Dies ist eine Diskussion zu Greift Rechtsschutzversicherung?? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Greift Rechtsschutzversicherung?? Folgender Sachverhalt: X. hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die auch in erbrechtlichen Streitigkeiten bis zu 25.000 € Streitkosten zahlt. Abweichend von der üblichen Rechtsschutzversicherung ist der Rechtsschutzfall bei dieser Rechtsschutzversicherung (Paket "Risiko Plus) in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der Versicherte oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen haben oder begangen haben soll. (Bei der üblichen Rechtsschtzversicherung ist der Rechtsschutzfall im Erbrecht mit dem Todesfall des Erblassers eingetreten). Zur Sache an sich: Vor 9 Monaten ist in der Familie ein Todesfall eingetreten und X. ist enterbt worden und hat Pflichtteilsansprüche gegenüber der Alleinerbin geltend gemacht. Diese hat eine Anwältin eingeschaltet, damit diese die Angelegenheit für die Alleinerbin abwickelt (Vollmacht über außergerichtliche Vertretung). Bis jetzt lief alles reibungslos. X. hat bereits eine Abschlagszahlung erhalten und jetzt sind leider Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Bewertung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen aufgetreten. X. wird ohne Anwalt nicht zurecht kommen. Wann ist der Rechtsschutzfall hier eingetreten? Mit Einschalten der Rechtsanwätin durch die Alleinerbin oder erst bei den Differenzen bzgl. der Berechnung der Pflichtteilsergänzungsansprüche?? Aus meiner Sicht ist erst bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzungsansprüche der Rechtsschutzfall i.Sinne von: Zeitpunkt in dem der Versicherte oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen haben oder begangen haben soll eingetreten. Danke - charles Geändert von charles1 (06.05.2012 um 18:54 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler |
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| AW: Greift Rechtsschutzversicherung?? Nach 8 Beiträgen sollten Sie aber die Forenregeln in der einfachsten Form kennen! |
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| AW: Greift Rechtsschutzversicherung?? Ich kann hier nach über 1000 Beiträgen keinen Verstoß gegen Forenregeln erkennen. Die persönliche Wertung des Verfassers in diesem fiktiven Fall kann nach meiner Ansicht schon in der ich-Form verfasst werden. Das ist nichts anderes als wenn ich schreibe. Leider ist Rechtschutz nicht mein Steckenpferd - aber alles andere als der Todestag wäre für mich überraschend. Der fiktiv Betroffene soll einfach seiner Rechtschutz melden und Versicherungsschutz beantragen. Deren Antwort kann man hier einstellen. Smiley Mac |
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