Dies ist eine Diskussion zu Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten! innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Ich bin in Bezug auf rechtliche Dinge bedauerlicher Weise ein Laie und habe dieses Forum als ein gutes Sprachrohr für Ratschläge in Bezug auf Rechtsangelegenheiten lesenderweise kennengelernt. Nun benötige ich selbst einen Rat. Es handelt sich um folgendes rein fiktives Beispiel. Es wurde in eine Garage eingebrochen. In der Garage befand sich zum Zeitpunkt des Einbruchs 3 Satz Reifen, ansonsten nichts von nennenswertem Wert. Gestohlen wurde ein kompletter Satz Alu-Kompletträder + ein weiteres baugleiches Rad der Freundin des Hauptgeschädigten. Alles in allem ein Sachschaden von ca. 1200€ . Der Diebstahl wurde zur Anzeige gebracht und bekam auch ein Aktenzeichen. Im folgenden wurde der Vorgang an die Hausratversicherung des Geschädigten gemeldet. Wahrheitsgemäß selbstverständlich mit dem Verweis auf das polizeiliche Aktenzeichen. Wobei die Polizisten vorort angaben, dass die Ermittlungen vermutlich keinen Erfolg bringen werden. Ergo der Geschädigten seine Felgen vermutlich nicht wieder erhalten wird. Nun der Haken an der Sache: Die Garage ist nicht Eigentum des Geschädigten, sondern wurde von den Eltern der ebenfalls Geschädigten zur Nutzung zur Verfügung gestellt (worüber kein offizielles Schriftstück existiert). Die Garage befindet sich ca. 5km vom Wohnort des Geschädigten entfernt. Die Versicherung lehnte das Ersuchen auf Erstattung des entstandenen Schadens bzw. wenigstens einer Beteiligung an den Kosten für Wiederbeschaffung ab. Dies wurde mit der Begründung getan: "Die Garage befindet sich nicht in Ihrem Eigentum und im weiteren Umfeld der hausrat-versicherten Wohnung." Nun meine Frage: Befindet sich die Versicherung im Recht, bzw. gibt es eine Handhabe gegen diese pauschale Ablehnung des Ersuchens? Zusätzlich ist noch zu sagen, dass sich im Versicherungs-Portfolio des Geschädigten noch eine KfZ-Haftpflichtversicherung mit Teilkasko, ein Rechtschutzversicherung und eben angesprochene Hausratversicherung befindet. Es wäre schön wenn sich jemand dahingehend äußern können, wie sich der geschädigte in diesem Fall verhalten kann um nicht auf dem kompletten Schaden "sitzen bleibt". Vielen Dank |
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| AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten! 'Hat ein Versicherter einen Teil seines Hausrates in seiner Garage gelagert und liegt diese über einen Kilometer von der eigentlichen Wohnung entfernt, ist die Hausratversicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Dies hat das Landgericht Dortmund in einer Entscheidung vom 17.06.2009 verfügt (Az.: 2 O 424/08)' Quelle: http://www.finanz-experte.info/versi...cht-26909.html Die Versicherungsgesellschaft handelt offenbar rechtens. Fühlt man sich ungerecht von der Versicherungsgesellschaft behandelt, bleibt dem Geschädigten nur noch die Ankündigung der firstgemäßen Kündigung und die Durchführung der Kündigung der Versicherungen bei entsprechender Gesellschaft. Vielleicht (!) lenken die ja dann ein und zahlen kulanterweise.
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| AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten! Eine ganz vage Möglichkeit, wenn die Einlagerung nur vorübergehend war: http://www.finanztip.de/recht/versic...genstaende.htm |
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| AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten! Zur Problematik hinsichtlich der Hausratversicherung - auch Außenversicherung - wurde hinreichend ausgeführt; ergänzend ist anzufügen das Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile in der Hausrat iaR ausgeschlossen sind um Doppelversicherung mit möglichen Kaskoversicherungen zu vermeiden. KFZ-Teile sind folglich über die (Teil-/Voll-)Kaskoversicherung abgedeckt; ein Blick in die einschlägigen Versicherungsbedingungen (AKB) gibt Aufschluss. Zu den Alu-Kompletträdern sollte man sich daher an den Kaskoversicherer wenden.
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| AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten! Grundsätzlich erst einmal danke für eure Ratschläge. Betreffend eurer Ratschläge: Bei der telefonischen Erstaufnahme des Schadensfalles wurde dem Geschädigtem mitgeteilt, dass es sich beim gemeldeten Schaden nur um einen Hausrat-Schaden handeln kann. Dementsprechend wurde die Meldung auch so abgeben. Nach schriftlicher Ablehnung des Haftungsgesuches 2 Tage nach der telefonischen Erstmeldung, wurde auf Nachfrage noch einmal ausdrücklich mitgeteilt, dass keine Versicherung aus dem Portfolio des Geschädigten für diesen Schadensfall greifen würde. Auch auf mehrfaches Nachfragen wurde dies betont. Zum Rat den Versicherungsvertrag zu kündigen: Dies wird vermutlich der nächste Schritt sein, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Dieser wird einhergehen mit einem weiteren Versuch den Schaden über die Teilkasko "abzurechnen". Der Rat mit der vorrübergehenden Lagerung wird keinesfalls anerkannt werden, da der Schaden schon für einen Zeitraum gemeldet wurde, der 3 Monate deutlich überschreitet. |
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| AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten! Zitat: hier wies @ Ron-Wide auch nur auf eine vage Möglichkeit hin, da aus dem Eingangsbeitrag nicht sicher auf eine dauerhafte bzw. vorübergehende Unterbringung des Hausrats zu schließen war
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| AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten! Zitat:
Zitat:
Sollten allerdings die Eltern, welche die Garage nutzen, über eine Hausratversicherung mit ausreichender Deckung verfügen, kann der weiter entwendete Hausrat (nicht KFZ-Teile) über diese bei deren Hausratversicherer geltend gemacht werden. Zu prüfen wäre auch, ob und in welchem Umfang dort ggf. Fahrräder mitversichert sind. Zitat:
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| AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten! Das Wesentliche ist bereits gesagt und nach meiner Auffassung richtig. Einfach der Teilkasko melden und, wenn die murren wegen verspäteter Meldung, denen mitteilen, dass der Schaden zuerst fehlerhaft der Hausrat gemeldet wurde. Den Tipp mit der Kündigung halte ich für kontraproduktiv. Der Versicherer hat hier ordentlich seine Arbeit gemacht. Der Fehler bei der Erstmeldung ist wohl auf die inzwischen übliche ungeschulte Tätigkeit von Billiglöhnern zurückzuführen. Ich würde diesen Fehler allenfalls zum Anlaß nehmen, dem Vorstand zu schreiben und um Kulanz zu bitten, weil die Teilkasko evtl eine Selbstbeteiligung abgezogen hat. Smiley mac |
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