Dies ist eine Diskussion zu gutachten selbst zahlen?! innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| gutachten selbst zahlen?! |
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| AW: gutachten selbst zahlen?! Er muss ihn erstmal selbst zahlen, da er ihn ja auch beauftragt hat. Zwischen Geschädigtem und Gutachter besteht ein Werkertrag und der Gutachter ist zu entlohnen, § 631 BGB. Diese Kosten kann der Geschädigte im Falle der Haftung der Versicherung -also wenn der dort Versicherte den Unfall verschuldet hat- ersetzt bekommen, da diese KOsten notwenige Kosten der Rechtsverfolgung, §§ 249 ff BGB, sind. Erweist sich das Gutachten aber infolge des Gegengutachtens als Falsch, sind die Kosten nicht erstattungsfähig, weil sie zur Schadenfeststellung und - Beziferung unnötig waren. Dann aber kann man den Werklohn ggf. bis auf Null mindern, weil das Gutachten dann mangelhaft gewesen sein wird.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: gutachten selbst zahlen?! Am besten geht man zur FEKRA oder zum PÜV oder zu einem vereidigten KFZ-Gutachter der Handwerkskammer. Die wenigsten Versicherer werden das anzweifeln und noch ein Gutachten machen lassen. Allenfalls ein Plausibilitätsgutachten, weil dazu in dem Gutachten selten was steht. Smiley Mac |
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| AW: gutachten selbst zahlen?! Hier wurde ein zweites Gutachten ohne Not erstellt; auch für einen Geschädigten besteht eine Schadenminderungspflicht. Gleich wer sie beauftragt hat, beide wird der Versicherer sicherlich nicht bezahlen!
__________________ Ikk hab keene Ahnung, aber davon ne Menge |
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| AW: gutachten selbst zahlen?! Zitat:
Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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