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Haftpflicht - Schaden von November 2011 jetzt noch melden - Chancen?

Dies ist eine Diskussion zu Haftpflicht - Schaden von November 2011 jetzt noch melden - Chancen? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 13:29
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Haftpflicht - Schaden von November 2011 jetzt noch melden - Chancen?

Angenommen Mieter M hat letztes Jahr seine Einliegerwohnung zum 30.11.2011 gekündigt und ist bereits am 25.10.2010 ausgezogen wobei es eine Wohnungsübergabe gab. Leider ohne Übergabeprotokoll. Es wurde lediglich auf einem Zettel der Zählerstand festgehalten und auf dem Zettel des Vermieters wurde noch hinzugefügt, dass ein defektes Rollo von der Kaution abgezogen werden kann.

Eine Woche später ruft Vermieter Mieter M und sagt, dass die Wohnungstür innen einen Glassprung hätte. Mieter M ist sich keiner Schuld bewusst und an dem besagten Besichtigungstag wurde auch nix gesehen. Daraufhin meinte Vermieter, man könnte das ja über die Haftpflicht des Vermieters machen. Dummerweise hat der Mieter M genau zu dem Zeitpunkt seine Haftpflicht gekündigt, welche aber trotzdem noch bis zum 31.03.2012 wirksam ist. Es wurde vereinbart, dass Mieter M sich bzgl. Haftpflicht erkunigt, wie lange diese noch gültig ist (Mieter M war sich nicht sicher, da die Kündigung über andere lief) und der Vermieter wollte einen Kostenvoranschlag von der zuständigen Firma verlangen und in der eigenen Gebäudeversicherung nachsehen, ob da sonst der Schaden gedeckt wäre und man es darüber abwickeln könnte. Vermieter wollte/sollte sich eine Woche später melden.
Mieter M hört erst Mitte Dezember wieder was vom Vermieter und zwar einen Brief in dem Stand, dass der Vermieter vom Mieter M 50Euro für das Rollo will, laut Paragraph 8.2 im Mietvertrag. Die Reperatur der Tür würde noch andauern. Mieter M dachte mit der Überweisung der 50Euro hätte sich auch der Fall Glastür erledigt!


Zitat:
§ 8.2
Die Kosten der kleine Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter zu übernehmen, soweit die Schäden vom Vermieter zu vertreten sind. Die kleine Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden bis zum Betrag von Eur 50,- im Einzelfall an Teilen der Wohnung, die dem direkten häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. Hähne und Schalter für Wasser, Jalousien, Markisen, Verschlussvorrichtungen für Fenster und Fensterläden, Spiegel, Verglasungen,…usw. Die Verpflichtung besteht nur bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8% der Jahresmiete.

Gestern bekommt Mieter M einen Brief mit einer Rechnung von 690Euro. 610Euro (Kaution) werden einbehalten und der Rest solle doch bitte überwiesen werden.
Kann Mieter M den Fall jetzt noch bei der Haftpflicht melden? Würde die Haftpflicht die Kosten erstatten, obwohl der Zeitpunkt der Feststellung Anfang November war und der Schaden bereits behoben wurde?
Danke im Voraus!

LG
Flip_flop

Geändert von Flip_flop (04.01.2012 um 15:10 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 14:10
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AW: Haftpflicht - Schaden von November 2011 jetzt noch melden - Chancen?

Ich sehe hier ein ganz anderes Problem: Die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden zumindest fahrlässig verursacht hat...

Wie ist denn das Rollo genau kaputt gegangen?
Wie wurde die Tür beschädigt?

Und weiter: deckt die Haftpflicht Mietsachschäden ab?
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 14:20
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AW: Haftpflicht - Schaden von November 2011 jetzt noch melden - Chancen?

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Ich sehe hier ein ganz anderes Problem: Die Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden zumindest fahrlässig verursacht hat...

Wie ist denn das Rollo genau kaputt gegangen?
Wie wurde die Tür beschädigt?

Und weiter: deckt die Haftpflicht Mietsachschäden ab?
Rollo ist von alleine kaputt gegangen. Das glaubt mir natürlich niemand. Ist ein Dachfensterrollo und es ließ sich nicht mehr zusammenrollen - wahrscheinlich Feder defekt. Vermieter hat auch gesagt, dass das Rollo nicht repariert werden konnte.

Glastür - Mieter M war es nicht. Wurde bei Wohnungsübergabe auch nicht entdeckt. Vielleicht war es Mieter M unbeabsichtigt?!?! Vermieter hat es halt 2-3 Tage nachher entdeckt und nun steht Aussage gegen Aussage.

Was in der Haftpflicht steht muss erst nachgesehen werden.

LG
Flip_flop
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  #4 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 14:38
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AW: Haftpflicht - Schaden von November 2011 jetzt noch melden - Chancen?

Zitat:
Zitat von Flip_flop Beitrag anzeigen
Rollo ist von alleine kaputt gegangen.
Das fällt nicht unter die Deckung der Haftpflichtversicherung

Zitat:
Zitat von Flip_flop Beitrag anzeigen
Glastür - Mieter M war es nicht.
Dann ist das auch kein Fall für die Haftpflicht
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  #5 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 15:01
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AW: Haftpflicht - Schaden von November 2011 jetzt noch melden - Chancen?

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Das fällt nicht unter die Deckung der Haftpflichtversicherung



Dann ist das auch kein Fall für die Haftpflicht
okay, danke. aber wer zahlt dann?

LG
Flip_flop
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  #6 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 15:02
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AW: Haftpflicht - Schaden von November 2011 jetzt noch melden - Chancen?

Zum einen wäre man hier im Mieterforum besser aufgehoben. Zum anderen deckt die Mietsachschadenklausel nur Gebäudeschäden (nicht Rollo, aber einen Rollladen) und in der Klausel sind regelmäßig auch Glasschäden nicht versichert.
Falsch: Mieter M war es nicht - dann ist das auch kein Fall für die Haftpflichtversicherung. Richtig: Anspruch wird bei Mieter angemeldet, dann Meldung bei Privathaftpflichtversicherung des Mieters und die kümmern sich. Allerdings gäbe es hier wohl eine Deckungsablehnung an den Mieter, weil Glasschäden wahrscheinlich nicht versichert sind.
Generell ist der Vermieter außerhalb der Wohnung beweispflichtig, dass der Mieter den Schaden verursacht hat. Der Wohnungsabschluß ist außen, so dass den Vermieter die volle Beweislast trifft. Kosten ablehnen und mit dem Rechtsweg drohen. Smiley Mac
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  #7 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 15:10
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AW: Haftpflicht - Schaden von November 2011 jetzt noch melden - Chancen?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Generell ist der Vermieter außerhalb der Wohnung beweispflichtig, dass der Mieter den Schaden verursacht hat. Der Wohnungsabschluß ist außen, so dass den Vermieter die volle Beweislast trifft. Kosten ablehnen und mit dem Rechtsweg drohen. Smiley Mac
hm, okay dann hab ich mich wohl leider falsch ausgedrückt. Es ist schon die Wohnungstür, aber der Schaden war innen.

LG
Flip_flop
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  #8 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 15:39
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AW: Haftpflicht - Schaden von November 2011 jetzt noch melden - Chancen?

Laut Mietvertrag sind in der Betriebskostenaufstellung unter anderem folgende Positionen enthalten:
Grundsteuer, Wasserversorgung, Heizung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hausmeister...usw.

Mieter M zahlt also mit dem Pauschalbetrag die Haftpflichtversicherung des Vermieter mit und dies gilt ja für das komplette Haus. Kann das bzw. muss das dann nicht über den Vermieter abgewickelt werden? Vorallem wenn der Mieter sich keiner Schuld bewusst ist?

LG
Flip_flop
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  #9 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 15:45
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AW: Haftpflicht - Schaden von November 2011 jetzt noch melden - Chancen?

Diese Haftpflichtversicherung hat aber mit solchen Schäden nichts zu tun!
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  #10 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 15:57
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Zitat:
Zitat von Flip_flop Beitrag anzeigen
Laut Mietvertrag sind in der Betriebskostenaufstellung unter anderem folgende Positionen enthalten:
Grundsteuer, Wasserversorgung, Heizung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hausmeister...usw.

Mieter M zahlt also mit dem Pauschalbetrag die Haftpflichtversicherung des Vermieter mit und dies gilt ja für das komplette Haus. Kann das bzw. muss das dann nicht über den Vermieter abgewickelt werden? Vorallem wenn der Mieter sich keiner Schuld bewusst ist?

LG
Flip_flop
Beziehungsweise steht unter Aufstellung der Betriebskosten unter dem Punkt 13. Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
"Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- oder Wasserschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank oder den Aufzug"

Dann hat der Vermieter ja sicherlich eine Glasversichung. Kann der Mieter vom Vermieter verlangen, das darüber ab zu wickeln?

LG
Flip_flop
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