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gutachten selbst zahlen?!

Dies ist eine Diskussion zu gutachten selbst zahlen?! innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 25.02.2011, 18:58
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gutachten selbst zahlen?!

angenommen es hatte der mann xy einen unfall und ist in dieser situation der geschädigte. nun bringt der geschädigte sein auto zuerst zu einem eigenen gutachter (versicherungsunabhängig) und dann lässt der mann xy sein auto von einem gutachter der gegnerischen versicherung begutachten. nun die frage, muss der versicherungsunabhängige gutachter vom geschädigten selbst bezahlt werden oder übernimmt das die versicherung von der gegnerischen seite ?
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Alt 25.02.2011, 21:40
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AW: gutachten selbst zahlen?!

Er muss ihn erstmal selbst zahlen, da er ihn ja auch beauftragt hat. Zwischen Geschädigtem und Gutachter besteht ein Werkertrag und der Gutachter ist zu entlohnen, § 631 BGB.

Diese Kosten kann der Geschädigte im Falle der Haftung der Versicherung -also wenn der dort Versicherte den Unfall verschuldet hat- ersetzt bekommen, da diese KOsten notwenige Kosten der Rechtsverfolgung, §§ 249 ff BGB, sind. Erweist sich das Gutachten aber infolge des Gegengutachtens als Falsch, sind die Kosten nicht erstattungsfähig, weil sie zur Schadenfeststellung und - Beziferung unnötig waren. Dann aber kann man den Werklohn ggf. bis auf Null mindern, weil das Gutachten dann mangelhaft gewesen sein wird.
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 01.03.2011, 09:03
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AW: gutachten selbst zahlen?!

Am besten geht man zur FEKRA oder zum PÜV oder zu einem vereidigten KFZ-Gutachter der Handwerkskammer. Die wenigsten Versicherer werden das anzweifeln und noch ein Gutachten machen lassen. Allenfalls ein Plausibilitätsgutachten, weil dazu in dem Gutachten selten was steht. Smiley Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 12:18
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AW: gutachten selbst zahlen?!

Hier wurde ein zweites Gutachten ohne Not erstellt; auch für einen Geschädigten besteht eine Schadenminderungspflicht. Gleich wer sie beauftragt hat, beide wird der Versicherer sicherlich nicht bezahlen!
__________________
Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge
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  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 12:23
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AW: gutachten selbst zahlen?!

Zitat:
Zitat von BigMikeOWL Beitrag anzeigen
Hier wurde ein zweites Gutachten ohne Not erstellt; auch für einen Geschädigten besteht eine Schadenminderungspflicht. Gleich wer sie beauftragt hat, beide wird der Versicherer sicherlich nicht bezahlen!
so habe ich das ebenfalls dem Eingangsbeitrag entnommen.
Zitat:
... nun bringt der geschädigte sein auto zuerst zu einem eigenen gutachter (versicherungsunabhängig) und dann lässt der mann xy sein auto von einem gutachter der gegnerischen versicherung begutachten
Was den Geschädigten auch immer dazu veranlasst haben mag, schützt ihn nicht vor dem Einwand der Schadenminderungspflicht
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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