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Haftpflicht für Cousin ??

Dies ist eine Diskussion zu Haftpflicht für Cousin ?? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 11:12
Boardneuling
 
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Haftpflicht für Cousin ??

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage an euch und zwar :
Ist es möglich eine Haftpflichtversicherung für einen Cousin (10 Jahre)abzuschließen ?

Ich weiss das er Normlaerweisse über die Eltern versichert ist aber wenn
die Eltern keine Versicherung haben ?

Gibt es Versicherungen die soetwas anbieten ?
Es wäre gut, wenn die Eltern nicht mit unterschreiben müssen.

Das müsste also eine Versicherung sein wo nur er allein versichert ist.

schönen Gruß.:



Clausi26
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  #2 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 16:13
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AW: Haftpflicht für Cousin ??

Sie könnten den jungen Mann in die eigene PHV einschließen lassen.

Welche Voraussetzungen erforderlich sind, müssen sie das Versicherungsunternehmen fragen.

In der Regel sind das eigene Bestätigungen über die Aufenthaltsdauer und den Grund.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 16:17
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AW: Haftpflicht für Cousin ??

Da hilft nur eines: eine eigene PH für das Kind - ich glaube kaum, dass der Einschluss in die eigene PH möglich ist, es sei denn man betrachtet sich als "Tagesmutter" und schließt dieses Risiko mit ein...
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  #4 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 17:14
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AW: Haftpflicht für Cousin ??

Nach meinen Recherchen ist es nicht möglich nur für das Kind eine eigene PH abzuschließen.

Lediglich ein Einschluß in die eigene PHV ist bei einigen VU möglich.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 19:34
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AW: Haftpflicht für Cousin ??

Zitat:
Ich weiss das er Normlaerweisse über die Eltern versichert ist aber wenn die Eltern keine Versicherung haben ?
Es gäbe dann noch die Möglichkeit, dass die Eltern den Vertrag abschließen und Sie als Beitragszahler die Versicherungsprämie von Ihrem Konto buchen lassen.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.06.2008, 20:01
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AW: Haftpflicht für Cousin ??

hallo,

>>>Nach meinen Recherchen ist es nicht möglich nur für das Kind eine eigene PH abzuschließen

wo recherchiert??

rein rechtlich steht dem nix entgegen bis auf die tatsache, dass das vormundschaftsgericht ins boot müsste.

alles andere hängt dann nur an der annahmepolitik bzw. zeichnungsfreundlichkeit der VU ab

da halte ich es für mindestens so schwierig eine wildfremde person, keine häusliche gemeinschaft, kein direktes verwandschafts- oder eltern- kindverhältnis, mal eben so in eine PHV aufzunehmen, das bedarf ebenso einer individualvereinbarung.

gruß
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  #7 (permalink)  
Alt 18.06.2008, 17:53
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AW: Haftpflicht für Cousin ??

Ein eigener Vertrag kommt wohl weniger in Frage. Einfach die eigene PH fragen, ob die das versichern. Das ist dann allenfalls ein Prämienproblem.
Es stellt sich die Frage, warum das Kind überhaupt versichert werden soll. Da fehlen Infos. Gruss Mac
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  #8 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 08:23
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AW: Haftpflicht für Cousin ??

Naja,
wenn er das Kind beaufsichtigt, und er mißachtet das, und das Kind macht in der nichtbeaufsichtigten Zeit etwas unbeabsichtigt kaputt. Haftet er für den Schaden, ohne das das Kind expizit in den Vertrag aufgenommen ist.
Aufsichtspflichtsverletzung.
Würde dafür sicherheitshalber einen Familientarif nehmen!

Wenn die Eltern eine Ph haben, ist das Kind dort mitversichert.
Einen eigenen Vertrag wird kein VR machen, das Vormundschaftsgericht müsste um Zustimmung gebeten werden, sonst wäre der Vertrag schwebend unwirksam.
Mit großen Auflagen und dem Risiko alles zurückzubezahlen

Das Vormundschaftsgericht ist den Versicherern ehrlichgesagt zu umständlich
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Viele Grüße
Jens Düssel
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Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!!

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Alt 19.06.2008, 11:27
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AW: Haftpflicht für Cousin ??

>>>Das Vormundschaftsgericht ist den Versicherern ehrlichgesagt zu umständlich

?????

Wo ist denn der Unterschied, ob unter einem Antrag eine Unterschrift eines VN oder ein Stempel mit Unterschrift eines Richters ist? Vielleicht noch eine Bescheid als Anlage und das war es dann.

Was macht das für einen Umstand??

Gruß
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  #10 (permalink)  
Alt 19.06.2008, 12:55
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AW: Haftpflicht für Cousin ??

Och Jens, manchmal habe ich den Eindruck, dass Du die Beiträge nicht liest. Gefragt war nicht nach dem Problem, dass der aufsichtspflichtige Cousin seinen PH-losen Cousin mangelhaft beaufsichtigt. Im übrigen überspannen die Gerichte nicht die Aufsichtspflicht, die man für 10 Jährige aufbringen soll. Soll heißen: Der 10 jährige haftet in der Regel.
In diesem fiktiven Fall stellt sich doch die Frage, wer die Prämie für die PH des 10 jährigen zahlen möchte. Doch wohl der Clausi. Das Beste wäre, wenn Clausi zu seinem Onkel oder Tante gehen würde, mit dem Wunsch, dass er seinem Cousin jedes Jahr zum Geburtstag die Prämie für eine Familien-PH bezahlen möchte. Das wird kaum mehr kosten und das Problem ist vom Tisch. Warum sollte sich der Onkel sträuben, wenn er kein absoluter Joseph ist?
Gruss Mac
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