Dies ist eine Diskussion zu Haftpflicht - Krankenhaus - Unfall - Erbe innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Haftpflicht - Krankenhaus - Unfall - Erbe folgender fiktiver Fall. Ein alleiniger Erbe (notarielles Testament, Erbschaft seit Nov. 2010 angetreten) hat die Person A, die im November 2010 verstorben ist vor ihrem Tod am 20.Aug. 2010 im Krankenhaus (Aufenthalt wegen Operation Endleiden, Krebs) besucht und auf Anraten des Personals einen Spaziergang zu unternehmen versucht. So, auf Geschossebene gibt es diese selbstschließenden Doppeltüren. Der Erbe und seine Familie (Frau und Kind) haben die Variante bevorzugt die RECHTE Tür mit der Klinke per Hand zu öffnen. Als letztes die Person A, recht langsam fast die Tür durchschritten, da öffnete von der anderen Seite (in die Station hineinwollend) ein Mitarbeiter des Krankenhausen mit dem Knopf automatisiert die 2. Tür. Soweit so gut. Er wartete, um Person A den Durchschritt zu ermöglichen. Person A recht langsam bekam aber nun die automatisch schließende linke Tür, die durch den KH-Mitarbeiter geöffnet wurde in die Seite und fiel dadurch zu Boden. Sie konnte mit Krücke allein gehen. 1. Hat der Mitarbeiter weder davor gewarnt, dass ein Beeilen nötig wäre 2. Ist die Tür gegen Person A geprallt und hatte keinen Widerstandssensor (wahrscheinl. defekt), sodass sie förmlich mitgerissen wurde. Die Linke Tür hat sich also geschlossen. Die per Hand von uns geöffnete blieb offen. Nehmen wir an Person A erleidet einen Schenkelhalsbruch. OP notwendig. Bettlägerig bis zum Lebensende. Hätte bei derartiger Geschichte der Erbe einen Anspruch auf Schmerzensgeld durch die Haftpflicht des Krankenhauses? Des Weiteren nehmen wir an, dass die Person A eine alte Unfallversicherung aus DDR-Zeiten (von der Allianz übernommen)hat. Dort betrifft die Unfallmeldefrist 12 Monate. In der Geschichte sind nehmen wir an 14 Monate vergangen. In den heutigen Unfallbedingungen sind 15 Monate gängig. Ok, sehr lange Geschichte sorry! Was hätte der Erbe bei so einer Geschichte für Möglichkeiten oder Rechte? Ich hoffe, alles ist verständlich un ihr schlaft nicht in der Mitte der Srtory ein ![]() Gruß Yugooo |
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| AW: Haftpflicht - Krankenhaus - Unfall - Erbe Zitat:
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| AW: Haftpflicht - Krankenhaus - Unfall - Erbe Hallo zeiten, danke für deine Antwort! Wie würde dann das Vorgehen sein? Dem Krankenhaus die Ansprüche mitteilen? Nehmen wir zugesetz zum dem fiktiven Fall an, dass der Erbe sich schon bei dem Krankenhaus als Erbe ausgewiesen hat und einen Ärztlichen Bericht angefordert und erhalten hat, um diesen bei der privaten Haftpflicht vorzulegen. In diesem Bericht jedoch steht, dass der Unfall nachts vorgefallen sein soll, obwohl das der Unwahrheit entspricht, da der Erbe ja Zeuge des Unfalls war und es sich um einen Nachmittag handelt. Was ist mit Anzeigefristen? Danke und cool, dass es dieses Forum gibt! Yugooo |
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| AW: Haftpflicht - Krankenhaus - Unfall - Erbe Es gelten die Versicherungsbedingungen, die dem konkreten Vertrag zu Grunde liegen. Also auch die Meldefristen, die darin genannt sind. |
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| AW: Haftpflicht - Krankenhaus - Unfall - Erbe Ich würde mal meinen, dass dieser Schmerzensgeldanspruch gen Null tendiert und es sich kaum lohnt das weiter zu verfolgen. Die Kosten werden das Ergebnis auffressen. Smiley Mac |
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| erbe, komma, krankenhaus, unfall |
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