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Gebäudeversicherung, grobe Fahrlässigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Gebäudeversicherung, grobe Fahrlässigkeit innerhalb des Forums Versicherungsrecht

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Alt 07.02.2012, 11:37
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Gebäudeversicherung, grobe Fahrlässigkeit

Hallo,
ich kenne jemanden, der vor etwa einem Jahr in seinem Gäste-WC die Waschbeckenarmatur angeschlossen hat. Nun ist der der flexible Schlauch zur Armautur am Gewinde abgebrochen und Wasser konnte so auslaufen. Der Schaden ist beträchtlich (Teppichböden,Laminat müssen ausgetauscht werden usw.)und so stellt sich die Frage: Ist es grobe Fahrlässigkeit, dass er selbst und kein Handwerker die Armatur angeschlossen hat? Schließlich gab es bisher keine Probleme, es tropfte nicht einmal vorher,sondern der Schlauch brach abrupt am Gewindeteil ab.
Vielen Dank für die Antwort,
mit freundlichen Grüßen K + P
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 11:47
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AW: Gebäudeversicherung, grobe Fahrlässigkeit

Zitat:
Ist es grobe Fahrlässigkeit, dass er selbst und kein Handwerker die Armatur angeschlossen hat?
Nein, ist es nicht!
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 15:06
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AW: Gebäudeversicherung, grobe Fahrlässigkeit

Das würde ich so pauschal nicht beantworten. Ein Bäckermeister, der lesen kann, ist da anders zu bewerten als ein Heimhandwerker, der nicht lesen kann. Wer lesen konnte "nur handfest andrehen" und mit der Zange das Messing anzieht, der handelt schon in hohem Maße fahrlässig. Seit bei der groben Fahrlässigkeit gequotelt wird, sehen das auch einige Richter so. Mehr als 50 % Eigenanteil dürfte aber nicht drin sein. Kulante Versicherer, das sind regelmäßig die eher Teuren, zahlen das eher voll aus. Erst einmal abwarten, was der Versicherer meint. Smiley Mac
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 15:37
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AW: Gebäudeversicherung, grobe Fahrlässigkeit

Entgegen den Ausführungen macyanni vermag ich in der Anbringung einer simplen Schlauchverschraubung - dies kann jeder Ottonormalverbraucher ohne Handwerkskenntnisse - keine grobe Fahrlässigkeit zu erkennen.

Derjenige, welcher sich auf diesen Tatbestand beruft - hier ggf. der Versicherer - muss hierfür auch den Beweis antreten.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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