Dies ist eine Diskussion zu Geld für Schmerz, oder nur Schmerz innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Geld für Schmerz, oder nur Schmerz Mr. oder Mrs. A fährt Fahrrad, als plötzlich die Tür des Kfz.'s von Mr. oder Mrs.B geöffnet wird. B ist Unfallverursacherin. A hat hat laut Attest: Prellmarken, Schürfwunden, Buterguss und die Bewegungs- und Belastungsfähigkeit ist stark eingeschränkt, so dass A die nächsten acht Tage arbeitsunfähig ist. In welchem Rahmen sollte A die Höhe des Schmerzensgeldes anlegen ? Vielen Dank für eure Hilfe |
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| AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz Es wäre hilfreich, wenn uns mitgeteilt würde, welche Körperteile von A betroffen sind. Prellmarken, Schürfwunden, Buterguss machen auf mich den Eindruck von Bagatellvereltzungen, die relativ komplikationslos abgeheilt sind. Für alle Verletzungen, die das Allgemeinempfinden gering und nur vorübergehend beeinflusst haben gibt es kein Schmerzensgeld. Beispiele: Ohrfeigen, leichte Hautquetschungen, Schürfwunden, Herzrasen, leichte Prellungen, etc. Sofern keine Geringfügigkeit mehr vorliegt, die Heilung aber komplikationslos und ohne ärztliche Behandlung von statten geht, sind bei einem Bluterguss 600,00 als oberste Grenze wohl angemessen. Da hier noch zusätzliche Beschwerden hinzutraten (Einschränkung der Bewegungs- und Belastungsfähigkeit... von was übrigens) könnte man eventuell auf 1.000,- EUR hoch gehen. Damit wäre meiner Meinung nach aber die Obergrenze auch erreicht! |
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| AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz Sorry, Mr. oder Mrs. A ist am rechten Bein verletzt, kann nur unter Schmerzen stehen und gehen, Prellung und Blutergüsse am Spruggelenk und Knie. |
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| AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz ..............nicht ganz zu vergessen, dass sich sein ursprünglicher Wortschatz der Deutschen Sprache ins Dinglisch veränderte nach dem Sturz
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz Wie schlimm ist die Sache denn am Bein? Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis das Bein wieder uneingeschränkt belastbar ist? Wird die Verletzung überhaupt folgenlos ausheilen? Welcher Teil am Bein ist denn wie verletzt? Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz Volle Belasbarkeit sollte laut Arzt C nach ca. 2- 3 Wochen wieder vorhanden sein. Keine Folgechäden. Zur besseren Vorstellung: A ist mit ca. 35km/h in die geöffnete Tür gerast, die ihm nicht am Lenker sondern am Sprunggelenk erwischt (Prellung, Schwellung, Bluterguss, Schmerzen beim Stehen, Gehen) hat. Druch die Kaft des Aufpralls ist das Bein aus der Pedale gerissen und nach hinten geschleudert worden, kam dann durch Beugen des Knies hinten auf Laufrad, welches kein Schutzblech hat. Nach etwa einer bis zwei Autolängen kam A druch manuelles Bremsen, aber auch durch die Bremskraft des Unterschenkels, welcher hinten noch auf dem Laufrad lag(Schürfwunde durch Reibung, ca. 1x 7cm), zum Stillstand, verlor das Gleichgewicht und fiel auf's rechte Knie (Bluterguss ca. 7 x 4cm, sowie starke Schmerzen beim Beugen). Geändert von manofbrave (05.06.2007 um 21:05 Uhr). |
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| AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz Ohne A da zu nahe treten zu wollen: Ich hab schon Richter erlebt, die für stärkere Verletzungen inlusive einfachem Knochenbruch nur 400 Euro für angemessen hielten. Bei den hier beschriebenen Schmerzen handelt es sich bei ferndiagnostischer Betrachtung zwar nicht unbedingt um eine Bagatelle, wirklich schwerwiegend erscheint es aber auch nicht. Die von Atlantis als Obergrenze angeführten 600 Euro hielte ich für ein eher großzügiges Urteil. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz Generell sind wir im Winter so von der Skeletonbahn gekommen, im Sommer so vom Bierzelt rausgeflogen ... kann nicht sein, dass ein Richter derlei anders sähe??? Schon mal an einen aussergerichtlichen Vergleich gedacht, so gegen das Angebot des Schädigers + 50%?? Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Geld für Schmerz, oder nur Schmerz Ich muss marcus.summer leider zustimmen. Die Rechtsprechung ist bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes nicht einheitlich. Dies liegt aber vor allem daran, dass die Höhe stets von allen Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig ist. Sämtliche Werte können deshalb lediglich als Orientierungspunkte dienen, die nach oben oder unter abweichen können. Angesichts der hier beschriebenen Folgen, würde ich 800,- als realistische Obergrenze nennen, vor Gericht jedoch um die 1.200,- als angemessen anregen! |
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