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Haftpflicht (?): Schaden am geliehenem Fahrzeug

Dies ist eine Diskussion zu Haftpflicht (?): Schaden am geliehenem Fahrzeug innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  • 1 Post By Tiger63

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Alt 23.09.2011, 11:16
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Haftpflicht (?): Schaden am geliehenem Fahrzeug

Hallo an alle, ich bin gespannt wie folgender Fall zu beurteilen ist:

A leiht sich ein Auto von B. Nachdem A von der Autobahnausfahrt fährt kommt das Fahrzeug ins Schleudern, dreht sich mehrfach und prallt schließlich gegen eine Leitplanke. Totalschaden. A stellt noch am Unfallort fest, dass die Profiltiefe der Vorderreifen deutlich geringer (fast zu gering, um noch verwendet werden zu dürfen), als die der Hinterreifen (beinahe Profiltiefe von Neureifen) ist. Beim Nachlesen im Internet stellt A fest:

"Außerdem zeigt sich, dass die Kombination stark unterschiedlicher Reifen die Unfallgefahr drastisch erhöht und daher auf jeden Fall vermieden werden sollte"

Bei B handelt es sich um den im gleichen Haushalt lebenden Lebensgefährten der Mutter von A. Alle Haushaltsmitglieder sind über die gleiche Privathaftpflicht versichert.

Folgende Fragen stellen sich:

1. Kann dem Fahrzeugeigentümer eine Mitschuld wg. der unterschiedliche Profiltiefe gegeben werden (falls ja, in welchem Rahmen)?
2. In wie fern ist A ohnehin B gegenüber verpflichtet für den Schaden aufzukommen?
3. Würde die Privathaftpflichtversicherung unter Umständen doch zahlen?

Ich bin gespannt, auf eure Antworten!
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Alt 23.09.2011, 11:30
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AW: Haftpflicht (?): Schaden am geliehenem Fahrzeug

Zitat:
Zitat von conbpc Beitrag anzeigen
3. Würde die Privathaftpflichtversicherung unter Umständen doch zahlen?
Ganz sicher nicht!

1. Ist eine PH nie zuständig, wenn es sich um Kfz-Unfälle handelt.

2. Kann über eine PH kein Anspruch gegen sich selbst oder ein Mitglied des gleichen Haushaltes gestellt werden.

Wenn B also keine Vollkasko für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, schaut er in die Röhre.

Inwieweit er das Kind der Lebensgefährtin nun haftbar machen will, bleibt ihm überlassen - sollte die Beziehung langfristig geplant sein und Bestand haben, ist es ohnehin egal, welches Familienmitglied jetzt zahlen muss...

Grundsätzlich haben sowohl der Halter als auch der Fahrer sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist - man wird sich nun also streiten können, wer "mehr" Schuld daran hat, dass das Auto mit einer unzureichenden Bereifung unterwegs ist/war.

Wobei immer noch die Frage offen bliebe, ob es nur durch diese Bereifung zu dem Unfall kam oder ob der/die A vllt. doch zu schnell gefahren ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 11:46
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AW: Haftpflicht (?): Schaden am geliehenem Fahrzeug

zu 1.: Wenn die Fahrbahn trocken war: Nein!
Wenn die Fahrbahn nass war, dann vielleicht.Die Hauptschuld trägt aber A, das er sich vor Fahrtantritt nicht vergewissert hat, dass das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand war.

zu 2.: A trägt mindestens die Hauptschuld, ggf. sogar die Alleinschuld am Unfall und ist im Umfang seiner Schuld zum Schadenersatz gegenüber B verpflichtet. Das ergibt sich jedenfalls aus der rechtlichen Betrachtung.

zu 3.: Nein, die PH zahlt in keinem Fall.

Der zu zahlende Schadenersatz, der durch einen selbstverschuldeten Unfall mit einem geliehenen PKW entsteht lässt sich durch keine mir bekannt Versicherung abdecken. Die Vollkasko des Halters würde dafür jedoch aufkommen.
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Alt 05.10.2011, 13:19
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AW: Haftpflicht (?): Schaden am geliehenem Fahrzeug

Vollkasko zieht in der Regel Selbstbeteiligung ab, außerdem könnte Regreß der Vollkasko gegen den Verursacher ein Thema sein. Smiley Mac
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  #5 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 21:47
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AW: Haftpflicht (?): Schaden am geliehenem Fahrzeug

1. Kommt darauf an, wer Ansprüche geltend macht. Ich denke mal, die Leitplanke wird von der Kfz-HP zu 100% übernommen. Bei der Kasko entscheiden die Tarife, ob die überhaupt zahlt. Der Körperschaden von A ünbernimmt die KV. Ansprüche A gegen B sehe ich nicht, da A Fahrzeugführer war

2. Wenn A ein Verschulden trifft, dann ja. Etwa zu schnell etc.

3. Auf keinen Fall.
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