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Gerät aus Haftpflichtschaden in Besitz der Versicherung?

Dies ist eine Diskussion zu Gerät aus Haftpflichtschaden in Besitz der Versicherung? innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 16.02.2011, 15:31
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Gerät aus Haftpflichtschaden in Besitz der Versicherung?

Angenommen einer Person A wurde von Person B ein Netbook (Neupreis Ende 2008 = 369,- €) beschädigt, was sich darin äußert, dass es runterfiel und Flüssigkeit eingedrungen ist. Seitdem funktionierte der Großteil der Tastatur nicht mehr und es war nicht mehr zu benutzen.

Der Fall wird der Haftpflichtversicherung gemeldet, welche das Gerät eingeschickt haben wollten, um es zu begutachten. Nach dem Einschicken erhält Person B einen Verrechnugsscheck über 220,- € da die Originalrechnung nicht mehr vorhanden war und es sich um den Zeitwert handelt.

Soweit so gut, Person A forderte von der Versicherung sein altes Gerät aber zurück, da sich persönliche Daten darauf befinden und diese Person die Festplatte ausbauen wollte, um diese extern an seinen Festrechner anzuschließen.

Daraufhin erhält Person A das Gerät wieder mit einem Schreiben, dass die persönlichen Daten noch gesichert werden können, mit der Ausgleichszahlung aber das Gerät in den Besitz der Versicherung übergegangen sei.

Ich frage mich dabei, wofür Person B in diesem Sinne seinen Versicherungsbeitrag bezahlt, wenn die dann auch noch das Gerät behalten und wahrscheinlich auch noch gewinnbringend ausschlachten können, so dass die Versicherung wahrscheinlich noch +-0 dabei rausgeht...

Ist so etwas korrekt?

Geändert von Tolden (16.02.2011 um 18:25 Uhr).
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Alt 18.02.2011, 09:37
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AW: Gerät aus Haftpflichtschaden in Besitz der Versicherung?

Den Beitrag zahlt man für den Versicherungsschutz.
Wenn du meinst, dass irgendwer diesen Schrott gewinnbringend ausschlachten kann, dann hättest du den Schaden nicht melden brauchen.
In dem anderen Thread habe ich bereits geantwortet.
Der Versicherer hat den Zeitwertschaden zu bezahlen und erwirbt damit keine Eigentumsrechte. Allerdings sind die 220 € aus meiner Sicht sehr hoch, weshalb der Versicherer bei der Abrechnung vielleicht den Restwert nicht angerechnet hat. Ggf. muß man dann den Restwert bezahlen. Smiley Mac
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