Dies ist eine Diskussion zu Haftpflicht innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Haftpflicht angenommen ein Versicherter hätte bei einem Schaden durch sich bei einem dritten ein Eingeständnis Unterschrieben. Das der Schaden durch den VN entstanden ist, ist unbestritten. Nun möchte der Geschädigte gerne einen Betrag i.H.v. 26500,- geltend machen. Der Gutachter den die Versicherung bestellt hatte, stellte einen Schaden i.H.v. 22000,- fest. Wenn sich die Parteien nun auf einen Vergleich von 23800,- einigen würden, wäre dem VN eine Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen, so dass die Versicherung sagen könnte: Wir 19tsd. Rest VN? Nach Recherche hier im Board bin ich hierauf gestossen: "Bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet." Ist dem so, oder könnte es auch sein, das der VN die Mehrkosten gegenüber dem Gutachten zu zahlen hat..wenn überhaupt! Danke vorab. |
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| AW: Haftpflicht Zuerst die Forenregeln beachten. So ganz verstehe ich den Sachverhalt nicht. Der Geschädigte fordert 26, der Gutachter schreibt 22, man einigt sich auf 24 und wie kommst du zu dem Schluß, dass du deine Obliegenheiten verletzt hast? Wenn du den Schaden auf 30 schätzt und das nur 22 sind, ist das nicht schadenrelevant. Und umgekehrt genauso, weil du keine Ahnung hast, was ein Schaden kosten kann. In dem geschilderten Fall zahlt der Versicherer 23.800 und der VN nichts. Zumindest sehe ich keinen Grund für eine andere Annahme. Smiley Mac |
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| AW: Haftpflicht Bitte einen Tipp um Thema "Forenregeln". Sehe meinen Fehler nicht! Kurzfassung: Der VN hat dem Geschädigten, nach dem SChaden wohl ein Zettel unterschrieben in dem Er den Schaden in unbekannter Höhe zugibt. Geschädigter will 26.500,- / Gutachter sagt 22.200,- / Man möchte sich bei 23.800,- einigen. Frage: Kann dem VN eine Schuld angelastet werden und somit zur Zahlung belangt werden in Form von 80/20 o.ä.? Gruss dachi |
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| AW: Haftpflicht Der Versicherer kann gemäß neuem VVG dem VN keine Obligenheitsverletzung anlasten, wenn der VN den Schaden anerkennt oder gar den Geschädigten befriedigt. Siehe § 105 VVG. Hier: http://dejure.org/gesetze/VVG/105.html Der Versicherer muss aber nicht über den festgestellten Schaden hinaus regulieren, sondern nur den Teil für den der VN tatsächlich haftet. In diesem Fall heißt das, dass bei dem Vergleich den der VN geschlossen hat, der Versicherer EUR 22.000 - denn das ist der ja wohl von ihm anerkannte Schaden - zahlen muss und der VN die Differenz zu dem Vergleich von EUR 1.800.
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Haftpflicht So dachte ich mir das auch. Vielen Dank und einen schönen Abend. |
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| AW: Haftpflicht Und warum will er sich mit dem Geschädigten vergleichen? Und wieso 19 tausend? Der Versicherungsnehmer sollte sich aus der Vergleichsverhandlung heraus halten. Smiley Mac |
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| AW: Haftpflicht Der Vergleichsvorschlag wurde zwischen dem Geschädigten und der Versicherung getroffen!!!! Der VN hat mit der Sache nichts zu tun! Gruss Dachi |
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| AW: Haftpflicht Warum ein Versicherungsnehmer in Regulierungsverhandlungen zwischen Versicherer und Anspruchsteller eingreift/eingreifen will erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Der (Haftpflicht-?)Versicherer ersetzt iaR den Schaden für den der Schädiger (VN) aufzukommen hat; Vergleiche sind dabei nicht auszuschließen. Den Ausführungen @ Kerzenlicht ist beizutreten
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Haftpflicht hmm, ich glaube hier kommt was falsch rüber! Der VN hat nur den "Fehler" gemacht, dem Geschädigten einen Wisch zu Unterschreiben, in dem Er bestätigt: der Schaden ist durch ihn entstanden- S hadenshöhe ist Unbekannt! Sonst nichts. Es wurden keine Schadenshöhe genannt bzw. durch den Vn bestätigt! Alle weiteren Verhandlungen erfolgten zwischen dem Geschädigten und der Versicherung. Gruss Dachi |
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| AW: Haftpflicht Wenn die Versicherung hier mit dem Geschädigten einen Vergleich schließt ohne Mitwirkung des VN, dann ist es absolut unverständlich, warum der VN überhaupt etwas zahlen soll. Mit Ausnahme einer SB, die im Vertrag vereinbart wäre, kann ich mir hier gar nichts mehr vorstellen, aber vielleicht fehlen auch Angaben im Sachverhalt. Wie genau hat die Versicherung eine Beteiligung am Schaden durch den VN begründet? Wortlaut?
__________________ "Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten." Johann Wolfgang von Goethe |
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