Dies ist eine Diskussion zu Freie Versicherungswahl bei bAV trotz Rahmenvertrag? innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Freie Versicherungswahl bei bAV trotz Rahmenvertrag? angenommen ein Arbeitnehmer arbeitet als Angestellter in einer mittelgroßen Logistikfirma. Diese Firma hat bezüglich der bAV (betriebliche Altersvorsorge) einen Rahmenvertrag mit Versicherung A, die ihren Sitz in einer Stadt hat, die mehrere hundert Kilometer entfernt liegt, und auch keine Zweigstellen in seiner Nähe unterhält. Dieser Rahmenvertrag sieht einen einzelnen Tarif, eine einzelne Ausprägung der bAV vor, nämlich die "Pensionskasse" mit eingeschlossener Hinterbliebenenrente (senkt das Deckungskapital bzw. bildet daraus zusätzlich eine Rente für die Witwe, wenn der Arbeitnehmer stirbt). Nun möchte der Arbeitnehmer zwar Geld in eine bAV investieren, allerdings 1.) nicht per "Pensionskasse", sondern per "Pensionsfonds" 2.) keine erzwungene Hinterbliebenenrente im Vertrag haben und 3.) den Vertrag auch nicht bei der durch den Rahmenvertrag erzwungenen Versicherung A, sondern bei einer von ihm frei gewählten abschließen, da er dort persönliche Kontakte hat und sich besser betreut sieht. Kann er daher die bAV auch bei anderen Versicherung abschließen? Gibt es Urteile / Paragraphen, die den Arbeitnehmer in so einem Fall vor dem Rahmenvertrag "schützen" können bzw. bewirken, dass er eine davon abweichende Versicherung wählen kann. Vielen Dank für die Mühen! Geändert von Jubeldibub (07.08.2011 um 14:11 Uhr). |
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| AW: Freie Versicherungswahl bei bAV trotz Rahmenvertrag? Der Arbeitgeber bestimmt die Form der Anlage. Er schließt auch die Verträge ab. Ein Rahmenvertrag signalisiert ein günstigeres Vertragsverhältnis. |
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| AW: Freie Versicherungswahl bei bAV trotz Rahmenvertrag? Hallo, das ist schon klar, meine Frage ist, ob der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen das Recht hat, den Rahmenvertrag einer bAV zu ignorieren und bei einer anderen Versicherungsgesellschaft sein Geld (in einer bAV) anzulegen. Gegebenenfalls würde er dann auf die "günstigeren Vertragsverhältnisse" verzichten. Gibt es seitens des Arbeitnehmers da irgendein Einspruchsrecht? Geändert von Jubeldibub (08.08.2011 um 18:10 Uhr). |
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| AW: Freie Versicherungswahl bei bAV trotz Rahmenvertrag? Nach meiner Meinung bestimmt der Arbeitgeber die Form der Anlage. Smiley Mac |
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