Dies ist eine Diskussion zu Haftpflicht Versicherung weigert sich den schaden zu regulieren innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| AW: Haftpflicht Versicherung weigert sich den schaden zu regulieren Zitat:
Zitat:
Wie hatten Sie weiter oben schon mal erwähnt Zitat:
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| AW: Haftpflicht Versicherung weigert sich den schaden zu regulieren @charles0308 Danke, für die Unterstützung. Ob es hilft ist fraglich, aber wir sollten wenigstens für den TE den Sachverhalt aufklären - auch wenn immer wieder von anderer Seite falsche Beiträge auftauchen. Eins ist allerdings nicht mehr ganz so: Zitat:
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| AW: Haftpflicht Versicherung weigert sich den schaden zu regulieren Zitat:
Habs gefunden § 105 VVG http://dejure.org/gesetze/VVG/105.html
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| AW: Haftpflicht Versicherung weigert sich den schaden zu regulieren §105 VVG |
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| AW: Haftpflicht Versicherung weigert sich den schaden zu regulieren Sorry, dass ich den nicht genannt hatte. VVG kann ich eigentlich auswendig. |
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| AW: Haftpflicht Versicherung weigert sich den schaden zu regulieren Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Haftpflicht Versicherung weigert sich den schaden zu regulieren offensichtlich "eiern" Sie nun auch noch im Juraforum um erneut eine Bestätigung als Troll zu erhalten. Was Ihre "Beiträge" - wohl eher " Stammtischgeschwafel" - anbelangt ist für mich hier EOD
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| AW: Haftpflicht Versicherung weigert sich den schaden zu regulieren Mann o Mann - ich habe mich durchgekämpft. Wie kann man soviel Nichtssagendes schreiben? Was glaubt Ihr , was das für ein Gutachter ist, der für 150 € draußen rumdackelt und sogenannte Gutachten fertigt? Eben, hier war einer von Geru 23 und Kollegen ohne Ahnung unterwegs. Das sind keine Gutachten - das ist Mumpitz. Was tun: Der VN erkennt die Haftung an und zahlt den Zeitwertschaden aus. Danach verklagt er seinen Versicherer auf Zahlung der Entschädigung und benennt den Geschädigten als Zeugen. Wenn es zu einem Prozess kommt, was ich nicht glaube, dann lässt man im Prozess den Zeugen vereidigen. Und in dieser Konstellation wäre durchaus der Ombudsmann zuständig. Anders kriegt man dies nicht gerecht gelöst, weil keine Zeugen da sind. Und die Kosten des Würgbrechgutachters soll sich der Versicherer in die Haare schmieren. Die können das zwar fordern und das Inkasso einschalten, dannach noch den Rechtsanwalt einschalten und einen Mahnbescheid schicken - aber: was solls? Lass die doch machen. Die Kosten müsstest du nur bei Arglist erstatten und an die stellen die Gerichte hohe Maßstäbe. Und wie der erste kommt und was von Arglist schreibt, gehst du zur Polizei und erstattest Anzeige wegen übler Nachrede. Darauf einen Baldriantee. Smiley Mac |
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| AW: Haftpflicht Versicherung weigert sich den schaden zu regulieren 57 Jahre und kein wenig weise. Dem Gericht ist doch die Höhe des Streitwerts egal. Man kann Klage wegen einem Euro einreichen. Allerdings stehen die Gerichtskosten dann in keinem Verhältnis. Und die muss einer bezahlen. Im übrigen war ich durchaus deiner Meinung, dass in dieser Konstellation der Ombudsmann zuständig ist. Entweder bist du mit dem Wort Konstellation überfordert oder hast überhaupt nichts kapiert. Jetzt mache ich mal einen Baldriantee. Smiley Mac |
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