Dies ist eine Diskussion zu Haftpflicht - Versicherungsschutz innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Haftpflicht - Versicherungsschutz mal angenommen eine private Haftpflichtversicherung wurde mit einem Rabatt von 10% abgeschlossen, da der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss im öffentlichen Dienst tätig war. Ein Wegfall der Voraussetzungen zum Erhalt des Tarifes hätte umgehend angezeigt werden müssen. Hat es Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn die Anzeige über den Austritt aus dem öffentlichen Dienst um etwa 4 Monate versäumt wurde? Könnte sich die Versicherung weigern einen Haftpflichtschaden ganz oder teilweise zu übernehmen, der vor der Anzeige unter einem "falschen Tarif" entstanden ist? Oder wäre der Versicherungsnehmer lediglich verpflichtet die korrekten Tarife nachzuzahlen? In dem Zusammenhang fallen oft Begriffe wie die "vorvertragliche Anzeigepflicht über risikorelevante Umstände" - doch wäre in dem fiktiven Fall weder ein Umstand vor Vertragsschluss verschwiegen wurden noch scheint es sich um einen risikorelevanten Umstand zu handeln... Liebe Grüße Martina |
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| AW: Haftpflicht - Versicherungsschutz Zitat:
Einfach nachmelden und gut is! Normalerweise wird der Tarif ohnehin erst zur nächsten Fälligkeit umgestellt - wenn die nicht gerade in den vergangenen 4 Monaten war, gibt's also absolut kein Problem. Ansonsten kann es höchstens passieren, dass der Tarif rückwirkend zur letzten Fälligkeit nachberechnet wird. |
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| anzeigepflicht, haftpflicht, versäumnis |
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