Dies ist eine Diskussion zu Geerbte Lebensvers. rückabwickeln ? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Geerbte Lebensvers. rückabwickeln ? ich habe folgende, fiktive Frage : Mal angenommen ich und meine Geschwister würden durch den Tod eines nahen Verwandenten erben. Bei der Durchsicht der Unterlagen würde mir auffallen das der Verwandte in einem stolzen Alter von 91 Jahren eine fondsgebundene Lebensversicherung (5+7 Modell) abgeschlossen und mich als "versicherte Person" eingesetzt hätte. 2 Jahre später würde dieser Verwandte einen gesetzliche Betreuer bekommen. Hätte ich, nach Übertragung der LV auf meinen Namen die Möglichkeit diesen Vertrag nachträglich wegen Sittenwidrigkeit anzufechten bzw. Rückabzuwicklen ? Oder wäre es besser gegen den Verkäufer der LV z.B. eine Bank wg Falschberatung vorzugehen ? Würde bei Rückabwicklung das Guthaben der LV wieder in die Erbentop gezahlt oder bleibt der urpsrüngliche Gedanke, Verfügunug z.G. Dritter, bestehen ? Vielen Dank Jens |
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| AW: Geerbte Lebensvers. rückabwickeln ? Von der Logik her fällt das in den Eerbentopf. Allerdings kann ich aus dem Hergang nicht schließen, was hier auf Versicherungsseite falsch gemacht wurde. Smiley Mac |
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| AW: Geerbte Lebensvers. rückabwickeln ? Mir stellt sich die Frage, ob die versicherte Person seinerzeit volljährig war und den Antrag mit unterschrieben hat. Falls nicht; ob der gesetzliche Vertreter der versicherten Person den Antrag mit unterschrieben hat. |
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| AW: Geerbte Lebensvers. rückabwickeln ? Hallo, 1. der Schaden wären die gezahlten Gebühren und die Stornokosten bei Auflösung. 2. die versicherte Person ware bei Abschluss = Versicherungsnehmer und damit über 90 Jahre alt. Erst 2 Jahre später wäre eine andere versicherte Person eingetragen worden z.b. die Nichte. Vielleicht söllte ich meine Frage umstellen: Bei welche Variante würden Sie bei einer angenommenen, krassen Falschberatung seitens des Versicherungsvermittlers die höchsten Erfolgsausichten. Evtl. mit ausergerichtlichen Einigung. - Antrage auf Rückabwicklung der gesamten Versicherung und damit Einfluss in die Erbmasse inkl. Erstattung entgangener Zinsen oder - Übertragung auf die versicherte Person, sofortige Kündigung und dann Geltenmachung der entstandenen Kosten ( Abschlussgebühr, Stornokosten, entg.Zinsgewinn ? Vielen Dank und Gruss Jens |
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| AW: Geerbte Lebensvers. rückabwickeln ? Da kann man auch direkt den Kaiser von China verklagen: Zitat:
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