Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten!

Dies ist eine Diskussion zu Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten! innerhalb des Forums Versicherungsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 18:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten!

Hallo

Ich bin in Bezug auf rechtliche Dinge bedauerlicher Weise ein Laie und habe dieses Forum als ein gutes Sprachrohr für Ratschläge in Bezug auf Rechtsangelegenheiten lesenderweise kennengelernt. Nun benötige ich selbst einen Rat.

Es handelt sich um folgendes rein fiktives Beispiel.

Es wurde in eine Garage eingebrochen. In der Garage befand sich zum Zeitpunkt des Einbruchs 3 Satz Reifen, ansonsten nichts von nennenswertem Wert.

Gestohlen wurde ein kompletter Satz Alu-Kompletträder + ein weiteres baugleiches Rad der Freundin des Hauptgeschädigten. Alles in allem ein Sachschaden von ca. 1200€ .

Der Diebstahl wurde zur Anzeige gebracht und bekam auch ein Aktenzeichen.

Im folgenden wurde der Vorgang an die Hausratversicherung des Geschädigten gemeldet. Wahrheitsgemäß selbstverständlich mit dem Verweis auf das polizeiliche Aktenzeichen. Wobei die Polizisten vorort angaben, dass die Ermittlungen vermutlich keinen Erfolg bringen werden. Ergo der Geschädigten seine Felgen vermutlich nicht wieder erhalten wird.

Nun der Haken an der Sache: Die Garage ist nicht Eigentum des Geschädigten, sondern wurde von den Eltern der ebenfalls Geschädigten zur Nutzung zur Verfügung gestellt (worüber kein offizielles Schriftstück existiert). Die Garage befindet sich ca. 5km vom Wohnort des Geschädigten entfernt.

Die Versicherung lehnte das Ersuchen auf Erstattung des entstandenen Schadens bzw. wenigstens einer Beteiligung an den Kosten für Wiederbeschaffung ab.
Dies wurde mit der Begründung getan: "Die Garage befindet sich nicht in Ihrem Eigentum und im weiteren Umfeld der hausrat-versicherten Wohnung."

Nun meine Frage: Befindet sich die Versicherung im Recht, bzw. gibt es eine Handhabe gegen diese pauschale Ablehnung des Ersuchens?
Zusätzlich ist noch zu sagen, dass sich im Versicherungs-Portfolio des Geschädigten noch eine KfZ-Haftpflichtversicherung mit Teilkasko, ein Rechtschutzversicherung und eben angesprochene Hausratversicherung befindet.

Es wäre schön wenn sich jemand dahingehend äußern können, wie sich der geschädigte in diesem Fall verhalten kann um nicht auf dem kompletten Schaden "sitzen bleibt".

Vielen Dank
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 19:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten!

'Hat ein Versicherter einen Teil seines Hausrates in seiner Garage gelagert und liegt diese über einen Kilometer von der eigentlichen Wohnung entfernt, ist die Hausratversicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Dies hat das Landgericht Dortmund in einer Entscheidung vom 17.06.2009 verfügt (Az.: 2 O 424/08)' Quelle: http://www.finanz-experte.info/versi...cht-26909.html

Die Versicherungsgesellschaft handelt offenbar rechtens.

Fühlt man sich ungerecht von der Versicherungsgesellschaft behandelt, bleibt dem Geschädigten nur noch die Ankündigung der firstgemäßen Kündigung und die Durchführung der Kündigung der Versicherungen bei entsprechender Gesellschaft. Vielleicht (!) lenken die ja dann ein und zahlen kulanterweise.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 19:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.110
99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)  
AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten!

Eine ganz vage Möglichkeit, wenn die Einlagerung nur vorübergehend war:

http://www.finanztip.de/recht/versic...genstaende.htm
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 20:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten!

Zur Problematik hinsichtlich der Hausratversicherung - auch Außenversicherung - wurde hinreichend ausgeführt; ergänzend ist anzufügen das Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile in der Hausrat iaR ausgeschlossen sind um Doppelversicherung mit möglichen Kaskoversicherungen zu vermeiden.

KFZ-Teile sind folglich über die (Teil-/Voll-)Kaskoversicherung abgedeckt; ein Blick in die einschlägigen Versicherungsbedingungen (AKB) gibt Aufschluss. Zu den Alu-Kompletträdern sollte man sich daher an den Kaskoversicherer wenden.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 21:34
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, niddhöggr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten!

Grundsätzlich erst einmal danke für eure Ratschläge.

Betreffend eurer Ratschläge:

Bei der telefonischen Erstaufnahme des Schadensfalles wurde dem Geschädigtem mitgeteilt, dass es sich beim gemeldeten Schaden nur um einen Hausrat-Schaden handeln kann. Dementsprechend wurde die Meldung auch so abgeben.
Nach schriftlicher Ablehnung des Haftungsgesuches 2 Tage nach der telefonischen Erstmeldung, wurde auf Nachfrage noch einmal ausdrücklich mitgeteilt, dass keine Versicherung aus dem Portfolio des Geschädigten für diesen Schadensfall greifen würde. Auch auf mehrfaches Nachfragen wurde dies betont.

Zum Rat den Versicherungsvertrag zu kündigen:

Dies wird vermutlich der nächste Schritt sein, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Dieser wird einhergehen mit einem weiteren Versuch den Schaden über die Teilkasko "abzurechnen".

Der Rat mit der vorrübergehenden Lagerung wird keinesfalls anerkannt werden, da der Schaden schon für einen Zeitraum gemeldet wurde, der 3 Monate deutlich überschreitet.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 03.05.2011, 22:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten!

Zitat:
Zitat von niddhöggr Beitrag anzeigen
Dieser wird einhergehen mit einem weiteren Versuch den Schaden über die Teilkasko "abzurechnen".
hier sollte es - bei Bestehen einer Kaskoversicherung - nicht nur bei einem Versuch bleiben. Nochmal der Hinweis auf die Versicherungsbedingungen (AKB) die jedem Versicherungsvertrag beiliegen.
Zitat:
Zitat von niddhöggr Beitrag anzeigen
Der Rat mit der vorrübergehenden Lagerung wird keinesfalls anerkannt werden, da der Schaden schon für einen Zeitraum gemeldet wurde, der 3 Monate deutlich überschreitet.
hier wies @ Ron-Wide auch nur auf eine vage Möglichkeit hin, da aus dem Eingangsbeitrag nicht sicher auf eine dauerhafte bzw. vorübergehende Unterbringung des Hausrats zu schließen war
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 09:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.234
97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6234 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten!

Zitat:
Zitat von niddhöggr Beitrag anzeigen
Dies wurde mit der Begründung getan: "Die Garage befindet sich nicht in Ihrem Eigentum und im weiteren Umfeld der hausrat-versicherten Wohnung."
Deckungsvoraussetzung ist nicht das Eigentum an der Garage sondern die Policierung des erweiterten Versicherungsortes im Versicherungsschein oder Nachtrag. Ich gehe davon aus, dass dies der Versicherung vor Schadeneintritt nicht mitgeteilt wurde.
Zitat:
§ 6 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort
(...)
3. Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung
gehören
a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung
ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer
oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat
genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder
gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind
ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung);
b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie
ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden
– einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die
versicherte Wohnung befindet;
c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß
vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren,
Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte
Wohnung befindet;
d) darüber hinaus privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des
Versicherungsortes befinden.
(...)
http://www.gdv.de/Downloads/Bedingun..._VHB2010VS.pdf

Sollten allerdings die Eltern, welche die Garage nutzen, über eine Hausratversicherung mit ausreichender Deckung verfügen, kann der weiter entwendete Hausrat (nicht KFZ-Teile) über diese bei deren Hausratversicherer geltend gemacht werden. Zu prüfen wäre auch, ob und in welchem Umfang dort ggf. Fahrräder mitversichert sind.
Zitat:
§ 6 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort
(...)2. Definitionen
(...)
c) Ferner gehören zum Hausrat
(...)
dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum,
soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern
des Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 4 e);
http://www.gdv.de/Downloads/Bedingun..._VHB2010VS.pdf
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 09:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.844
94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)94% positive Bewertungen (1844 Beiträge, 76 Bewertungen)  
AW: Garageneinbruch - Versicherung weigert sich zu erstatten!

Das Wesentliche ist bereits gesagt und nach meiner Auffassung richtig. Einfach der Teilkasko melden und, wenn die murren wegen verspäteter Meldung, denen mitteilen, dass der Schaden zuerst fehlerhaft der Hausrat gemeldet wurde.
Den Tipp mit der Kündigung halte ich für kontraproduktiv. Der Versicherer hat hier ordentlich seine Arbeit gemacht. Der Fehler bei der Erstmeldung ist wohl auf die inzwischen übliche ungeschulte Tätigkeit von Billiglöhnern zurückzuführen. Ich würde diesen Fehler allenfalls zum Anlaß nehmen, dem Vorstand zu schreiben und um Kulanz zu bitten, weil die Teilkasko evtl eine Selbstbeteiligung abgezogen hat. Smiley mac
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
garage, haftung, versicherung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Versicherung weigert sich SFK bei Vorversicherung zu erfragen Versicherungsrecht 26.09.2009 17:02
BU-Versicherung weigert sich mit dramatischen Folgen Versicherungsrecht 04.02.2009 14:52
Auktion Verk. liefert falsche Ware und weigert sich den kompl Kaufpreis zu erstatten Kaufrecht / Leasingrecht 30.04.2007 18:25
Autounfall - Gegnerische Versicherung weigert sich, Kostenvoranschlag zu zahlen Versicherungsrecht 02.11.2005 10:58





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Versicherungsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN