Dies ist eine Diskussion zu Glasbruch und Teilkaskoversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Glasbruch und Teilkaskoversicherung Welche Kosten werden übernommen bei Glasbruch; 1. Materialkosten der neuen Scheibe und Arbeitskosten? 2. Materialkosten der neuen Scheibe? 3. Zeitwert der defekten Scheibe? Macht es einen Unterschied, ob der Versicherer tatsächlich eine Scheibe reparieren lässt oder ob ein Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und man von der Versicherung die Glasschäden ersetzt haben möchte? |
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| AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung Natürlich im zweifel immer die Bedingungen durchlesen. es gibt mehrere möglichkeiten sollte zb. ein steinschlag oder riss in der scheibe sein und diese muss ersetzt werden dann rechnet im normalfall die Werkstatt voll mit der Vers. ab. Sollte ein Unfall passiert sein und dabei ist scheinwerfer/scheibe dabei zu bruch gegangen sein, kann man das auch bei der Vers. geltend machen und man bekommt den wert der scheibe (akt. Preis) erstattet. ein zweitwert bei einer scheibe? wie sollte man den errechnen? |
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| AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung Also würde es bedeuten, dass wenn man einen Unfall mit dem versicherten Fahrzeug hat und man dann nur die Glasschäden reguliert haben möchte, aber ohne diese tatsächlich zu reparieren, man sich den Neuwert des Glasses ohne Arbeitsaufwand berechnen darf? Der Zeitwert würde sich doch durch einen Preisvergleich berechnen lassen, also wie viel der gebrauchte Scheinwerfer im unbeschädigten Zustand wert wäre. |
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| AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung Richtig, WENN ein Unfall passiert ist und das Auto ist ein totalschaden, dann kann man z.b. die Scheinwerfer bei der Versicherung abrechnen. Allerdings ist es immer wichtig in die Vertragsbedingungen zu schauen....
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen |
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| AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung Reicht es für die Berechnung aus, wenn man vom Vertragshändler eine Preisliste erhält und anhand dieser den Schaden beim Versicherer geltend macht? Auf nicht originale Ersatzteile muss man sich doch nicht verweisen lassen. |
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| AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung Also es gibt natürlich die Schadensminderungspflicht, also die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Das man deswegen auf irgendwelche no-name produkte zurückgreifen muss steht nirgends geschrieben. Ein Kostenvoranschlag sollte es schon sein mit name und auch Autobezeichnung, so das jeder nachvollziehen kann, das es sich wirklich um den geschädigten und vorallem das beschädigte Fahrzeug handelt.
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen |
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| AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung Zitat:
![]() Dann kann der Versicherer durchaus Abzüge vornehmen! |
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