Dies ist eine Diskussion zu Haftpflicht von A will nicht zahlen, wenn A über Katze von B fällt und was beschädigt innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Haftpflicht von A will nicht zahlen, wenn A über Katze von B fällt und was beschädigt habe da mal eine Frage: eine Person A stolpert bei Person B über dessen Katze, die nunmal in dem Haus wohnt. Dabei beschädigt er etwas. Die Haftpflichtversicherung verweigert nun die Begleichung des Schadens mit folgender Begründung: "Nach den Bestimmungen des Schadenersatzsrechtes ist eine der Voraussetzungen für eine Verpflichtung zum Schadenersatz, dass der Schädiger den Schaden zumindest fahrlässig verursacht hat. Fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und darüber hinaus damit rechnen muss, dass er durch sein Tun einem Dritten einen Schaden zufügt. Für ein schuldhaftes Verhalten liegen keine Anhaltspunkte vor. ..." Ist das rechtens???? Ich sehe das so, dass A ja von der Katze weiss und somit aufpassen muss wo er hintritt. Wie ist Eure Meinung dazu? Am liebsten mit Angabe von irgendwelchen Paragraphen oder Urteilen. Dann rufe ich da nämlich mal an und beschwere mich. Vielen Dank und Grüße, mec |
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| AW: Haftpflicht von A will nicht zahlen, wenn A über Katze von B fällt und was beschä Zitat:
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Haftpflicht von A will nicht zahlen, wenn A über Katze von B fällt und was beschä Der /die A soll der Versicherung erwiedern, dass es sich um ein Plüschtier in Form einer Katze handelte , welches regungslos umherlag!Sicherlich würde der Idi....t von der Versicherung anderfalls annehmen, dass eine Tierhalterhaftung bestünde, weil ja die Katze ursächlich für den Unfall war????? >>>ist ja noch nicht mal von der Hand zu weisen??? Was war es den für ein Gegenstand und welcher anzunehmende Wert????? Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Haftpflicht von A will nicht zahlen, wenn A über Katze von B fällt und was beschä Auf jeden Fall trifft den Wohnungsinhaber ein nicht unerhebliches Mitverschulden. Denn dieser ist für die "Verkehrssicherheit" seiner Wohnung verantwortlich. So hat er z.B. Stolperfallen überwiegend allein zu verantworten. Demgegenüber muss ein Besucher in einer Wohnung nicht mit besonderen Hindernissen rechnen und er hat deshalb auch keine besondere Aufmerksamkeit aufzubringen. Stolpert ein Besucher deshalb in einer Wohnung und beschädigt dabei etwas, so hat er dies in aller Regel nicht zu verantworten und ist deshalb nicht zu Schadensersatz verpflichtet, so dass auch die Haftpflichtversicherung nicht zur Leistung verpflichtet ist. Eine frei laufende Katze kann man durchaus als eine solche Stolperfalle bezeichnen. Wenn der Besucher aber um die Katze wusste, kann man ihm im Vergleich zu einem arglosen Besucher indes eine erhöhte Aufmerksamkeit abverlangen. Alles in Allem muss A (und damit seine Versicherung) deshalb zumindest einen Teil (ich würde mal auf 1/3 spekulieren) des Schadens ersetzen. |
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