Dies ist eine Diskussion zu Gutachten UV! Subjektiv? Worauf kommts an? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| A hatte vor zehn Monaten einen Autounfall. Seitdem ist der kleine Finger der rechten Hand im Fingergrundgelenk versteift. A ist Rechtshänder! Lt. dem Unfallchirurg von A wird das dauerhaft so bleiben und dieser teilte das auch der UV von A mit und dass man das sofort überprüfen könnte. Wenn A den kleinen Finger bewegt, belastet, schmerzt es noch. Diese Schmerzen sollen lt. dem Unfallchirurgen auch irgendwann weggehen. Das könnte gut und gerne ein Jahr u. U. auch länger dauern! Nach Bewegung des kleinen Fingers fühlt sich der kleine Finger noch steifer an und schmertz noch mehr. Die private UV von A hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der beauftragte Chirurg soll den kleinen Finger überprüfen und der Versicherung den Grad der Invalidität mitteilen. Gilt für diese Überprüfung, für dieses Gutachten rein die objektive Untersuchung? Also, wenn der kleine Finger unter den und den Umständen das und das nicht kann oder eben noch kann, wenn der kleine Finger diese Bewegung aufgrund der Versteifung schafft oder nicht schafft, hat der Gutachter eine Schablone, an der er den kleinen Finger hält und daran abliest, wie weit der kleine Finger beweglich ist ..., dann bekommt A x Prozente!? Oder spielt für das Gutachten auch das subjektive Empfinden von A eine Rolle? 1.) Wie siehts z. B. mit den Schmerzen aus? Stellen die alleine einen Grad der Invalidität dar, für den die UV bezahlt oder ist das konkret eine Sache, die nicht messbar ist und somit nicht berücksichtigt werden kann? 2.) Wie sieht es damit aus, dass der kleine Finger nach Bewegungen, Belastungen immer mehr schmerzt und noch steifer ist, als vorher schon? Zumindest fühlt sichs so an! 3.) Was sollte A dem Gutachter sagen oder eben auch nicht sagen? Die Versteifung ist für einen Chirurgen offensichtlich und der Unfallchirurg von A hatte ja bereits die dauerhafte Versteifung angekündigt! Bitte um eure Antworten. Vielen Dank im Voraus. Schöne Grüße DU |
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| AW: Gutachten UV! Subjektiv? Worauf kommts an? Was die Unfallversicherung bezahlt, hängt von den versicherten Leistungen ab. In jedem Fall beinhaltet die Unfallversicherung Leistungen für Invalidität. Diese wird bezahlt bei Verlust oder "Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit". Zur Feststellung dieser Beeinträchtigung wurde der Gutachter beauftragt. Dem Gutachter muss ich nichts sagen. Dieser wird schon feststellen, in welchem Maße die Bewegungseinschränkung liegt. Weitere Leistungen könnten Übergangsleistungen sein. Sofern diese im Vertrag beinhaltet sind ließt man am besten die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen durch. |
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| AW: Gutachten UV! Subjektiv? Worauf kommts an? Was man so über Übergangsleistungen im www lesen kann, dürfte nicht auf die Versteifung des Grundgelenks des kleinen Fingers anzuwenden sein, oder!? |
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| AW: Gutachten UV! Subjektiv? Worauf kommts an? Vermutlich nicht, denn wenn ich beispielhaft ein Bedingungswerk herausnehme, würde nur Invalidität aufgrund der dauerhaften Beeinträchtigung in Frage kommen. Zudem spielt es ja noch eine Rolle, ob man die Übergangsleistung selbst im eigenen Vertrag hat. |
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