Dies ist eine Diskussion zu Gegnerische Versicherung zahlt nach Fahrerflucht nicht! innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Gegnerische Versicherung zahlt nach Fahrerflucht nicht! folgendes Szenario: Person A parkt sein PKW ordnungsgemäß auf der Straße vor seiner Arbeitsstelle und geht zum Dienst. Während der Dienstzeit erhält er einen Anruf des Arbeitgebers der ihm mitteilt, dass sein privater PKW von einem anderen Fahrzeug gerammt wurde und der Fahrzeugführer einfach weiter gefahren ist. Person A fährt umgehend zur Dienststelle und hat Glück dass eine Passantin den Unfallhergang beobachtet hat und sich auch das Nummernschild gemerkt hat. Darauf hin wird die Polizei verständigt welche den flüchtigen Unfallverursacher (Person B) ausfindig macht. Nun kommt die Versicherung ins Spiel, Person A hat sich da die Versicherung von Person B die Regulierung des Schadens hinaus zögert einen anwalt genommen welcher eine angemessene Frist setzt. Die Versicherung von Person B jedoch antwortet, dass sie erst Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft haben will und das Verfahren wegen Fahrerflucht abwartet. Nun hat aber Person A ein PKW mit enormen Lackschaden (bis aufs Metall) und muss, da bereits seit ca. 5 Monaten ein neues Auto bestellt ist das "alte" schnellstmöglich verkaufen. Warum zahlt die Versicherung von Person B nicht bevor das Verfahren abgeschlossen ist bzw. macht der Anwalt von Person A was falsch? Muss die Versicherung nicht erst einmal zahlen egal was bei dem Prozess wegen der Fahrerflucht heraus kommt? ich bin auf eure Antworten gespannt... |
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| AW: Gegnerische Versicherung zahlt nach Fahrerflucht nicht! Angenommen B bzw. dessen Fahrzeug war es u.U. doch nicht. Warum sollte die Versicherung dann bezahlen? Leider kommen in der Praxis auch mal Fälle vor, bei dennen Angabe des Fahrzeugs (Farbe/Typ) nicht mit dem angegebenen Kennzeichen zusammenpassen. Dann ist der Fall schon nicht mehr so eindeutig. Über Monate würde sich dies allerdings nicht hinziehen dürfen, so dass man ggf. nicht hier danach frägt, was der Anwalt u.U. falsch macht, sondern beim Anwalt nachfrägt, woran denn nun die schleppende Bearbeitung liegt und welche handhabe man nun auf schnellstmögliche Bearbeitung hat. |
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| AW: Gegnerische Versicherung zahlt nach Fahrerflucht nicht! Person B und sein Fahrzeug waren es zu 100 Prozent, er hat es ja zugegeben und sich auch entschuldigt. Die Schuldfrage ist also geklärt, bei dem Verfahren geht es wirklich nur noch um das Strafmaß im Zusammenhang mit der Fahrerflucht. |
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| AW: Gegnerische Versicherung zahlt nach Fahrerflucht nicht! |
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| AW: Gegnerische Versicherung zahlt nach Fahrerflucht nicht! RKG schreibt das ja schon. Der Versicherer wird erst zahlen, wenn er Akteneinsicht hatte. Ein Gutachten wurde ja sicher ordentlich erstellt. Wenn das Auto so dringend verkauft werden muß -was mir nicht zwingend einleuchtet - kann man sich vielleicht mit dem Versicherer soweit einigen, dass das Gutachten zur Schadenhöhe vom Versicherer akzeptiert wird?! Soweit die näheren Umstände normal sind (Versicherungsschutz bestand, Fahrzeug des Verursachers hat entsprechende Unfallspuren)wird der Haftpflichtversicherer zu 100 % hier zahlen müssen. Smiley Mac |
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