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Geld für Schmerz, oder nur Schmerz

Dies ist eine Diskussion zu Geld für Schmerz, oder nur Schmerz innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 05.06.2007, 18:28
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Geld für Schmerz, oder nur Schmerz

hy, ersteinmal an alle, folgender Fall:

Mr. oder Mrs. A fährt Fahrrad, als plötzlich die Tür des Kfz.'s von Mr. oder
Mrs.B geöffnet wird.

B ist Unfallverursacherin.

A hat hat laut Attest: Prellmarken, Schürfwunden, Buterguss und die Bewegungs-
und Belastungsfähigkeit ist stark eingeschränkt, so dass A die nächsten acht Tage arbeitsunfähig ist.

In welchem Rahmen sollte A die Höhe des Schmerzensgeldes anlegen ?

Vielen Dank für eure Hilfe
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Alt 05.06.2007, 18:56
V.I.P.
 
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AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz

Es wäre hilfreich, wenn uns mitgeteilt würde, welche Körperteile von A betroffen sind.

Prellmarken, Schürfwunden, Buterguss machen auf mich den Eindruck von Bagatellvereltzungen, die relativ komplikationslos abgeheilt sind. Für alle Verletzungen, die das Allgemeinempfinden gering und nur vorübergehend beeinflusst haben gibt es kein Schmerzensgeld. Beispiele: Ohrfeigen, leichte Hautquetschungen, Schürfwunden, Herzrasen, leichte Prellungen, etc.

Sofern keine Geringfügigkeit mehr vorliegt, die Heilung aber komplikationslos und ohne ärztliche Behandlung von statten geht, sind bei einem Bluterguss 600,00 € als oberste Grenze wohl angemessen.

Da hier noch zusätzliche Beschwerden hinzutraten (Einschränkung der Bewegungs- und Belastungsfähigkeit... von was übrigens) könnte man eventuell auf 1.000,- EUR hoch gehen. Damit wäre meiner Meinung nach aber die Obergrenze auch erreicht!
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Alt 05.06.2007, 19:33
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AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz

Sorry,
Mr. oder Mrs. A ist am rechten Bein verletzt, kann nur unter Schmerzen stehen und gehen,
Prellung und Blutergüsse am Spruggelenk und Knie.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.06.2007, 19:57
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Alt 05.06.2007, 20:08
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AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz

Wie schlimm ist die Sache denn am Bein? Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis das Bein wieder uneingeschränkt belastbar ist? Wird die Verletzung überhaupt folgenlos ausheilen? Welcher Teil am Bein ist denn wie verletzt?
Gruß
Marcus
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Alt 05.06.2007, 20:35
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AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz

Volle Belasbarkeit sollte laut Arzt C nach ca. 2- 3 Wochen wieder vorhanden sein.
Keine Folgechäden.
Zur besseren Vorstellung: A ist mit ca. 35km/h in die geöffnete Tür gerast, die ihm nicht am Lenker sondern am Sprunggelenk erwischt (Prellung, Schwellung, Bluterguss, Schmerzen beim Stehen, Gehen) hat. Druch die Kaft des Aufpralls ist das Bein aus der Pedale gerissen und nach hinten geschleudert worden, kam dann durch Beugen des Knies hinten auf Laufrad, welches kein Schutzblech hat. Nach etwa einer bis zwei Autolängen kam A druch manuelles Bremsen, aber auch durch die Bremskraft des Unterschenkels, welcher hinten noch auf dem Laufrad lag(Schürfwunde durch Reibung, ca. 1x 7cm), zum Stillstand, verlor das Gleichgewicht und fiel auf's rechte Knie (Bluterguss ca. 7 x 4cm, sowie starke Schmerzen beim Beugen).

Geändert von manofbrave (05.06.2007 um 21:05 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 05.06.2007, 23:17
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AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz

Ohne A da zu nahe treten zu wollen: Ich hab schon Richter erlebt, die für stärkere Verletzungen inlusive einfachem Knochenbruch nur 400 Euro für angemessen hielten. Bei den hier beschriebenen Schmerzen handelt es sich bei ferndiagnostischer Betrachtung zwar nicht unbedingt um eine Bagatelle, wirklich schwerwiegend erscheint es aber auch nicht. Die von Atlantis als Obergrenze angeführten 600 Euro hielte ich für ein eher großzügiges Urteil.
Gruß
Marcus
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Alt 05.06.2007, 23:26
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AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz

Generell sind wir im Winter so von der Skeletonbahn gekommen, im Sommer so vom Bierzelt rausgeflogen

... kann nicht sein, dass ein Richter derlei anders sähe???

Schon mal an einen aussergerichtlichen Vergleich gedacht, so gegen das Angebot des Schädigers + 50%??

Lg.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.06.2007, 11:09
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AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz

Ich muss marcus.summer leider zustimmen. Die Rechtsprechung ist bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes nicht einheitlich. Dies liegt aber vor allem daran, dass die Höhe stets von allen Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig ist. Sämtliche Werte können deshalb lediglich als Orientierungspunkte dienen, die nach oben oder unter abweichen können.

Angesichts der hier beschriebenen Folgen, würde ich 800,- als realistische Obergrenze nennen, vor Gericht jedoch um die 1.200,- als angemessen anregen!
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Alt 06.06.2007, 12:48
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Smile AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz

Danke euch allen, habe jetzt einen Anhaltspunkt. Werde mich wieder melden und schreiben was A erhalten haben könnte.
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