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Haftpflicht-Abschreibungszeit

Dies ist eine Diskussion zu Haftpflicht-Abschreibungszeit innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 10:41
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Haftpflicht-Abschreibungszeit

Folgender Fall könnte sich zugetragen haben

Person A nutzt ein Schloß der Firma B. Für dieses Schloss geht der Schlüssel kaputt und Firma B verlangt den Ersatz.
Sie meint Person A könnte das der Versicherung melden.

Die Versicherung wird sicherlich bei der Regulierung den Zeitwert berechnen wollen.
Gibt es für Schlüssel, bzw. Schlösser vorgegebene Abschreibungszeiten?

Darf die Versicherungen einen Zeitwert ansetzen oder ist der Ersatz eines neuen Schlüssels komplett zu zahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 17:25
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AW: Haftpflicht-Abschreibungszeit

Welcher Versicherung soll denn der Schaden gemeldet werden?

Wenn es um eine Haftpflichtversicherung geht, stellt sich zunächst mal die Frage, ob A den Schlüssel zumindest farhrlässig kaputt gemacht hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 17:37
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AW: Haftpflicht-Abschreibungszeit

Das sollte näher erklärt werden:
Zitat:
Person A nutzt ein Schloß der Firma B.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 17:52
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AW: Haftpflicht-Abschreibungszeit

Angenommen das Schloss ist am Spind der genutzt wird.
Der Schlüssel ging nicht durch den normalen Gebrauch kaputt-wurde zwechentfremdet eingestzt, also fahrlässig zu bruch gegangen.
Es besteht eine Haftpflichtversicherung.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 17:59
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AW: Haftpflicht-Abschreibungszeit

Nachdem ich dann jetzt mal das anderer Thema auch gelesen habe folgende FRage:

War es denn nun Verschleiß oder Fahrlässigkeit?
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Alt 18.11.2011, 19:28
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AW: Haftpflicht-Abschreibungszeit

Nach der Aussage #4 wurde der Schlüssel zweckentfremdend eingesetzt - möglicherweise als Flaschenöffner !

In diesem Fall brauchen wir nicht über einen Haftpflichtfall oder Zeitwertersatz zu reden - das ist grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz. Eine Versicherung würde nicht darauf eingehen.

Zahlen schafft Freundschaft!
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Alt 18.11.2011, 19:34
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AW: Haftpflicht-Abschreibungszeit

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
... das ist grobe Fahrlässigkeit ...
grobe Fahrlässigkeit deckt eine private Haftpflicht

TE soll mal die Karten zu diesem fiktiven Fall auf den Tisch legen und nicht rumeiern

Sofern hier Arbeitsrecht zutreffend sein sollte ist der SV ggf. anders zu werten.
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Alt 19.11.2011, 21:11
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AW: Haftpflicht-Abschreibungszeit

Es gibt da halt viele fiktive Möglichkeiten, die eintreten können.
So ein Fall kann verschiedene Personen mit verschiedenen Möglichkeiten treffen.
Vorsatzt einen Schlüssel abzubrechen??-naja-eher nicht..
Es hat wohl schon mehrere Fälle gegeben , die nicht alle gleich gelagert waren, deshalb verschiedene Ausgangsgedanken.
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Alt 19.11.2011, 21:20
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AW: Haftpflicht-Abschreibungszeit

auf einen (fiktiven) Einzelfall bezogen antworte ich gerne; bin aber nicht bereit hunderte von Fallbeispielen zu betrachten ... wenn Sie nicht wollen ... auch ok
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Alt 20.11.2011, 07:19
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AW: Haftpflicht-Abschreibungszeit

Dieser fiktive Fall ist doch eindeutig beschrieben.
Schlüssel wurde zweckentfremdet benutzt-ging zu Bruch (keine mutwillige Zerstörung).
Also Meldung an die private Haftplicht wegen Schadensfall.
In welcher Höhe würde ein Zeitwert ermittelt, wenn der Schlüssel 3 Jahre alt ist, bzw. ist hier ein Zeitwert nicht relevant, da damit kein Ersatz möglich ist, weil ja ein neuer Schlüssel besorgt werden muß.

Danke nochmals im Voraus für Antworten und Ihre Zeit.
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