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Haftpflicht bei verrostetem Fahrrad?

Dies ist eine Diskussion zu Haftpflicht bei verrostetem Fahrrad? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  • 2 Post By charles0308

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  #1 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 07:21
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Haftpflicht bei verrostetem Fahrrad?

Angenommen X hat Y sein gutes Mountainbike ausgeliehen. Da X es nicht brauchte, hat Y es ca. ein halbes Jahr gehabt. X ist davon ausgegangen, dass Y es in seinem Keller unterstellt. Nun hat X sein Fahrrad wieder bekommen, allerdings stand es nicht im Keller, sondern die ganze Zeit fest gekettet an der Strasse und war Wind und Wetter ausgesetzt. Die Kette, die Ritzel und die Schaltung des Fahrrads sind total verrostet, so dass man das Fahrrad nicht mehr fahren kann. Kann Y diesen Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung anmelden?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 09:00
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AW: Haftpflicht bei verrostetem Fahrrad?

Zitat:
Zitat von Bettina79 Beitrag anzeigen
Kann Y diesen Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung anmelden?
Können ja; wird aber nicht von Erfolg gekrönt sein.

zumindest 2 Deckungsausschlüsse dürften gesichert sein:
- das Fahrrad war geliehen (s. Ziff. 7.6 AHB)
- (bedingter ) Vorsatz, da das Fahrrad permanent der Witterung ausgesetzt war (s. Ziff. 7.1 AHB)
http://www.gdv.de/Downloads/Bedingun...g/AHB_2010.pdf

Ungeachtet dessen hat X dennoch einen Anspruch gegen Y, welcher dann eben sein Sparschwein schlachten muss.
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 13:57
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AW: Haftpflicht bei verrostetem Fahrrad?

Auf einmal Vorsatz. Wenn da unser guter Klebeschildfall nicht eher bedingt vorsätzlich war. Aber die Grenzen sind ja fließend. Bevor X die Krise kriegt, sollte man vielleicht mit ein paar Pflegemittelchen probieren. Das gute Sanox oder so ähnlich und ein Chromreiniger können helfen. Smiley Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 17:22
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AW: Haftpflicht bei verrostetem Fahrrad?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Auf einmal Vorsatz. Wenn da unser guter Klebeschildfall nicht eher bedingt vorsätzlich war.
da scheiden sich eben unsere Geister; aber wir haben ja einen in jedem Fall greifenden Ausschluss; das Fahrrad war geliehen.
Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Bevor X die Krise kriegt, sollte man vielleicht mit ein paar Pflegemittelchen probieren. Das gute Sanox oder so ähnlich und ein Chromreiniger können helfen.
Selbst wenn diese Empfehlung zum Erfolg führen sollte, gehen die Kosten dennoch zu Lasten des Y
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  #5 (permalink)  
Alt 02.06.2011, 14:13
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AW: Haftpflicht bei verrostetem Fahrrad?

Ich muß dich doch nicht wiederholen. Klar gehen die Kosten zu Lasten des Verursachers. Smiley Mac
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