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Glasbruch und Teilkaskoversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Glasbruch und Teilkaskoversicherung innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 20.08.2011, 10:58
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Glasbruch und Teilkaskoversicherung

Angenommen A hat eine Teilkaskoversicherung. Diese umfasst Glasbruchschäden.

Welche Kosten werden übernommen bei Glasbruch;

1. Materialkosten der neuen Scheibe und Arbeitskosten?
2. Materialkosten der neuen Scheibe?
3. Zeitwert der defekten Scheibe?

Macht es einen Unterschied, ob der Versicherer tatsächlich eine Scheibe reparieren lässt oder ob ein Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und man von der Versicherung die Glasschäden ersetzt haben möchte?
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Alt 23.08.2011, 17:54
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AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung

Natürlich im zweifel immer die Bedingungen durchlesen.

es gibt mehrere möglichkeiten

sollte zb. ein steinschlag oder riss in der scheibe sein und diese muss ersetzt werden dann rechnet im normalfall die Werkstatt voll mit der Vers. ab.

Sollte ein Unfall passiert sein und dabei ist scheinwerfer/scheibe dabei zu bruch gegangen sein, kann man das auch bei der Vers. geltend machen und man bekommt den wert der scheibe (akt. Preis) erstattet.

ein zweitwert bei einer scheibe? wie sollte man den errechnen?
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Alt 25.08.2011, 15:57
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AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung

Also würde es bedeuten, dass wenn man einen Unfall mit dem versicherten Fahrzeug hat und man dann nur die Glasschäden reguliert haben möchte, aber ohne diese tatsächlich zu reparieren, man sich den Neuwert des Glasses ohne Arbeitsaufwand berechnen darf?

Der Zeitwert würde sich doch durch einen Preisvergleich berechnen lassen, also wie viel der gebrauchte Scheinwerfer im unbeschädigten Zustand wert wäre.
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Alt 25.08.2011, 16:06
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AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung

Richtig, WENN ein Unfall passiert ist und das Auto ist ein totalschaden, dann kann man z.b. die Scheinwerfer bei der Versicherung abrechnen.

Allerdings ist es immer wichtig in die Vertragsbedingungen zu schauen....
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Alt 25.08.2011, 17:00
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AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung

Reicht es für die Berechnung aus, wenn man vom Vertragshändler eine Preisliste erhält und anhand dieser den Schaden beim Versicherer geltend macht? Auf nicht originale Ersatzteile muss man sich doch nicht verweisen lassen.
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Alt 25.08.2011, 18:09
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AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung

Also es gibt natürlich die Schadensminderungspflicht, also die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Das man deswegen auf irgendwelche no-name produkte zurückgreifen muss steht nirgends geschrieben. Ein Kostenvoranschlag sollte es schon sein mit name und auch Autobezeichnung, so das jeder nachvollziehen kann, das es sich wirklich um den geschädigten und vorallem das beschädigte Fahrzeug handelt.
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Alt 26.08.2011, 10:09
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AW: Glasbruch und Teilkaskoversicherung

Zitat:
Zitat von Der Reisende Beitrag anzeigen
Reicht es für die Berechnung aus, wenn man vom Vertragshändler eine Preisliste erhält und anhand dieser den Schaden beim Versicherer geltend macht? Auf nicht originale Ersatzteile muss man sich doch nicht verweisen lassen.
Es sei denn der VN hat einen Kasko-SELECT-Vertrag abgeschlossen (= Werkstattbindung im Schadenfall, dafür niedrigere Kaskobeiträge)

Dann kann der Versicherer durchaus Abzüge vornehmen!
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