeldung.

Könnte M ein Nachteil dadurch entstehen, dass die beschädigte Brille durch den Optiker vernichtet wurde?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 22:36
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AW: Haftpflichtschaden Brille

Zitat:
Zitat von TimeyT Beitrag anzeigen
Danke für Ihre schnelle Rückmeldung.

Könnte M ein Nachteil dadurch entstehen, dass die beschädigte Brille durch den Optiker vernichtet wurde?
Um es einmal vorsichtig auszudrücken: man sollte ein Beweisstück bis zur endgültigen Regulierung nicht vernichten (lassen). Je nach den Umständen des Einzelfalles ist es nicht zwangsläufig von Vorteil.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2011, 15:54
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AW: Haftpflichtschaden Brille

1. Der Versicherer hat sich mit der üblichen Formulierung alle Einwände offen gehalten.
2. Ich sehe ein erhebliches Mitverschulden, weil der Arbeitstisch auf einer Baustelle nicht als üblicher Ablageplatz für eine Brille angesehen werden kann.
3. Ich halte das Urteil für falsch und es ist fraglich, ob das ein anderer Richter genauso sieht. Der Zeitwert einer Sache ist doch nicht davon abhängig, ob sich ein Geschädigter das leisten kann oder nicht. Typischer Unsinn aus einem deutschen Gerichtssaal.
4. Den Optiker am besten gleich eine Bestätigung schreiben lassen, dass er das Ding versehentlich vernichten hat lassen. Dazu bestätigen, das es dieselbe Brille ist und diese wann was gekostet hat.
Smiley Mac
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  #6 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 12:27
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AW: Haftpflichtschaden Brille

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Das Landgericht Münster hat 2009 in einem Urteil (LG Münster, 13.05.2009 - 01 S 8/09) eine Zeitwertentschädigung verneint.
http://blog.beck.de/2009/11/03/lg-mu...tz-fuer-brille
Das Urteil ist richtig. Ich hätte es auch gesagt.
Eine Brille unterliegt keiner Abnutzung, so wie ein Fernseher oder ein Auto, das verliert bei der Zulassung schon Geld

Eine Brille wird lange getragen, wichtig ist - ob sich die Sehstärke verändert hat. Wenn die gleich ist, müssen die
komplett zahlen. Bei Motorradsachen - Schutzkleidung Jacke Hose Helm Handschuh wird es auch so gemacht - hier wird auch gesagt das es keiner Abnutzung unterliegt da es keine eigentlichen Kleidungsbestandteile darstellen sondern als Knautschzone
und somit als Fahrzeugteil zu betrachten ist.

Nochmal hier:
Das Urteil was Charles hier
gezeigt hat - zeigt das es keine Zeitwertermittlung gibt.
Für einen anderen als der, der die Brille in Auftrag gab, ist die Brille schlicht weg nichts wert!
Keiner kann sie tragen - der Zeitwert ist der Wert den man aufwenden muss um gleichwertigen Ersatz zu erlangen, wenn dies nicht geht, dann muss man neu zahlen. Der VR muss binnen 4 Wochen für Ersatz sorge tragen.

Das ist auch bei Autos so - Beispiel Ferrari - unter 6000km gelaufen, Totalschaden -> Neuwert die müssen Autos kaufen - weit über wert.
Die Versicherung wo ich meine Ausbildung gemacht habe, "durfte" dies mal. Die haben den dreifachen Neuwert bezahlt an einen der kurz drauf einen Ferrari geliefert bekam. Der hat sich gefreut.
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Jens Düssel
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  #7 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 20:33
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AW: Haftpflichtschaden Brille

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
1. Der Versicherer hat sich mit der üblichen Formulierung alle Einwände offen gehalten.
so ist es
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
2. Ich sehe ein erhebliches Mitverschulden, weil der Arbeitstisch auf einer Baustelle nicht als üblicher Ablageplatz für eine Brille angesehen werden kann.
woher Du den "Arbeitstisch" nimmst entzieht sich meiner Kenntnis und selbst dann wäre ich gespannt auf die Begründung zum Einwand des vermeintlichen Mitverschuldens
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
3. Ich halte das Urteil für falsch und es ist fraglich, ob das ein anderer Richter genauso sieht. Der Zeitwert einer Sache ist doch nicht davon abhängig, ob sich ein Geschädigter das leisten kann oder nicht. Typischer Unsinn aus einem deutschen Gerichtssaal.
empfehle das Urteil nochmals zu lesen
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  #8 (permalink)  
Alt 26.02.2011, 23:11
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AW: Haftpflichtschaden Brille

Zitat:
Zitat von Jens D. Beitrag anzeigen
Eine Brille unterliegt keiner Abnutzung,
Ist so pauschal nicht richtig. Eine Brille altert, beispielsweise durch das Putzen (Entspiegelung ist irgendwann weg - Brille muss ersetzt werden) und das Tragen (Scharniere werden mürbe, Bohrung bei rahmenlosen Gläsern leiert aus).

Das Gericht sah es genauso, argumentierte beim Abzug neu für alt aber mit der fehlenden Dispositionsfreiheit. Der Geschädigte muss eine neue Brille kaufen - weil es keinen Markt für gebrauchte Brillen gibt und weil er sofort eine neue braucht. Man sollte das Urteil tatsächlich im Volltext lesen: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2668.php
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Alt 27.02.2011, 11:26
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AW: Haftpflichtschaden Brille

Ok Hum.,

Dir glaube ich das - ich denke da gegen Dich zu Argumentieren ist wohl Sinnlos und lächerlich.

Naja das es keinen Gebrauchtmarkt dafür gibt, habe ich ja angeschnitten!
Aber da bist Du etwas genauer.

Fazit:
Wir kommen zum gleichen Ergebnis, aber danke für Deine Richtigstellung.
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Geändert von Jens D. (27.02.2011 um 15:53 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 09:28
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AW: Haftpflichtschaden Brille

Tja Humungus nimmt das vorweg. Und wie bei der Brille ist das auch bei der Motorradbekleidung. Alles unterliegt einem Verschleiß; das ist allenfalls eine Frage der Nutzungsdauer. Im Kern halte ich das Urteil für falsch. Und nur weil ein Richter falsch querdenkt, muß man dessen falsche Ansichten nicht als das Einmaleins übernehmen.
@Charles: Lies mal den Eingangsthread, als da steht Bauarbeiten. Und ich würde generell ein Mitverschulden annehmen, weil man auf seine Brille, die empfindlich gegen Schäden ist, einfach aufpassen muß. Ein Sessel oder ein Arbeitstisch auf einer Baustelle sind einfach nicht die richtigen Aufbewahrungsplätze. Smiley Mac
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