Dies ist eine Diskussion zu Fragen zur BUZ innerhalb des Forums Versicherungsrecht
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| Fragen zur BUZ mal angenommen eine Person hat eine Lebensversicherung (LV) mit einer Berufsunfähikeits-Zusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen. Im Versicherungsantrag gab es Fragen wie z.B. 1.) Haben oder hatten Sie in den letzten 10 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Störungen an Organen bzw des Stoffwechsels? Diese Frage wurde reinen Gewissens mit "nein" beantwortet. 2.) Sind Sie in den letzten 10 jahren ärztlich beraten, untersucht oder untersucht worden? Diese Frage wurde wurde ebenfalls verneint. Nun hatte die Person (ca. 4Jahre nach Versicherungsabschluss) einen gesundheitlichen Vorfall, welcher eine weitere Tätigkeit im aktuellen Beruf verbietet (wir nehmen an, eine chronische Darmkrankheit). Nachdem das Versicherungsunternehmen darüber informiert wurde, wurde der Vertrag gekündigt. Die Versicherung bezieht sich auf die o.g. Fragen und stellte fest, dass die Fragen nicht ordnungsgemäß beantwortet wurden. Es wurden Krankheiten aufgeführt, welche in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Krankheit stehen (z.B. ein Sportunfall am Rücken, oder eine 10tägige Krankheit mit dem Magen). Die Versicherung verwehrt die Zahlung und kündigt die BUZ. Die LV besteht weiter. Die Versicherung unterstellt dem Versicherungsnehmer arglistige Täuschung. Kann die Versicherung nun eine Zahlung verwehren, auch wenn die Krankheiten in keinem Zusammenhang stehen und die erste Diagnose der Krankheit welche zur Berufsunfähigkeit führte 4 Jahre nach Vertragsabschluss festgestellt wurde? Kann die Versicherung von der Versicherung zurücktreten ohne zu zahlen, oder wäre denkbar das die Versicherung den aktuellen Fall decken muss, aber anschließend das Versicherungsverhältnis kündigt? Kann die Versicherung auch nur die BUZ kündigen und die Lebensversicherung fortführen, der Vertrag lautete ja BUZ und LV? Vielen Dank schon mal |
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| AW: Fragen zur BUZ Aaah, die Rosinenpicker mal wieder. Verstehe ich das richtig, dass vor Vertragsabschluss keine Erkrankungen bestanden und 10 Jahre lang kein Arzt aufgesucht wurde? Wenn dies tatsächlich so ist, wird der Versicherungsnehmer gute Karten haben. Hat er gelogen, hat er ein Problem. Ob die BUZ getrennt von der LV gekündigt weden kann, hängt damit zusammen, ob die verträge gekoppelt sind oder nur in zeitlichem Zusammenhang abgeschlossen wurden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Fragen zur BUZ Hallo, nicht ganz richtig. Erkrankungen haben bestanden, diese sind in der Ablehnung auch aufgeführt. Z.B. ein Sportunfall (10 Tage krank und eine Salbe verschrieben); ein Allergietest; ein Autounfall mit einem Schleudertrauma (7Tage krankschreibung). Das sind aber alles Sachen welche nichts mit der jetzigen Erkrankung zu tun haben (chronische Darmerkrankung). Ganz gewiss hat der Versicherte diese Fakten auch nicht bewusst zurück gehalten. Er hat also ganz sicher nicht gelogen. Diese Erkrankungen waren zum Versicherungsabschluss ca. 8 her. Die Versicherung wirft dem Versicherungsnehmer arglistige Täuschung vor. Bedeutet das, wenn ich heute eine BUZ abschließe und vergesse anzugeben, dass ich mir vor 2 Jahren einen Arm gebrochen habe und mir in einem Jahr (nach Versicherungsabschluss) mein Bein breche und meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, die Versicherung die Zahlung verwehren kann, da der Armbruch nicht angeben wurde? |
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| AW: Fragen zur BUZ Zitat:
Wusste der Antragsteller nicht, dass die Versicherung spätestens im Versicherungsfall sämtliche Ärzte "abklappert" und sich Berichte erstellen lässt? Und dass eine Versicherung gerade bei chronischen Darmerkrankungen (nehmen wir beispielsweise den M. Crohn oder die Colitis ulcerosa) davon ausgeht, dass sie bereits in der Jugend erstmanifestieren und die Patienten eine Krankheitsgeschichte haben? Zitat:
Versicherungen verlieren dann ihr freundliches Gesicht, wenn es ans Zahlen kommt. Dann gibts nicht mehr den Herrn Kaiser, sondern den Glöckner von Notre Dame. Man könnte einen Anwalt draufsehen lassen, der könnte dann sehen, ob tatsächlich eine arglistige Täuschung vorläge (denn wer fahrlässig eine Angabe unterlässt, täuscht nicht arglistig) - wobei ich beispielsweise bei obengenannten Erkrankungen misstrauisch wäre. Und man müsste prüfen, ob die LV trotzdem weiterläuft (und ob sich das eher lohnt als die Kündigung/Rückabwicklung).
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| AW: Fragen zur BUZ Zitat:
Vielleicht hilft Dir dieser Link: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html Wenn Du also beweisen kannst, dass der Versicherer Dich mit den vorhandenen Krankheiten aufgenommen hätte ... Desweiteren würde mich allerdings schon interessieren, wie man bei eindeutiger Fragestellung alle seine Krankheiten vergessen kann.
Fürchte, dass da sehr wenig Aussicht auf Erfolg ist. |
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