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Haftpflicht zahlt Reparaturkosten - und weiter? (Digitalkamera)

Dies ist eine Diskussion zu Haftpflicht zahlt Reparaturkosten - und weiter? (Digitalkamera) innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 30.12.2011, 10:12
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Haftpflicht zahlt Reparaturkosten - und weiter? (Digitalkamera)

Folgender fiktiver Fall:

Herr H lässt versehentlich die Digitalkamera (210€, 1 Monat alt) von Frau S fallen.
Dies wird zum Versucherungsfall und die Haftpflicht von Herrn H zahlt die Reparaturkosten nach Kostenvoranschlag des Herstellerkundenservices von 170€.

Da Frau S nun aber in 2 Wochen privat für ein halbes Jahr ins Nicht-EU-Ausland geht und dort die Digitalkamera mit hinnehmen möchte, würde sie gerne das Geld für die Reparatur in die gleiche Kamera investieren, die aber 210€ kostet.
Somit könnte sie die neue Kamera direkt mit ins Ausland nehmen und würde sich das Nachsenden von Deutschland ins Ausland sparen (ca 45€). Die Reparatur würde länger als 2 Wochen dauern.

Nun die Fragen:

Wer kommt für den Differenzbetrag zwischen Reparaturkosten und Kaufbetrag auf?
Muss dieser Differenzbetrag überhaupt gezahlt werden?
Denn eigentlich verkörpert der Rest der Kamera, der nicht Repariert, also funktionstüchtig ist, den Differenzbetrag, oder nicht?
Im Falle einer Reparatur, die zur Zeit noch aussteht, will Frau S, dass die Kamera nachgesendet wird. Wer kommt für diese Kosten auf?

Vielen Dank im Voraus!

Geändert von Bluefreak (30.12.2011 um 10:53 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 11:41
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AW: Haftpflicht zahlt Reparaturkosten - und weiter? (Digitalkamera)

Zitat:
Zitat von Bluefreak Beitrag anzeigen
...und die Haftpflicht von Herrn H zahlt die Reparaturkosten nach Kostenvoranschlag des Herstellerkundenservices von 170€.
Na, dann müsste das Geld ja ankommen.

Zitat:
Wer kommt für den Differenzbetrag zwischen Reparaturkosten und Kaufbetrag auf?
Niemand, da die Entscheidung, lieber eine neue Kamera zu kaufen, auf eigene Kosten geht.

Zitat:
Im Falle einer Reparatur, die zur Zeit noch aussteht, will Frau S, dass die Kamera nachgesendet wird. Wer kommt für diese Kosten auf?
Meiner Meinung nach sind die Kosten Teil des Schadens, denn sowohl die Hinsendung zum Hersteller als auch die Rücksendung ist durch den Schaden verursacht.

Ich frage mich allerdings, ob nicht bei derartigen Reparaturkosten ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, denn eine gebrauchte Kamera sollte schon im ersten Monat 45 Euro an Wert verlieren. Man sollte das mit der Versicherung besprechen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 11:44
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AW: Haftpflicht zahlt Reparaturkosten - und weiter? (Digitalkamera)

Zitat:
Zitat:
Zitat:
Im Falle einer Reparatur, die zur Zeit noch aussteht, will Frau S, dass die Kamera nachgesendet wird. Wer kommt für diese Kosten auf?
Meiner Meinung nach sind die Kosten Teil des Schadens, denn sowohl die Hinsendung zum Hersteller als auch die Rücksendung ist durch den Schaden verursacht.
Das Nachsenden bezieht sich dabei auf das Nachsenden ins Nicht-EU-Ausland.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2011, 20:16
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AW: Haftpflicht zahlt Reparaturkosten - und weiter? (Digitalkamera)

Der Versicherer hat das schlecht gelöst. 170 Euro Totalschaden zahlen und aus ist die Maus. Allerdings steht dieser Weg immer noch offen. Denn durch das Porto wird die Kamera zum Totalschaden. Das hätte der User selbst erkennen können und sich im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht eine neue Kamera kaufen müssen. Auf der Differenz bleibt er sitzen. In diesem Zusammenhang vergessen viele, dass der Geschädigte die >Höhe des Zeitwertschadens beweisen muss. Smiley Mac
PS: Dafür hat er die Restwerte - wenn man die gebrauchen kann.
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